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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 282. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Lande unter den Christen deren drei. Das Staatsgrundgesetz, die Verfassungsurkunde sichert ihnen allen Parität zu. Dahin zu wi.k.n, daß sie wirklich stattsinde, ist unsere Pflicht. 0. Deutrich: Nur zur Entgegnung auf eine Amßerung des Hm. Referenten erbitte ich mir das Wort. Dem katholi schen Nathe kann natürlich kein voimn Zocisivum, sondern nur consultativuna eingeräumt werden; er soll nur das Interesse seiner Kirchs und der katholischen Glaubensgenossen in Obacht nehmen, und bei der Berathung im Ministerium darstcllen, wodurch die Verantwortlichkeit des Cultministcrs, dem ja die Entscheidung oder der Vortrag an den König zusteht, wohl eher gesteigert als geschwächt werden dürfte. Secr. v. Zedtwitz: Ich trete ebenfalls den geehrten Spre chern bei, welche sich für den Antrag Sr. k. Hoheit verwendet haben. Die bisherige Verhandlung zeigt, daß der jetzt ange stellte Beisitzer schon seiner Stellung im Consistono wegen in vielen Fällen gar nicht gehört werden kann, und schon deshalb erscheint es unerläßlich, außer ihm einen eigentlichen Rath im Ministerio anzustellen. Bürgermeister Wehner: Den Antrag des Herrn Secr. Hartz finde ich ganz unbedenklich. Allein die Aeußerungen des Herrn Bischofs Mauermann enthalten Beschwerden, welche dahin gehen, daß ohne Zuziehung des katholischen Beisitzers Entfchcidungm im Cultministerio erfolgt waren, wodurch die katholischen Glaubensgenossen Nachtheil getroffen halte. Wäre das, was ich nicht glaube, der Fall, dann waren die Beschwer den nicht ungegründet, und damit solchen begegnet werde, so trage ich darauf an: „Die Staatsregiemng zu ersuchen, dahin Anordnung zu treffen, daß bei dem Ministerio des Cultus der katholische Beisitzer in allen vorkommenden Angelegenheiten der katholischen Conftssion beigezogen werden möge, wo der Mini ster den Beirath der Ministerwlrathc für nothwendig befindet." Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung. Staatsminister v. Müller: Es scheint in dem Sinne und Grunde des Antrags die Harle Klage einer Pflichtwidrigkcit von meiner Seite zu sichen, gegen die ich mich indessen vollstän dig zu rechtfertigen vermag. Da sich das Ministerium in die innern katholischen Angelegenheiten nicht zu mischen hat, so können natürlich selten nur Sachen bei ihm vorkommen, wo katholische Glaubensgenossen in Beziehung ans ihre Kirche und die Befugnisse derselben interessirt sind. Zn solchen Angelegen heiten aber ist, wie durch die Acten .nachgewiesen werden kam, der katholische Beisitzer stets zugezogen worden. Dagegen ist. hieß freilich nicht geschehen, wo Gegenstände vorliegen, die ich sofort klar finde, und wo es also keines Beiraths bedarf, so wie da, wo dieser Beiralh nichts fruchten kann. Ersteres ist z. B. der Fall, wenn ein katholischer Geistlicher um Pension an sucht, Letzteres, wenn Beschwerde über das Consistorium ge führt worden ist, und dieses sich bereits in dem erstatteten, von dem Beisitzer vielleicht selbst verfaßten Berichte, ausgesprochen hat, oder wo der Beisitzer selbst interessirt ist, z. B. bei dem Vorträge über die Wiederbeschung der Stells eines zweiten Bei sitzers beim katholischen Consistono. Wo aber sm wahres In teresse eines Katholiken in der Eigenschaft eines Mitgliedes seiner Kirche vorgewaltet Hat, da ist der Beisitzer niemals übergangen worden, und cs muß ja dem Minister selbst angenehm sein, von allen Seiten die erforderliche Aufklärung zu erhalten. Des halb würde es pflichtwidrig sein, den Beisitzer kn solchen Fallen nicht zu hören, und wie dieß stets geschehen ist, so steht auch kein Bedenken entgegen, ihm in solchen Fällen nach Befinden das Referat zu übertragen. Bürgermeister Ritterstädt: Nach diesen Erläuterungen finde ich den Wehnerschcn Antrag nunmehr entbehrlich, da er bestimmt gewesen ist, den katholische» Glaubensgenossen bis zur Entscheidung der Hauptfrage Beruhigung zu gewähren. v, Deutrich: Auch ich halte den Wehnrrschen Antrag durch die Erklärung des Hm. Cultusminkster ganz erledigt, doch scheint mir der Wehuerschs Antrag schon darum von großem Nutzen gewesen zu sein, weil sich der Hr. Cultminister dadurch veranlaßt fühlte, die eben vernommene Erklärung abzugcbcn. Bischof Mauermann: Man darf nicht glauben, daß ich vorhin zu viel gesagt habe. Der Hr. Cultminister selbst hat mehrere Classen von Fallen genannt , wobei er seiner Seits die Zuziehung des katholischen Beisitzers nicht für entbehrlich gehal ten hat. Indessen giebt es außerdem noch gar manche Falle, wo man jenen Beisitzer überging. Ich erwähne in dieser Beziehung für jetzt nur die Entwerfung des Etats für den katholischen Cul tus zum Behuf des Wudjets, so wie die Wagnersche und v. Uech- tritzische Ehesache. Staatsminister v. M üller: Der Etat für dm katholischen Cultus ist ganz nach den Vorschlägen des Manats ausgenom men worden, und es hat deshalb einer weitern Berathung darü ber nicht bedurft. Der Wagnerschm Ehesache erinnere ich mich in diesem Augenblicke nicht, behalte mir aber vor, darüber mor gen nähere Auskunft zu erthcilen. Was dieUechtritzische Ehesache anlangt, so ist sie durch eine Beschwerde über das katholische Consistorium an das Ministerium gelangt, und es hat ein Be richt des erstem mit ausführlicher Darstellung der Gründe vor gelegen. Diese letztem zu wiederholen, würde also das Einzige gewesen sein , was der Beisitzer hätte thun können, und dieß hat man kaum für nöthig erachten dürfen. Ucbrigens ist die Entschei dung des Ministern mit ausführlichen Gründen versehen gewe sen, worauf es denn auch an einer Remonstration nicht ge fehlt hat. v. Carl owitz: In dieser Erläuterung, aus welcher deut lich hervorgeht, daß der Beisitzer, eben seiner Verbindung mit dem Consistono wegen nicht geeignet ist, dem ihm angewie senen Gerufe im Ministerio zu entsprechen, finde ich einen neuen Grund für Annahme des Antrags Sr. könlgl. Hoheit, welchen ich indessen, da ich den finanziellen Gesichtspunkt nicht aus dm Augen verlieren kann, nur in der vom Hm. Secretair Hartz vor geschlagenen Maße annehmm zu dürfen glaube, indem dadurch der künftigen Entschließung der Stände auf keine Weise vorge- griffen wird. Der Wehnersche Antrag aber setzt mich in einige Verlegenheit, da das, was er bezweckt, nach der von einer Seite gegebenen Versicherung bereits besteht, jährend solches von der andern Seite geleugnet wird. Will man den Antrag
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