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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 316. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den I. October 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und sechzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 17. September 1834. (Fortsetzung.) Berathung über den anderweiten Bericht der 1. Dcput., den Gesetzentwurf wegen Organisation der untern Medicinalbehördcn betreffend. Vice Präsident: Er glaube allerdings, daß man das Princip der Gleichheit verletzen würbe, wenn man der 1. Kam mer folgen wollte. Es würde einen Unterschied zwischen gro ßen und kleinen Städten Hervorrufen, und eben so einen Unter schied zwischen Stadt und Land machen, weshalb dem Rechts- princip nach die Sache sich so gestalten müsse, wie der Beschluß der 3. Kammer laute. Wenn man sich auf die Städteordnung bezogen habe, so finde er in derselben nichts, woraus man etwas anderes deducrren wolle. Der Sprecher führt deshalb die tztz. 252. und 265. der Städteordnung an, und äußert dann weiter, ' daß im Gesetze ausgesprochen sei, es 'sollten coordinirte Behör den geschaffen werden. Es seien hier also neue Behörden ge meint, und man könne unmöglich den Städten zumuthen, daß sie diese neuen Behörden bezahlen sollten; denn mit demselben Rechte könne man noch andere Behörden schaffen, z. B. Apo thekerrevisoren, und verlangen, daß die Städte sie bezahlen sollten. Auch in §. 262. der Stadteordnung finde er einen Grund gegen die Meinung derKammer, indem man darin nicht auf dse Seelenzahl gesehen habe, sondern die Städte gleich gestellt, und er sehe nicht ein, warum man einige Städte auf diese Weise graviren, und andere Städte von einer solchen Last befreien wolle. Was das Interesse anlange, das vielleichter dabei haben könne, so mässe er bemerken, daß von Leipzig nicht die Rede fei, weil dessen Verhäilnisse'ohncdicß einen solchen Be amten erfordern würden, und er spräche also nur im Allgemeinen für die Städte, um das Nechtspnncip aufrecht zu erhalten, weil . er glaube, daß man alle Städte gleich behandeln müfff. Abg. Runder Er sei nicht der Meinung, daß man durch eine ungleiche Behandlung dieser Medicinalpoliceiverhältniffe zwischen Stadt und Land, den größeren Städten zu nahe trete, und müsse den hierbei von der 7. Kammer ausgestellten Ansich ten um so mehr beistimmen , da die Umstande und die Beschaf fenheit der größeren Städte an sich er'gent'hümllche Anforderun gen an die Medicinqlpolicei erheischten, welche in allen übrigen Orten des Landes nicht ernzutretcn pflegten. Zn diesen beson der» Beziehungen liege auch die Rechtfertigung der Anmuthung, daß von Selten dieser großen Stadtgemeinden selbst etwas für die Bestreitung des Aufwandes geschehe, den lediglich ihre Me- dicinalpolieeiaufsicht veranlasse. Eine pragravirende Unbillig keit scheine wenigstens in dieser Anforderung keineswegs zu liegen. Vicepräsident: Man könne nicht von den besonderen Umständenausgehen, wenn vom Recht die Rede sei; übrigens würden auch die Kosten für die Gensd'armerie von dem ganzen Land getragen, und wolle man dem Princip huldigen, welches der Abgeordnete so eben ausgesprochen habe, so müßten diese Kosten für die Gensd'armerie nur von dem platten Lande getra gen werden, aber nicht auch von den Städten. Referent Abg. RouxrEr wolle sich bloß^auf das beschrän ken, was von dem königl. Commissar entgegen gestellt worden. Dieser habe geäußert, man könne den größer» Städten wohl zumuthen, für ihre Medicinalpolicripflege besondere Medicinal- beamtcn anzustellen, und also sei auch der Gesetzentwurf von der Theorie aus zu vertheidigm. Allein diese Position könne er nicht zugeben;' denn man könne den großen Städten nicht zumuthen, für ihre Medkinalpoliccipflege besondere Beamten anzustellen. Dann fei vorzüglich viel darauf gefetzt worden, daß diese gesetzliche Vorschrift nur eine Anwendung der bisheri gen Einrichtung enthalte; aber mit der ganzen Einrichtung werde bedeutend viel geändert, und da habe er geglaubt, wenn für die Besorgung der Landespolicei bestimmte, den Ortspolk-- ceibchörden coordinirte Beamte angestellt.werden sollten, der Staat sich auch ins Mittel schlagen müsse, und es höchstens nur facultativ stellen könne. Ein Deputirter habe sich geäußert, man müsse auf die Umstande sihen, die I. Kammer Habe keine Rechtsungleichheit beschlossen, sondern diese liege in den Um ständen. Das könne er nicht zugeben; denn warum solle die Medicinalpoliceipflege in den Städten größer sein? Man sage zwar, die Menschen lebten dort mehr zusammengedrückt; allein dieser Umstand könne nicht bloß in kleinen Städten und in Dörfern stattfinden, sondern trete auch wirklich ein; es gebe Dörfer, welche ihrer Übervölkerung nach wohl eines besondern Medicinalbeamten bedürften. Wenn er gleich städtischer De- putrrter sei, so könne das nicht in Betracht kommen, weil die Stadt, wo er her sei, nicht leicht in die Lage kommen werde, den Bezirksarzt aufgeöm zu können; aber die Deputation halte lediglich an dem Princip fest. Hierauf stellt der Präsid ent die Arage: Will die Kam mer bei ihrem frühem Beschlüsse stehen bleiben? Sie wird ge gen 2 Stimmen bejaht, und ferner einstimmig beschlossen, daß §. 3 b. wegfalle. Das Deputationsgutachten fahrt nun weiter fort: Der 4. Differenzpunct betrifft den §. 4. des Gesetzentwur fes, welcher nach dem aufVorschlag der unterzeichneten Depu-
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