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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 286. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Es wird hierauf der erste Vorschlag deS Prinzen Jo hann mit 22 gegen 2 Stimmen angenommen, sodann dem 5. Anträge der 2. Kammer, welcher lautet: Es möchten auch wegen Verwaltung des Kirchenvermögens für die Katholiken angemessene gesetzliche Vorschriften vorberei tet und der nächsten Ständeversammlung zur Erklärung vorge legt werden. Die Deputation der I. Kammer empfiehlt den Beitritt, ebenfalls mit 22 gegen 2 Stimmen beige treten. Dem 6. aber, welcher Folgendes enthalt: Den Einwohnern katholischer Confession möchte nicht ge stattet werden, ohne Genehmigung des Cultusministerii neue Schulen, Kirchen oder andre fromme Anstalten zu errichten und bei Ertheilung dieser Genehmigung möchten dieselben Grund sätze in Anwendung gebracht werden, die deshalb wegen der pro testantischen Glaubensgenossen bestehen. Die Deputation der I. Kammer empfiehlt den Beitritt, wird einstimmig beigetretm. Die Sitzung wird hierauf um 9 Uhr aufgehoben. Dreihundert und sechzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 17. September 1834. (Fortsetzung.) Berathung des Berichts der 4/Deputat, über die Anträge des Kaufmanns Stöhn in Dresden u. des Kaufmanns Iunghanns, Stadtrath zu Leipzig u. Stellvertreter bei der 2. Kammer, wegen Errichtung von Banken. Der letzte Gegenstand der heutigen Tagsordnung betrifft die Berathung des Berichtes der 4. Deputation über die An träge des Kaufmanns Friedrich August Stöhn in Dresden, und des Kaufmanns Carl Iunghanns, Stadtrath zu Leipzig und Stellvertreter bei der 2. Kammer, wegen Errichtung von Banken. Abg. Meisel begiebt sich als Referent auf die Redner bühne, und trägt den Bericht vor. Dieser sehr umfassende Bericht enthält im Wesentlichen Folgendes: In einer am 10. Juli vorigen Jahres bei der Kammer ein gereichten Schrift trägt der Dresdener Kaufmann, Herr Friedrich August Stöhn, darauf an, daß eine Nat ional-B an k gegrün det und mit derselben zugleich eine Disconto - Bank vereinigt wer den möge. — Er sieht in dem Anschluß an den Preussisch-Deut schen Zollverband eine besondere Veranlassung, darauf bedacht zu sein, den Handel-und Gewerbstand möglichst zuheber-, wenn Sach sen gegen andere Länder nicht zu sehr zurückstehen soll, und hält die Vermehrung der Geldmittel für die sicherste Beförderung der Wohl fahrt der Staaten. — Zu Erreichung dieses Zweckes empfiehlt er obigen Antrag, indem er es der Einsicht der Kammer überläßt, auf welche Art und Weise jene Banken einzurichten sein würden, und nur folgende Andeutungen hinzufügt. — Es sollen nach und nach 3,000,000 Bankzettel ausgegeben werden, da der. gute Cre-, dit des Landes und der löbliche Zweck die Schwierigkeiten beseiti- gen würde, welche aus dem Wagniß, das Papiergeld.um eine solche z Summe zu vermehren, entstehen dürsten. Älles fremde Papier- S370 Gehorsam gelobt habe und hierzu in ihrem Gewissen sich verbun- meßen will, der muß sich auch der StaätSverfassung und dem den halte. Wie? erinnert sich denn der Herr Bischof nicht deS Gesetz unterwerfen. Unterthanen- und Dienst-Eides, den 'er in Gemäßheit des Z. 2. des Mandats v. 19. Febr. 1827 in die Hande des Regenten ab- , gelegt hat, und daß er hierbei zu Beobachtung der Landesge setze bei der ihm aufgeträgenen Verwaltung sich verpflichtet hat? erinnert er sich nicht mehr des auf die Verfassungsurkunde geleiste ten Eides? Und wenn er sich dieser eidlichen Verpflichtungen er innert, wie will er seine jetzigen Auslassungen mir denselben verei nigen? In die innern Angelegenheiten der katholischen Kirche wird sich die Regierung nie mischen und in solchen mögen die ka tholischen Geistlichen dem Oberhaupts ihrer Kirche gehorchens aber in andern kirchlichen Angelegenheiten haben sie den Gesetzen des Staats und den Anordnungen der Regierung sich zu unter werfen. Ich bitte, diese Ergegnung auf die Aeußerungen des Hw. Bischofs, welche von dem ersten katholischen Geistlichen des Landes in öffentlicher Sitzung der Kammer gehört zu haben, ich sehr bedauern muß, möglichst vollständig zum Protokolle zu neh men, damit es ebenfalls zur öffentlichen Kenntniß komme, daß sie nicht ohne die erforderliche Erwiederung geblieben sind. Bischof Mauermann: Ich habe meine vorigen Aeuße rungen alle wohl überlegt. Als im Jahre 1831 die Verfassungs urkunde erschien, hielt ich es als rechtlicher Mann für unmöglich, sie wegen der im §. 57. enthaltenenen Bestimmungen: daß der König die S taatsgewalt über die Kirchen übe, zu beschwören. Ich erklärte damals meine Ansicht frei und offen, weil ich mich nicht hinter reservationes mentales verstecken wollte. Da wurde mir mittelst Rescripts von der Regierung die bestimmte Versicherung ertheilt: „daß das zus vires savra in Beziehung auf. die katholische Kirche Sachsens auch nur nach ka tholischen Grundsätzen gehandhabt werden solle." Nur dann erst leistete ich den Eid auf die Verfassung. Ich war eher Christ als Staatsbürger^ und daher geht mir das Gesetz, welches Christus mir gegeben: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen! über Alles. Prinz Johann: Es herrscht hier wohl ein kleines Mißver- ständm'ß. Daß der Regierung das Recht zusteht, sich Einsicht in das Vermögen der katholischen Kirchen zu verschaffen, kann gar keinem Zweifel unterliegen. Etwas anders verhält es sich aber, wenn sich der Staat Einmischung erlaubt, und doch keine Beiträge liefert. In diesem Falle dürste sich denn doch wohl ein Einschreiten nicht rechtfertigen lassen, und von dieser Seite nur betrachtet gewiß der Hr. Bischof die Sache, dessen Aeußerung gewiß nicht so schroff gemeint sein sollte, als sie sich ausnahm. Bürgermstr.Reiche-Eisenstück: Dem Hrn. Cultusmi- nister muß man für die so angemessene und energisch ausgespro chene Rüge des so höchst gefährlichen, von dem Hm. Bischof geäußerten Grundsatzes sich dankbar verpflichtet fühlen. Der sächsische Staatsbürger, er sei einen Glauben zugethan, wel chem er wolle, kennt nurEinen König, den König von Sach sen. Vom Dogma abgesehen, und was das i»8 vires ssers an-° . e. - . , geld wurde hierdurch aus dem Lande verdrängt werden und un ere geyt, kann kein Chef einer Kirche über emen Sachsen von aus- ^nkscheme in den Nachbarstaaten coursiren. Bei einem jährli- tvarts her — als H o h e r e r — Gewalt im Lande haben. Wer E chen Gewinn von nur 3 pro 6ant würde,eine Verminderung von . aber sächsischer Staatsbürger sein, und den Schuß der Gesetze ge-' 90,000 Lhalern der Landesschuld sehr nennenswerth sein. — Die
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