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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Biloungsanstalt für den Menschen achte, und die Schule als ein VmberMngsmMut für diesen heiligen Zweck ansehe. Das ist söer einem Vorstände der Gemeinde nicht zur Pflicht gemacht, und ich weiß nicht, ob auch die Gründe der Deputation gegen Einsetzung eines besonder« Schulvorstandes so wichtig seien. "Sie sagt? hierdurch könne leicht eine gewisse Einseitigkeit in der Geschäftsbehandlung entstehen. Ich glaube vielmehr, daß eine einseitige Behandlung oder gänzliche Vernachlässigung derSchul- anZelMchsrten dann eintreten dürste, wenn man den Gemeinde- vorstünd zum Schulvorstand machen wollte. Ferner sagt die Deputation, es würde eine Vorliebe für einen einzelnen Theil der Eommunangelegenhelten zum Nachlhsil eines andern stattffnden. Wollte Gott, daß eine Vorliebe für die Schule und ihre hohen Zwecke in unfern Gemeindevorständen immer vorhanden wäre! Endlich heißt es, daß auch Geschäftsvcmichrung und erhöhter Kostenaufwand entstehe; das kann ich aber nicht finden, weder Grschästövermchmng, noch erhöhter Kostenaufwand kann da durch eintreten; erstere nicht, weil Pie Zahl der Geschäfte von dem Gegenstände, den sie betreffen, nicht von der Behörde ab hängt, die sie besorgt; letzterer schon darum nicht, weil im Gesche bestimmt ist, daß es Ehrenämter sein, und von Män nern verwaltet werden sollen, welche sich eine Freude daraus ma chen. Ich kann also der Deputation nicht beistimmen, sondern wünschte, daß eigne Schulvorstände ernannt werden möchten. Ich habe noch einen Punct zu erwähnen; er betrifft die eingegan genen Petitionen, unter denen sich eins befindet, welche die De putation ebenfalls als nicht zu beachten dargestellt hat, obgleich sie die Wichtigkeit ihres Inhaltes nicht verkannt hat. Sie be trifft die Einführung der Gymnastik bei unfern Schulen. Es hat die Deputation allerdings darin recht, daß bei diesem Ge setze sich nicht eignen dürste, als besonderer Punct hexausgehoben zu werden, weil der Gesetzentwurf nicht über die Gegenstände, Zn welchen der Unterricht zu ertheilen ist, sich verbreitet; aber was hindert die Kammer, einen Antrag in die Schrift zu be schließen, daß die Staatsregierung diesen Gegenstand berücksich tige, da gewiß nicht zu verkennen ist, daß ernste und wichtige Gründe dafür sprechen. Es kann nämlich dem aufmerksamen Beobachter des physischen Zustandes der Menschheit, und ins besondere ünftrs Volkes, nicht entgehen, daß wir von der Kraft zur Schwachheit, von der Schwachheit Zur Schwächlichkeit im mer mehr herabsinken, und es ist dieß namentlich in den Gegenden der Fall, wo das Fahrikleben den Menschen Tag für Tag an dis Stube fesselt. Hier ist die Schwächlichkeit so groß, daß sie schon bei der Reerutimng in die.Augm springt. Es kann oftmals von einer großem Anzahl gestellter Recruten kaum einer oder der an- öere als vollständig rüstig angesehen werden, und.selbst diese sinh sft noch flach- oder engbrüstig, u. s. w. Um also dieser Schwäch lichkeit der Generation, namentlich in dm Fabrikgegenden por- -Zubeugen, ferner, daß die Schwächlichkeit derjenigen, welche Hurch ein in unfern Lagen beliebtes Lmbhausstudium der Wis- fMschastm in sie verfallen, nicht immer mehr um sich greift, ist Gymnastik ebenfalls das einzige Mittel. Ferner möchte ich nicht unbeachtet lassen, daߧ wie es mir scheint, in letzter Zeit unsere Fugend sich der Neigung hingegebM habe, sich dem Gehorsam- gegen ihre Vorgesetzten zu entziehen. Auch in dieser Hinsicht würde die Gymnastik, welche gewissermaßen militärisch betrie ben wird, einen wohlthatigen Einfluß äußern, und eine noth- wendige Gewöhnung an Subordination zur Folge haben. Endlich ist nicht zu übersehen, daß, wenn die Gymnastik unter dem Volke geübt wird, dadurch ein bedeutender Aufwand bei der Aufnahme der Recruten unter das Mklitair wegfallt. Bisher hat die Mannschaft, bis sie kn dem Exercircn eingeübtwar, wohl ein Jahr lang im Dienste gehalten werden müssen; sind aber diese Individuen gymnastisch ausgebildet, so werden sie km Stande sein, in einigen Wochen vollständig ausexercirt zu sein. Dieß sind die Gründe, welche dafür sprechen, diesen Gegen stand der Staatsrcglerung zur Beachtung zu empfehlen. Aller dings wird der Gegenstand'erst vorzubereiten ftin, und wenn die Staatsregierung die nöthige Vorbereitung getroffen hat, so wird ferner das Erforderns eintretrn, diese gymnastischen Uebungen unter die Controls eines sachkundigen Mannes zu stellen, damit nicht anstatt Vortheilen, Nachtherle daraus hervorgchen.Ich kann nur wünschen, daß die Bemerkungen, welche ich gemacht habe, mit Nachsicht ausgenommen werden, und der Gegenstand, wel cher so äußerst wichtig ist, so behandelt werde, daß unsermVa- terlcinde Segen daraus hervorgehe. Staatsminister v. Müller: Nachdem die allgemeine Be- rathung so weit vorgerückt ist, daß die Abgg., welche sich als Sprecher einzeichnen ließen, geendigt haben, erlaube ich mir ei nige Worte über dm Gesetzentwurf zu sagen, um ihn in das ge hörige Licht zu stellen, damit hei der Berathung der einzelnen Gegenstände der richtige Gesichtspunkt ins Auge gefaßt werden könne. Sobald das Ministerium des Cultus und des öffentli chen Unterrichts in Wirksamkeit getreten war, so war unter den Gegenständen, welche zu dessen Geschäftskreis gehören, das Schulwesen vorzugsweise derjenige, auf welchen sich seine Auf merksamkeit lenkte. Es mag sein, daß dieß vielleicht aus meiner persönlichen Vorliebe für diesen Gegenstand hervorging, weil ich mich von jeher auch in andern amtlichen Verhältnissen gern da mit beschäftigte; aber auch sämmtliche Mitglieder dieses Mink- sterii widmeten dem Schulwesen gern ihre lebhafteste-Theilnahme, denn wo gäbe es einen Gebildeten, der die hohe Wichtigkeit des Schulwesens verkennen könnte. Vorzugsweise war die Aufmerk samkeit des Ministeriums wieder dem Volksschulwesen znge- wandt, weil die Volksschulen die Träger der hohem Bildung sind, und ohne diese Grundpfeiler der Nationalbildung diese nicht gedeihen kann. Es ist bereits von den Rednern, welche vor mir gesprochen haben, in lichtvoller Weise auseinandergesetzt worden, welche hohe Wichtigkeit diese Volksschulen haben, und es würde Verrath an Ihrer Zeit sein, wenn ich einer Sächs. Kammer das und jeden Falls mit geringerer Beredsamkeit wiederholen wollte. Bei der Erörterung, die ich auf Anlaß der Bearbeitung dieses Gesetzes anstellte, hat sich mir ein schönes Ergebniß herausge stellt, nämlich das, daß das Volksschulwesen eine Frucht des Dristenthums ist, indem dessen erste Anfänge in den Volksver sammlungen, welche den erhabenen Stifter unserer Religion um gäbest,. wurzeln und von dessen Jüngern , welche als Boten von W Wsgegangen sind, m religiös - sittlicher Tendenz fortgesetzt
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