Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 284. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dem Anträge auf gänzlichen Wegfall des Gehaltes für die zweite Beisitzerstelle vertauscht werden möge." Nicht'nur das Mandat vom 19. Febr. 1827 fordert ausdrücklich zwei weltliche Beisitzer, sondern auch die Beibehaltung eines zweiten solchen Beamten er scheint um deswillen nothwendig, da außerdem das Verhaltniß der geistlichen Rathe zu den weltlichen in der Behörde zum Nach theile dieser letztem alterirt wird. Dieß Alles laßt sich indessen erreichen, auch wenn der Gehalt des bisherigen zweiten Beisitzers . ünlOOO Lhlr. wegfallt, indem recht wohl ein anderswo arrge- stellter Mann hierher ohne besondere Remuneration verwendet werden kann. - Der Antrag des Sprechers wird hierauf hinreichend um terfikrtzt. 7 / .^Bischof Mauermann:,Mit dem Amendement Sr. kö niglichen Hoheit kann ich mich nicht einverstehrn s die Erfahrung hat bewiesen, daß auch hei der künftig eintretcnden Veränderung des Gcschaftskreifts zwei weltliche Beisitzer durchaus nothwen dig bleiben werden. Es, ist wahrend der jetzigen Vacanz des zweiten Beisitzers schon der Fall gewesen , daß bei eintretendem Unwohlsein des einzigen weltlichen Assessors keine Sitzung hat gehalten werden können. Ddm.muß 'mass LoU'gewiß. vorzu- beugcWsuch.cn, da sich?'vor:dem Consistorio Parteien aus allen zum Th eil sehr entfernten Theilen des Landes'Mzufindm haben.' Der Antrag Sr. königl. Hoheit möchte aber auch unstatthaft sein, weil die Bildung des Consistorii durch.einen Ähsil welt licher Räche schon einen Widerspruch Seiten der höchstensgeist- .lichen Autoritäten erfahren hat, da solchern-der. katholischen Kirche nicht gewöhnlich ist. Am allerwenigsten aber kann man, sich gefallen lassen, gar einen protestantischen Rath eintreten zu ssehen , wie dieß im Amendement zu liegen 'scheint, und es wird ..dieser Entwurf gewiß Eingang finden, wenn man .erwägt, daß .wohl schwerlich^ jemals ein katholischer Rath in ein protestanti sches Konsistorium ausgenommen werden dürfte. Besser würde rs seissi MÄ solchen Verhältnissen das katholische Consisto- Mm'gaW MKösen. ''.7 . Prinz Joh ann: Der Sprecher hat mich mißverstünden, ich habe ja keineswegs gesagt, daß der zu drptttirende Rath ein- Protestant sein sollte.,' obwohl dieß nicht so ganz unzulässig.er-/ > scheinen würd?> tza,Ich sogar iGder chöhern Jnstanzf.dem Vica-? riatSgerichtr - proiestantische.R.äshe- befinden?." Urbrigens, fehlt' es nicht an geeigneten Staätsdr'enern, welche dew katholkscheu Conftssion aygehören, und so wird sich dem Bedenken des Herrn Bischofs Mauermagnr.echt wohl Legegnenlassen..,. . '. ? SH. v. 3 edtwi tz:',M gestehe; daß ich den Unssang der- .GeschästeideI katholischen Consistosii nzssst zu beürtheilen vermag. Man muß sich also an das halten, was diejenigen anrathen, welche die Sache besser zu übersehen vermögen. Die Regie rung verlangt, laut ihres Postulats, die Beibehaltung des zwei ten KeisitzM, und Herr Bischof Mauekinann versichert, daß 'M-solchkdrdmchaus/un'eckbchklich'ssriis? - Die Kaiümer' möchte .rWkemek' ausreichenden Gründ finden, dm Gehalt des. zwei-' ten Weisll^rS ganz abzulehnen, und ich glaube, man wird we der dem Anträge der 2. Karniner beitreten . noch hfe Bewilli gung auf blvS 2270 Lhlr. beschränken können. ' Referent, Amtshauptmann v. Welck: Vermag auch die Deputation nicht, den Gefchäftskrcis des katholischen Consisto- rii genau zu beürtheilen, so ist doch so viel gewiß, daß er sich durch dk^bevorstehenden neuen Einrichtungen bedeutend vermin dern muß, und da die Regierung in der 2. Kammer gegen die vorgeschlagene Personalverminderungkein wesentliches Beden ken erhöben, so'muß sie auch die Sache für ausführbar gehal ten haben. Staatsminister v. Müller: Als das katholische Con- sistormm consticuirt wurde, hat man um der Gleichheit zwischen der Zahl der geistlichen und weltlichen Rathe willen, zwei juri disch befähigte Assessoren anstellen zu müssen geglaubt, und diese dürsten wohl auch, da dasselbe noch die Ehesachm tmlrr katho lischen Glaubensgenossen behält, und vielleicht brk einkKeir an dern Gegenständen juristische Kenntnisse erforderlich sein kbmrdn, um diese Gleichheit zu erhalten, noch ferner nöthkg sein.' ^strm hat aber das Consistorium schon bisher wöchentlich nitr Einet Sitzung bedurft, und, wenn in-Folge der neuen Emüchtungck die Gerichtsbarkeit über die Geistlichen ik deren persönlichen An gelegenheiten und die DkMosteitett bei gemischten Ehen auf die weltlichen Behörden übergehen, so verbleiben von der Gerichts barkeit dem Consistorio nur noch die Streitigkeiten in rein ka tholischen Ehesachen, deren, wenn ich mich recht erinnere, im Zahr 1833 eine einzige vorgekommen ist. Unter solchen Um standen nun muß ich glauben, daß es eine Verschwendung an Kraft und Geld sein würde, auch künftig zwei Recht-gelehrte, die nur für die Geschäfte des Consistorii bestimmt wären, änzü- stcllcn. Wenn ich daher schon aus dem oben angegebenen Grunde cs für angemessen halte , dieser Behörde zwei weltliche Beisitzer zuzugcben', so würden sie doch nur zum Lheil hier be schäftigt sein, und daher wohl zugleich diese Geschäfte, neben einem andern Hauptberufe mit versehen können, ja es wird künftig wahrscheinlich auch das Sekretariat mit einer andern Stelle verbunden werden können.- ' ' - Bischof Mauermann: Muß ich auch zugeben, daß sich die- CoNsistorialgefchafte " durch die neuen? Einrichtungen etwas verttiindersswürdcn, sso mag man doch erwägen, daß sie sich jetzt durch die Masse? der vonchen Geistlichen und geistlichen Be hörden fast täglich verlangten Notizen und Schreibereien, die insgesammt durch das Consistorium geprüft.werden müssen, stets fortschreitend vermehren. — Aber auch die Parität scheint Mir verletzt zu werden, die ganze katholisch-geistliche Gerichts barkeit aller Instanzen fordert nicht viel über 5000 Lhlr., waö wohl nicht zu hoch erscheinen dürfte, wenn man erwägt, waS die protestantischen Behörden in katholischen Landern, z.B. in Oesterreich und Baiern kosten, und daß die katholischen Un- terthanen Sachsens auch zu dem Aufwande für die protestanti schen Behörden mit Beiträge liefern müssen. Bürgermeister Reiche - Eisenstuck: Damit bin ich ein verstanden, daß bei einer collegialischen Verfassung des katholi schen Consistorii die zu einem Collegium hinreichende Anzahl
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder