Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 284. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
t« (aus Zwl'ckäü) ;' man könne unbedenklich demselben zustr'm- mm; "denn in tz. 69. unter 5.-sei nicht nur der obrigkeitlichen Behörde das Erforderliche »ufgetragen, sondern zeben daselbst eine Prüfung der ?lnge»nessenhtit des Verfahrens Seiten der AmtShauptlntte Vorbehalten ; auch überweise §. 71. anderweit die nächste Aussicht über das Schulwesen an die Ortsbe hörden/ "V ä D K ' '.'K Abg. Z schische: Er könne sich unmöglich der Ansicht an-, schließen , Und könne sich nicht denken , wie der Pfarrer auf.die Gemeinde zu wirken im Stande' sei, wenn, er nicht schon auf die Sagt, die Kinder der Gemeinde einwirke. Denke er sich den Schulvorstand auch recht ideal, Und weise man den Schul lehrer an, sich den Anordnungen des.Schulvorstandes zu unter ziehen, so würden dadurch allerdings die einzelnen Mitglieder des Schulvorstandes einen Antrieb fühlen^,, den Schullehrer nach Möglichkeit zu controlmn; indessen werde nach kurzer Zeit dieser Antrieb vorübergehm,. und Niemand werde die Schule mehr inspicirett. . ' '--V ' Abg. Sachße erklärt.sich l gleichfalls gegen das Amende ments und äußert, daß,' wenn dcrAbg. in Ansehung Mr Dis- ciplin gesprochen habe, es sich nicht allein davon handele, son dern es handele sich von der Beaussichtigung.Lbcrhaupt, und es ! sei der Pfarrerder geeignetste, weil er zugftich?Mf die Gegen- 's stands des Unterrichts sein Augenmerk richtemmüsse, und Un terricht und Lisxiplin d'ochrin.genaucm Aüsartzmerrhange bei der Schule stünden. Der Antragsteller habe zwar der Einwendung Begegnen wollen, als o,b sein Vorschlag auf.eine Trennung der Kirche von der Schule nicht hinauslaufe; allein er halte doch dafür, daß diese Absicht dem AmMdeinent unterliege, obwohl der Abg. diese Behauptung fÜL null und nichtig erkläre, und meine, > Kirche und Schule stünden neben einander, die Kirche 'sei in der Schule und die Schule in der Kirche; aber diese Be hauptung lauft eben da hinaus, eine Trennung zu bewirken. Der Abg. wolle ferner nicht, daß die Schule von der Kirche be aufsichtigt werde; allein dieser Grundsatz sei von der Kammer nicht angenommen worden,, und er könne daher dem Amende- knent nicht beistimmm. -r Abg. Runder Er habe das Amendement zunächst mit Rücksicht auf den H. 74. unterstützt; er habe aber auch noch andere Gründe. Er könne unmöglich glauben, daß eine bloße Giöbachtuiig'der Kinder , wie sie von Seiten des Geistlichen stattsinde, ihn so vollständig über die Disciplin in der Schule ausilärc, als die AelteM darüber aufgeklärt würden, -welche stets Gelegenheit hätten , den Eindruck des Unterrichts zu beob achten und wahrzunehmen, ob die Aufführung der Kinder ihren sich eine' HhMzgM'g--zum MyAkksmusrist den Schulen auSgv bildet habe , ^gegemMn eine jede Garantie als wünschenswrrth sich .darstelle. Lnsofern eine solche-mehr oder weniger das Amendement-Zu versprechen scheine, halte er die Annahme def- ftlbrn auch um so,unbedenklicher ,' .da ein wesentlicher Nachtheil keinesfalls davon zu hesorgen sei, - . . s . Staatsminister v,Müller: Ich muß gestehen/ daß ich .diesem Amendement des geehrten Abgeordneten nicht bei'trcten Wüte;, zunächst sind es die Gründe, welche von mehrere» Abge ordneten schon bemerklich gemacht würden; Allein ich habe auch noch andere Gründe. .Es scheint von Seiten einiger Abgeordne ten, .welche sich für das Amendement- ausgesprochen, haben, die Ansicht vorzuwalten, als ob der Pfarrer des Orts dieTheilnahme aller andern Mitglieder an diesem Gegenstände ausschließen solle; das'ist aber keineswegs der Fall; denn, wenn, der Pfarrer die "nächste Aufsicht führen soll, so schließt das nicht aus, daß auch an dere Mitglieder in Bezug auf diesen Gegenstand, ihre gemachten Bemerkungen Vorbringen können. . Wenn das Interesse für die Schule, .Seiten des Ortsschulvvrstandes, lebhaft ist und man sich von der Art und Weise des Unterrichts überzeuge» will,, so können die gemachten Bemerkungen auch anderer Mitglieder., bei den 'Sitzungen dcs'Schülvorstandes zur weitern Berathung gebracht wrtve», und es'können ja solche Wahrnehmungen-Nach Befinde» selbst M die höhere Behörde gelangen? ' Allein Jemand muß da sein, welcher die nächste Aufsicht dabei zu führen hat und herDe? hörde dafür.verantwortlich ist; dazu scheint aber wohl der Orts pfarrer vorzüglich geeignet zu sein.' Um die Aufsicht zu führen, muß die Person sowohl geneigt, als auch befähigt dazu sekii und ob rum die Kenntnisse der Mitglieder des Gememdevvrstandes aufdemLanW von dem jetzt die Rede ist, immer dazu hinreichend seien,- lasse ich dahingestellt; ich verkenne nicht, Paß unter de» Gc- meindevertretern eiste große Anzahl sich finden wird, welche hierzu fähig ist;- aber wir dürfen auch nicht übersehen, baß wir mir einer große» Anzahl von Gemeinden Zu thun haben, wo sich diese Ele mente picht finden möchten und auf diese nruß der Gesttzgöber sei» Augenmerk richten., Dann darf man nicht übersehen,/Hie sich diese Sache praktisch gestaltet; denn, wenn Niemand da ist, der sofort, eistgreift, wenn Alles collcgialisch bcrathen werden soll, so müßte jä derDrtsschulvorstand permanent sein, um fast jeden Tag mit dieser Sache sich beschäftigen zu könnest; hier ist aller die Ab sicht nur die, daß der Pfarrer, wie bisher, die Verpflichtung habe, die Schule wenigstens ein Mal' in der Woche zu tzesuchcn und, wenn er findet, .daß die Methode des Schullehrers nicht zweckmä ßig sei, er sofort die dießfallsigen Bemerkungen dem Schullehret zu machen befugt und dazu verpflichtet sein soll. Das ist nicht möglich, wenn eine collegialische Verhandlungsialisinden soll und diese hat auch sonst Bedenken. Nehmen Sie.an, daß der Schul vorstand die Ansicht des Pfarrers nichttheilke, so wäre der Pfar rer, als Einzelner, entweder genüthigt nachzugeben, oder aller Augenblicke auf die Entscheidung der höhernHehörde zü recurrsi ren. Ich glaube, es bedarf wohl nicht eines Weiler» zur Ableh nung dieses Amendements. (Beschluß folgt.) , - i Hoffnungen entspräche. Diese Wahrnehmung von Seiten der Aeltern werde mehr oder weniger auf den Gemeinderath überge hen, und so Duke est wöhl, daß auch Vieser ein gründliches Urtheil über die Beschaffenheit des Unterrichts fallen könne. In den Gemeinden bilde sich gewöhnlich sehr bald ein sehr richtiges Urtheil über die Tüchtigkeit ihres Schullehrers. - 'Ihn bewege aber «och ein Umstand, welcher in andern Ländern hervorgetre- Len sek, wo durch dm ausschließlichen Einfluß mancher Pfarrer Druck und-Papier von B. G. Teubner in Dresden. ZusaH zu den in Nr. 486. d. Bl. S. 5316. Splt. 2, befindlichen Äeuße- rungen des Abg. Puttrich: Wenn der Abg. Richter («US Lengenfeld) c'L für' recht und billig hielt, daß die Schulvetsäumnkffe in einer Frist vonMP.2 Til gen angezeigt werden sollten, so muß ich demselben völlig widersprechen. Rehme ich die Verhältnisse im Gebirge an, wo oftmals im WintÄ wegen häufigen Schnee.3, 4 Lage lang hie Communiccllion von einen Dorf zum am dem ganz und gar unterbrochen ist, nehme ich ferner an, daß oftmals Fami lienväter, welche auf Fabriken arbeiten, nur erst am Schluß der Woche nach Hause kommen, die Mutter wegen Abwartung kleinerer Kinder sich nicht- entfernen kann, so könnte ich, sobald diese knrze Frist in das Gesetz mit aus genommen würde, nur eine zu große Strenge darin finden. Verantwortliche Redaktion: V.Grrtschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder