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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 286. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Nachrichten vom Landtage. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 2. October 1834. Zweihundert und sechs und achtzigste öffentliche Sitzung der erstenKammcr, am 13. SeptemberI834. (Beschluß.) Fortsetzung dec Bcrathung über das Budjet des Staatsaufwanbes. — l'. Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Prinz Johann sieht sich veranlaßt, zu diesem vierten Anträge (s. dens. Nr. 489. d. Bl. S. 5368.) zweierlei Vor schläge zu machen, nämlich I) nach den Worten: „die katholi sche Geistlichkeit" die Worte einzuschalten: „so weit sie die Un terstützung der Staatskassen in Anspruch nimmt." Ferner 2) die Worte: „von einem Ausschüsse der katholischen Gemeinde zu beglaubigende," in Wegfall zu bringen. , Zur Unterstützung seiner Vorschläge bemerkt Prinz Jo hann: Was die erste Abänderung anlangt, so wird sie ohne Zweifel dem Sinne der Deputation entsprechen, zumal da hier keineswegs davon die Rede ist, etwa das Recht der Regierung zur Oberaufsicht zu beschränken. Wie dieses Recht auszuüben, wird das künftige Regulativ über die Ausübung deszuris vires saers normiren, und hier handelt es sich wohl nur von der pecu- nkairen Frage. — Der Wunsch der zweiten Abänderung geht daraus hervor, daß ein solcher Ausschuß, wie hier vorausgesetzt wird, in den katholischen Gemeinden nicht besteht, auch schwer zu bilden sein mochte. Aus eben diesem Grunde muß ich mich denn auch gegen den nächstfolgenden fünften Antrag erklären. Er scheint davon auszugehen, daß man in den katholischen Ge meinden eine ähnliche Einrichtung wie in den protestantischen be gründen, daß man den Gemeindemitgliedern eine Theilnahme an Verwaltung des Kirchen-, Schul - und Stistungsvermögens einraumen will. Dicß ist aber der katholischen Kirche fremd, und harmonirt nicht mit ihren Prmcipien; auch wird der Staat hier um so weniger einzugreifen gemeint sein, da er ja auch an dern Vereinen keine Vorschriften über ihre Vermögensverwal tung macht. Geschieht dieß in der protestantischen Kirche, so liegt der Grund davon theils in ihrer nahem Beziehung zum Staate, theils darin, daß sich in ihren Gemeinden selbst Wünsche dieser Art ausgesprochen haben. In den katholischen Parochien aber ist dieß noch nicht geschehen, auch sind wegen ihres großen räumlichen Umfangs und der Entfernung vieler Parochianen vom Kirchenorte viele Einrichtungen nicht anwendbar. Der erste Antrag des Prinzen Johann wird hinreichend unterstützt, der zweite aber nicht. Bischof Mauermann läßt sich hierauf also vernehmen: Die Kammer hat zwar den zweiten Antrag Sr. königl. Hoheit nicht unterstützt, da muß ich aber erklären, daß dasjenige, zu des sen Abänderung man sich demnach nicht verstehen will, völlig un ausführbar sein wird. In das Innere der Verwaltung der katholischen Kirchs hat sich die Regierung nicht zu misch en, sondern sie hat, nach der Erklärung der altern Ca- nonisten des zuris eirca saors, immer nur darauf zu sehen: N6 guiü äetcimenti cspist rospublias per evelvsism. Eine ganz unerhörte Neuerung würde in den katholischen Kirchcngemeinden der beabsichtigte Ausschuß sein. Solchen Bestimmungen — wenn sie auch von Regierung und Ständen beschlos sen w orden sind — nachzukommen, dazu wird sich wederdas Oberhaupt meiner Kirche, noch ich selbst, noch auch ein Parochkan, sofern er ein guter Katholik ist, verstehen. Ich habe einen höhern Vorgesetzten, dem ich gehorchen muß- Uebrk- gens ist die Sache an sich von keinem Belange, da ich auf Ehre versichern kann, daß keine katholische Kirche Sachsens auch nur einen Pfennig Vermögen besitzt. > Bürgermeister Wehner: Ich sollte doch meinen, daß, so lange für den katholischen Cultus Anforderungen an den Staat g-macht werden, dieser auch befugt sein müsse, eine deutliche Uebersicht von dem Vermögen der katholischen Kirchen zu ver schaffen, um die Nothwendigkcit der Unterstützung richtig beur- theilen zu können, und darum werde ich mich auch nicht für den Wegfall des fünften Punctes erklären. Staatsministcr v. Müller: Ich habe es der verehrten Kammer ganz zu überlassen, was sie kn Betreff der jetzt zur Sprache gebrachten Gegenstände beschließen will und nur soviel im Voraus zu versichern, daß die Negierung, wie alle an sie ge langende ständische Anträge, so auch die in Frage stehenden, wenn sie beschlossen werden möchten, mit Sorgfalt prüfen wird. Was aber die eben geschehenen Aeußerungen des Hrn. Bischofs Mauer mann anlangt, so muß ich Seiten der Regierung mein größtes Befremden über dieselben erklären. Unbedingt widersprechen^ muß ich, wenn derselbe behauptet, daß das Befugniß zu Anord nungen/wie sie hier in Frage stehen, nicht in demzm-s cirvs ssvin enthalten sei. Es faßt dasselbe unbezweifelt das Oberaufsichts und das Schutzrecht über die Kirche, und wie in dem ersteren, das Recht, darüber zu wachen, daß die Kirche nicht ihrem Zwecke sich entfremde, und über ihre Grenzen zum Nachtheik des Staats hin ausgehe, was der Hr. Bischof selbst in dem Ausspruch: der Staat könne darauf sehen, N6 guiä äeirimeuti respnblivs cspiat, zugiebt, enthalten ist; so hat sie, vermöge des Letzteren, dieBefug- niß und die Pflicht auf sich, für das Wohl der Kirche, und dem- " nach auch für die Erhaltung und zweckmäßige Verwaltung der vorhandenen äußern Mittel, deren sie bedarf, wovon jetzt die Rede war, Sorge zu tragen. Noch größer ist aber meine Ver wunderung, wenn der Hr. Bischof unumwunden ausspricht, daß man katholischer Seits solchen Bestimmungen keine Folge leisten werde, wenn sie auch von Regierung und Standen ausgingen, indem die katholische Geistlichkeit ihrem geistlichen Oberhaupts-
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