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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 284. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Schulgesetz den Gemeinden eine gr.oße Last auflegen würde. 'Er acceptire im Allgemeinen bestens, was der Abgeordnete bemerkt habe, daß man sich sorgfältig hüten müsse, die der Gemeinde ohns- dieß durch das vorliegende Gesetz verursachten Lasten durch neue zu vermehren; er könne aber doch nicht seiner Meinung sein, daß der Fassung der Deputation beizutreten sei, thekls aus Gründen des Rechts, welche ein anderer Abgeordneter vorgebracht habe, theils aber auch darum, weil er glaube, daß das Gutachten der Deputation doch wohl die Rücksicht auf die Gemeinden zu sehr außer Augen gelassen habe. Mit dieser Ansicht wolle er sich zu gleich den Weg zu einem Anträge bahnen, welcher vielleicht die Sache am besten lösen dürfte. Wessen Diener sei der Schulleh rer? Des Staates? Nein, er sei Beamter der Gemeinde, deren Kinder er zu einem guten und moralischen Leben führen solle. Sei das der Fall, warum bleibe man nicht bei der schönen Ansicht ste hen, welche die Deputation zu den tzZ., welche spater zur .Bera tung kamen, ausgesprochen habe, warum bleibe.man nicht dabei, den Gemeinden, welche bei Auffindung der Mittel und. Wege für das Schulwesen überhaupt, wie auch für das Salar der Schul lehrer zu sorgen Hatten, auch hier nichts vorzuschreiben, warum wolle man so tief in das Gemeindewesen eingreifen und eine Be- Akämung festsetzen, welche für die Gemeinde, wie für den Lehrer gleich nachtheilig sei. Seiner Ansicht nach müsse der Z. so gefaßt werden, daß man ausspräche: es bleibt den Gemeinden überlas sen, einen zu emeritirenden Schullehrer auf die angemessenste Weise in seinem Alter zu erhalten. Viceprasident: DerAbg. habe sich darauf bezogen, daß der Schulmann kein Staatsdiener sei. Er gebe das zwar eines Theils zu; aber wenn der Schullehrer auch unmittelbar im Dienste der Gemeinde sei, so könne man doch wohl auch sagen, daß er mit telbar Staatsdiener sei, und deswegen-finde-ja auch Inspektion von Seiten des Staates statt. Nebst dem fei angeführt worden, der Staatsdiener gebe von seinem Gehalte für die Pensionskaffe ab; allein auch der Schullehrer werde recht gern abgeben, wenn sr nicht schon so nothdürftig gestellt sei, daß er nichts mehr geben könne. Ferner sei gesagt worden, es werde eine zu große Last für die Communen herbeigefülM Das glaube er nicht; denn wie dieSchullehrer hier gestellt seien, glaube er kaum, daß es drückend für die Gemeinde sein könne, und trete dieser Fall ein, so sei ja vorgeschlagen, daß der Staat Beihilfe leiste. Dem, daß man auf die VermögensumständeRücksicht nehme- könne er nicht beitreten; denn wer vermöge das zu bestimmen? Auch in keiner Commune habe er bisher gesehen, daß dieses Princip beobachtet werde, und er könne sich nicht dafür entscheiden. Präsident: In Bezug auf die Frage, ob die Vermögens verhältnisse berücksichtigt werden sollen, seien die Ansichten sehr verschieden, und es lasse sich für die eine wie für die andere vieles sagen; indessen müsse er der Ansicht beitreten , welche ein Depu- tirter geäußert, daß dieses hauptsächlich Sache der Gemeinden sei. Sie wüßten am besten, in welchem Verhältnisse sich der Schullehrer befinde, wenn er alt und schwach sei, und seinen Dienst nicht mehr verrichten könne; dann liege es in der Mensch lichkeit und der Wicht der Gemeinden, ihm seine Existenz zu sichern ; wenn aber der Staat mit allen diesen Dingen immer be- Mstigt werden solle, so wisse er nicht, wohin das führen sollte; es werde dadurch die Staatslast, über deren Größe man ohnedieß -klage, immer mehr vermehrt. Referent, Abg. v. Friesen: Er könne m'cht.glauben, daß dse Rücksicht auf die Vermögensverhaltnisse, welche in der bean tragten Fassung ausgesprochen seien, eine gänzliche Entlassung des Schullehrers ohne alle Pension zur Folge haben sollte; we nigstens sei ihm aus der Praxis bekannt, daß die Schullehrer, wenn sie cmeritirt würden, immer etwas erhielten, und er wisse selbst, daß rin Schullehrer, welcher eignes Vermögen gehabt, aber davon nicht habe leben können, einen Ruhegehalt von 48 Thlrn. bekommen habe, obgleich feine Dienstleistungen nicht ohne Zadel gewesen seien. Er glaube, daß die Rücksicht, welche man in dem §. ausgesprochen habe, dem Schullehrer im Allgemeinen nkchtnachtheilig sei; daß man aber diese Rücksicht ganz außer Au gen setze, dem könne er so lange nicht beistimmen, als die haupt sächlichste Quelle für den Ruhegehalt, der Dienstgehalt selbst, und die Beitrage der Gemeinde seien. - Eine arme unvermögende Gemeinde verdiene wenigstens eben so viel Rücksicht, als ein wohlhabender Schullehrer, der die Entlassung erhalte, und ka men beide Rücksichten in Conflict, so müsse nach seiner Ansicht der Schullehrer sich gefallen lassen, wenn er auch weniger Gehalt bekomme. Wenn verlangt werde, daß man auf die Vermögens verhältnisse der Schullehrer gar nicht sehen solle, gut, so sei er auch damit zufrieden, wenn man aber dann consequent sein wolle, so müsse man den Gehalt des Schullehrers ganz aus der Staats kasse nehmen; dann seien aber auch mehr als 10,000 Lhlr. noth- wendig; so lange aber der Gehalt aus den Gemeindekassen ge nommen werde, müsse mün auch auf die armen Gemeinden Rück sicht nehmen. ' Abg. Z sch i sch e: Er könne sich nur denen anschließen, welche dafür gestimmt hatten, daß das Vermögen nicht angerech- net werde, und er halte es für eine Ungerechtigkeit, wenn die Ge meinde diesen Männern,' welche mit so vielen Mühseligkeiten des Lebens zu kämpfen hätten, bei der Pmsionirung den sauer er sparten Groschen in Anrechnung bringen wollte. Er glaube aber auch, daß eine Menge Streitigkeiten zwischen der Gemeinde und dem Lehrer dadurch entstehen würden. Wolle man aber gar der Gemeinde überlassen, ob und wie viel Pension der Lehrer er halten solle, so würde dieser in sehr seltenen Fällen etwas bekom men. Nehme man die Erfahrung, so dürfe man wohl behaup ten, daß die Stufe der Cultur noch nicht so weit sei, daß man den großen Werth des Lehrers allenthalben und in voller Maße einsehe, daß man ihm aus freiem Antriebe etwas gebe, und wer die Erfahrung in so vielen Gemeinden gemacht habe, werde auch gefunden haben, daß in den Fällen, wo beschlossen werden soll, nicht geben zu wollen, gewöhnlich alle einverstanden seien. Referent, Abg. v. Fries en entgegnet, daß die Sache kei neswegs der Gemeinde allein überlassen werde, sondern in der Fassung des Z. stehe, daß die Kreisschulbehörde zu revidiren habe, und auch dann finde noch ein Jnstanzenzug statt. Abg. Runde: Er habe sich schon in letzter Sitzung gegen die Ansicht der Deputation und zwar aus dem Grunde ausge sprochen, weil er hart finde, daß man sogar die Ersparnisse des
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