Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 314. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
anzuführen, einmal Gelegenheit hatte: Die Kirche macht mit dem Staat eine zu ungleiche Theilung, den Geist will sie behal ten, und den Körper will sie dem Staate geben. Ich muß ge stehen, wenn wir von diesem Princip ausgehen, so werden wir ein sehr einseitiges ronstitutioNelles Wesen erringen.^ Ich lasse die Kirche in ihremWesm undWirken inEhren,aber unmöglich werde ich gut heißen, daß die Kirche die Schule als ihr Eigeathumvindicire; noch habe ich das nicht gehört, heute zum ersten Mal höre ich, daß in derprotestantischen Kirche dieser Grundsatz aufgetaucht hat, daß die Schule der Kirche gleichsam als ein wohlerworbenes Recht ange höre. Diese Sonderung der geistigen und materiellen Interessen kann nur zu trügerischen Folgerungen dienen. Wenn die Depu tation davon ausging, daß der Schulvorstand durch den Vertre ter vorgestcllt werde, welchen die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Interessen bestimmt, so hat man freilich geglaubt, daß eine besonnene Gemeinde nicht bloß in Bezug auf das thierische In teresse sich bei der Wahl bestimmen lasse, sondern daß eine verstän dige Gemeinde auch Manner zu ihren Vertretern zu wählen wisse, die sich dazu eigneten, auch das geistige Interesse der Kirche in Obacht zu nehmen. Ich habe nie ein Bedenken dagegen auf stellen können. Es ist aber auch zu erwägen, daß, wenn wir durch das Volksschulgesetz den Gemeinden eine größere Be schwerde theilweise auslegen, als sie bisher hatten, wir auch an- nchmen müssen, daß ihnen ein größerer Grad der Concurrenz ge bührt. Es könnte zwar eingewendet werden, daß dieses durch die Schulvorstände auch erreicht werde. Ich bezweifle aber das; wenn er getrennt von dem Ortsvorstande ist, so wird sich eine Opposition gegen den Gemeindevorstand häufig Herausstellen. Wohin soll diese Opposition führen, wenn, wie der Abg. sagt, der Schulvorstand, als Repräsentant des Geistes, dem Gemeinde vorstand, als Repräsentant des materiellen Interesses gegenüber steht. Ein Beweis, wie gefährlich cs ist, dem Grundsätze zu hul digen, als ob die Schule der Kirche gleichsam als Eigemhum ver fallen sei. Es ist gesagt worden, in einem andern Staate habe die Kreisschulbehörde darüber zu entscheiden; nun habe ich aber schon oft in diesem Saale gehört, daß man mit der Vergleichung eines Staates mit einem andern sehr vorsichtig sein müsse, es ist diese Bemerkung sehr häufig, sehr häufig von dem Abg. selbst ge macht worden. Ferner ist der Deputation eine Inkonsequenz in Bezug auf die Städte zur Last gelegt worden. Nun muß ich gestehen, wenn man die Städteordnung ansieht, so wird man wohl darin finden, daß über das Schulwesen Entscheidungen ge troffen sind; da ist allerdings den Stadträthen und Stadtverord neten die Beaufsichtigung der Schulen übergeben, und ich habe noch nicht gehört, daß in diesen zwei Jahren sich herausgestellt hätte, als wenn es ein großes Unglück gewesen, daß dieses ge schehen könne, ohne daß der Pastor lovi dabei sei. Ich fordere alle Abgeordneten der Städte auf, zu sagen, ob sich dabei ein großes Unglück hrrausgestellr habe. Soll man denn ein Gut, das man schon seit einigen Jahren erprobt hat, hingeben, um der Idee von den beiden Gewalten, der Kirchen gewalt und Staatsgewalt, zu huldigen? Ich glaube, die Sache wird sich sehr leicht ausführen lassen, und wird.den Bei fall im ganzen Lande erhalten, wenn auf den Grundsätzen, wie sie in dem vorgelegten Gesetze über die Repräsentation der Land gemeinden angegeben sind, gebaut die Beaufsichtigung des Schulwesens von dem Ortsvorstande ausgeht. Wir werden nichts zu fürchten haben, und es wissenja die Gemeinden, daß die, welche sie zu ihren Vertretern wählen, diese Function als Schulvorstand mit besorgen sollen, und da werden die Gemein den die hiezu Befähigten schon ernennen. Ein fernerer Ein wand des Abg. besteht darin, daß er meint, es sei unmöglich, daß Kirchen - und Schulvorstande getrennt würden. Wohl ist es möglich; es kann eine Gemeinde aus verschiedener Confesflon bestehen, da kann sie wohl besondere Kirchen-und Schulvor stände erhalten. Auch ist nicht zulleUgnen, daß es eine Schwie rigkeit sein würde, taugliche Manner für alle 3 Instanzen zu finden. Schwierig scheint mir aber das gar nicht, was die Deputation vorgefchlagen. Die Vereinigung der verschiedenen Gemeinden, welche den Schulverband bilden, ist hergestcllk, und wenn nun die Ortschaften, welche dem Gemeindeverband nicht angehören, wohl aber dem Schulverbande, ein Mitglied zu dem Schulvorstande stellen, so ist das eben so ausführbar. Wollen wir neue Institutionen ins Leben treten lassen, so müs sen wir doch solche wählen, welche das Vertrauen des Volks in Anspruch nehmen, und ein festes Vertrauen wird gewonnen, wenn der Schulvorstand in der Person gegeben wird, welchedie Gemeinde als die tauglichste zur Wahrnehmung-ihres Interesses erwählt hat. Noch eines Umstandes will ich gedenken. Es kann gar nicht fehlen, daß oft Collisionen sich darin zeigen wer den, daß für die Schulbedürfm'ffe Geld aus der Gemeindekasse gefordert wird. Trennen wir nun den Schulvorstand von dem Gemeindevorstande, so wird der eine Meld haben wollen, der andere es nicht geben wollen, und so werden sie ewige Störun gen und Conflicte haben. Wenn hingegen der Gcmeindevor- stand zugleich Schulvorstand ist, so wird er alle Interessen wohl ins Auge fassen, er wird auf der einen Seite die Bedürfnisse der Schule berücksichtigen, auf der andern Seite aber nicht Prämien an die Schulkinder bewilligen, während er die Feuerspritzen un- ausgebrssert laßt, und nun wird man mit großer Bereitwillig keit geben, was zu geben ist, wenn die, welche die Schulvor stande sind, sich ein gewisses Vertrauen erworben haben. Noch eins: Die Thatsache laßt sich nicht verbannen, daß in manchen deutschen Provinzen Kopfhangerei und Mystizismus die Ober hand gewonnen haben, und dazu würden sülche besondere Schul vorstande rin herrliches Mittel sein. Ich kann nicht bergen, daß diese Institution in Süddeutschland und in der Schweiz aufdiese Weise gestaltet wurde; es hat aber auch der Erfolg gezeigt, daß diese kopfhängerische Seele in jenen Provinzen am meisten wü- thet; wir haben ja in der neuesten Zeit noch schreckliche Beispiele davon. Das wird ausreichen, um das Gutachten der Depu tation zu vertheidigen und zu rechtfertigen. Abg. Axt: Es sind mir mancherlei Aeußerungen unterlegt worden, wo ich glaube, daß sie aufeinem Mißverständnisse beru hen;. denn eine absichtliche Verdrehung meiner Worte-kann ich nicht annehmen, da mein Gegner ein Mann ist, der zu ehren und zu achten ist. Wenn aber gesagt wird, ich hätte geäußert, die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder