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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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"(Schulvorstand für mehrere Gemeinden.) . Wenn mehrere I. ' Ortschaften ^ur Unterbaltuna einer Schulanstalt rusammen- -"-Ussicyt zu fuyren. der Vorsitzende gewählt worden, und er sei überzeugt,. lich.den.Vorsitz übertragen HM.- Er könne von achtbaren Man nern versichern, daff sie selbst nicht gern den Vorsitz übernöm- Abg. Richter (aus Zwickau) entgegnet, daß seine Ab- sicht nur dahin gehe, daß der Geistliche nicht den Vorsitz füh ren .solle.' A'bg. Roux: Der. Geistliche sek zwar nicht nothwendiges Mitglied bei dem Gemeindevorstand, aber-nothwendig solle er , Der Antrag findet die Unterstützung von 24 Mitgliedern. « " Abg. N o u x: Man habe beschlossen, daß der Pfarrer des E' j Orts die nächste Aufsicht führen solle; nach den §§. 75. und 76. solle es in die Facultät gestellt werden, ob er bei dem Schulvor- stände sei; vielleicht sei er nicht dazu gewählt und habe dych die S342 Abg. Roux bemerkt hatte,^daß der letzte Satz bedenklich sei, und er glaube, daß dießmehr zür Ausführung gehöre, wird die Fragstellung getheilt,. und nachdem der erste Theil des einstimmig angenommen worden war, auch dem 2. Theile destz..gegen 41 Stimmen beigetreten. - - .. §. 75. des Deputationsgutachtens lautet: . (Lheilnahme des Pfarrers.) Bei allen Versammlungen des Gemeindcvorstandes, ist der Pfarrer des Orts zuzuziehen und führt, daher den Vorsitz; wenn mehrere Geistliche in dem Orte Mgestcllt sind, so kommt solcher dem ersten derselben zu, jedoch bleibt es der Kreis - Schulbehörde Vorbehalten/ dieses Geschäft auch einem andern Ortsgeistlichen zu übertragen. ., Abg. Richter (aus Zwickau), beantragt, zu setzen: Der Schulvorstand hat aus seiner Witte den Vorsitzenden zu wäh len, welcher die Verhandlungen zu leiten hat/ desgleichen einen Protocollanten, welcher aber nicht nöthig ist. Als Motivirung führt er an, daß er bei diesem Amendement die Absicht habe, den Vorsitz btos dem zu übergeben, welchem er durch die Wahl des Schulvorstandes übertragen worden , oder mit andern Wor ten, daß-dem Schulvorstande überlassen werden möge, den Vorsitzenden zu bestimmen. Die Gründe dazu seien zweierlei. Zuerst erlaube er sich zu erinnern, daß daS Streben nach dem Vorsitze ganz außerordentlich im Mittelalter gewesen, und wie es nun überhaupt Widerspruch finde, so glaube er, könne man es nicht billigen, wenn man es nun auf diese Verhältnisse übrr- wer sich selbst er- Grundsätzen dieser Landgemekndeordnung würde es aber nun statt: „ G eme indeVorstand," GemeinHerakh heißen müssen. Als man nämlich Has Gesetz vorgelegt habe,.sei von der Regierung ein aus mehreren gewählten PersEn bestehender Ge-' meindcvorstand vorgeschlagen worden; die Deputationhabeaber aufmerksam gemacht, wie mißlich es sei, diese Stelle zu compli- ciren, und daß es besser sein.rperde/.tlvdnrkvqs Geschäft' Hz" yrie? Hand gelegt werde, aber dem Gemeindevorstande ein Gemeinde rath zur Seite stünde. Dkeß sek auch von der Staatsregierung angenommen worden, und bleibe nun der §. so stehen, wie er hie.r enthalten °sei, so würde es im Widerspruch mit jenem Gesetze sein, und um diesen zu beseitigen, würde fiün statt ^Gemeinde vorstand" zu sagen sein: „Gemeinderath." ° - Diese Abänderung nimmt die Kammer sofort an , und er- theilt dem Z. in der Maße gegen 2 Stimmen ihren Beitritt i §. 73. des DepAtationsgurächtens lautet:' '' " '(Ausschuß für Schulangelegenheiten.) - Ast der Gemeinde vorstand zahlreich, so kann mit Genehmigung der Kreis-Schul- hehorde aus dessen Mittel ein Ausschuß für die Schulangele genheiten erwählt werden. ° - - . Abgeordneter Clauß: Die geehrte Deputation habe-ge- sagt, es sei zu wünschen, daß die Mitglieder des Schulvorstan des nicht zu zahlreich wären. Hierin finde.er jedoch kein Motiv für Z. 73., auch wisse er von keinem Vorhandensein so'zahlreicher! Gemcindevorstände, daß er einer Besorgniß der Üeberfüllung! des Schulvorstandes Raum zu geben vermöchte. Begreiflich S tragen wolle, und er erinnere an den Satz: würde einzelnenMitglkedern die Ausführung übertragen werden;? höht, wird erniedrigt werden. Der.zweite Grund sei,der, daß ' aber zur Kenntniß der Schulangelegenheiten, der im Schulwesen I es ihm unpolitisch erscheine, wenn Jemanden in einer bürger ¬ erforderlichen Verbesserungen, der dazu Mentbehrlichen Mittel, stchen Deputation geradezu von Amtöwegen der Vorsitz über wünsche er recht diele Mitglieder des Gemeindevorstandes gelan- z tragen werde. Die eigne Erfahrung habe ihn gelehrt, daß gen zu sehen. Zahlreich möge der Schulvorstand sein, damit chas sehr wohl angehe, was er vorgeschlagen, und zu der Lie Befahkgung dafür, die ost vor Antritt des Schuldeputation, welche in Zwickau gewählt worden, seien Heilt werden könne, um so weniger ausgeschlossen werde, als sofort sammtliche Prediger freiwillig beigetrcten, worauf die Amtirüng der Gemeindeämter vielleichtrrUr vonHegränzter»» .. Dauer sek. "Besorge er nun, daß diesir s- ' niehr^der weniger sdaß sie nicht so thätig gewirkt hätten, wenn man ihnen gesch präceMv gchdütet werden möchte, so wünscheMchessen Wegfalls s — . . - —. ' Staatsmmister V.M üller entgegnet, daß ja ebin, wie , dasWörtr,>kann^attdeute, die Fassung nicht prättpsiv,sön- h^^^'ch(Un sie durch das Gesetz dazu bestimmt wor- Lern nur facultatirtgestellt sei, mithin es von dem Ermessen der den wären, und sie es weit lieber sehen, wenn ein Buchbinder- Behörde abhänge, ob von dieser Gestattung Gebrauch gemacht ^^2 den Vorsitz führe.' wttdenMe'oder nichts . -s . Der Antraa findet di . Hierauf wird dieser'h. emstlmmlg'iä 'der-Maße angenom- z ' mm,.' wie ihm die Deputation vorfchlug jkm'M mit derAbande- rung, daß auch hier: „Gemeinderath" zu selM ist. - Z. 74. des Deputationsgutachtens lautet: 1 - Ortschaften zur Unterhaltung einer Schulanstalt zusammen getreten sind, so versehen die Gemeindevorstände derselben ge meinschaftlich, oder ein aus deren Mittel zu erwählender Ausschuß, die Functionen des Schulvorstandes. Wie viel Mitglieder aus dem Gemeindevorstande eines jeden Orts zu diesem Ausschüsse zu deputiren sind,.ist in dem Recesse zu-bestimmen, mittelst dessen sich mehrere Ortschaften zur Errichtung oder Unterhaltung einer ge- „ Minschastlichen Schulanstalt verbinden. befm Schulvorstande.gegenwärtig sein. Hierbei ist gleichfalls das Wort: „Gemeknderath" zu sitzen, s ' Abg. Sachße: Er mache darauf aufmerksam, daß von und nachdem . ' - - 1 ' jhen Schulen auf dem Lande die Rede sei, und daß kn derRe-
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