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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 286. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Regiekosten dürften durch die zufälligen Vernichtungen der Bank zettel zu decken sein, wie dich sich bei der englischen Bank ergäbe; wir selbst bezahlten auf diese Art. noch die Preussischen Staats schulden— Durch Vorschüsse, welche die Disconto-Bank gegen billigen Zins auf Staatspapiere, Maaren zu G des Werthes ma chen würde, müßten die in Staatspapieren angelegten Summen zum Lheil wieder in Umlauf kommen, dagegen die Waaren einen festen Preis gewinnen. Aus Mangel an baarem Gelbe müßten die meisten Geschäfte unterbleiben. Die Masse der vorhandenen Staatspapiere liege schwer auf dem Handel und Gewerbstande, invciy/aUe Jahre mehr und mehr das baare Geld aus dem Um lauf käme. Herr Stadtrath Junghanns übergiebt mit seinem Schreiben vom 12. October vorigen Jahres eine Beklage milr I. enthaltend: Betrachtungen üoer das Bankwesen im Allgemeinen, Umrisse der berühmtesten Banken, mehr oder weniger mit geschichtlichen No tizen begleitet, Ideen über deren Anwendbarkeit in Sachsen, und Erwägungen der davon berührt werdenden, bei uns schon beste henden Einrichtungen, — so wie in der Ilten Beilage: einen Ent wurf der Statuten einer Bank, und überlaßt es der Kammer, in wie weit sie es angemessen finden werde, den Vorschlag, das Schottische Banksystem in Sachsen einzuführen, in Erwägung zu ziehen und zu unterstützen, nachdem er die Ueberzeugung aus gesprochen, daß unser so gewerbfleißiges und bedeutenden Han del treibendes Vaterland sich zur Einführung solcher Anstalten ganz besonders eigne, und daraus den größten Vortheil ziehen könne und werde. — Der Antragsteller sagt im Eingänge seiner sehr werthvollen Arbeit bei Gelegenheit der Bemerkungen über das Bankwesen, daß die Errichtung von Banken in nicht gerin gem Grade beigetragen hat, allen Arten commercieller Verhand lungen Sicherheit und Leichtigkeit zu geben. Sie setze aber nicht allem in den Stand, die Geschäfte eines Landes mit einer viel geringeren Summe Geldes zu führen, sondern sie mqche es auch möglich, einen großen Theil dieser geringer» Summe aus dem werthlosesten Material oder aus Papier, statt aus cdeln Metal len zu verfertigen. Durch Beschränkung des Bedarfs an Noten unter dem des Geldes, das an ihrer Statt circuliren würde, wenn man sie einzöge, würde ihr Werth über den des Geldes ge steigert. Es sek jetzt überall als unerläßlich erklärt worden, alle Noten nach dem Willen des Inhabers gegen eine gleiche Menge Silber oder Gold zahlbar zu machen. Außer der sofortigen Zah lung dürfte auch noch zu bestimmen sein, daß der Regierung die Fähigkeit, die Noten zu bezahlen, bewiesen würde. Eine Bank, die Noten ausgiebt, müßte so viel Baarschaft vorräthig haben, als hinlänglich sei, um den Forderungen des Publikums zu de ren Bezahlung zu genügen.— Cs folgen nun geschichtliche No tizen über die vorzüglichsten bekannten Bankanstalten. — Von den Schottischen, deren Einrichtung hier als Grundlage dienen soll, wird angeführt, daß sie mit Ausnahme der Bank von Schottland, der königlichen Bank von Schottland, der Britti- schen Linnen-Compagnie, sammtlich nicht privilegirte Verbin dungen sind, wo die Lheilnehmer in soliämn mit ihrem ganzen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Dieß ist das Princip, worauf sie beruhen, und daher gut, daß die Zahl der Theilhaber groß sei. Verhältnißmäßig hat es wenig Bankerotte unter den Schottischen Banken und nur in den frühesten Zeiten gegeben. In den Jahren 1793 und 1825, wo so viele englische Provinzialbanken weggefegt wurden, ging nicht eine einzige Schottische unter. Diese ausgezeichnete. Festigkeit scheint zuzu schreiben zu sein theils der Bildung so vieler Banken mit zahlrei chen Sheilnehmern, welche bezweckt, irgend eine Compagnie mit bloß einigen Lheilnehmer», wenn sie nicht als sehr reich bekannt sind, abzuhalten, ihr Papiergeld in Umlauf zu bringen, theils der weniger» Gefahr, welcher das Bankwesen kn Schottland ausgesetzt ist, besonders aber der Leichtigkeit, welche die Schot tischen Gesetze gewahren, auf das bewegliche und unbewegliche Eigcnthum eines Schuldners Beschlag zu legen und es zu Bezah lung seiner Schulden anwendbar zu machen. — Das Bankwe sen in Schottland ist eine Ausdehnung des Sparkaffensystcms. Der ärmere Arbeiter legt in die Sparkasse eine kleine Summe nie der, und fügt nach einem halben Jahre das Ersparm'ß seiner Ar beit mit den Zinsen seines Depositums auf die vorhergehenden 6 Monate seinem ursprünglichen Capital hinzu, bis esk. 10.— sind, die nun in eine Bank nkedergelegt werden,' wo der Deposi tär eben so fortsährt, bis es eine Summe geworden ist, mit wel cher er ein Häuschen kaufen kann, oder ein Geschäft anfangt, und da als Herr auftritt, wo er früher Dienstbote war. Ein großer Lheil der Depositaire der Schottischen Banken sind von dieser Art, und ein großer Lheil der Schottischen Pachter und Fabrikanten haben auf diese Art angefangen. Die von den Schottischen Banken gemachten Darleihen oder Vorschüsse beste hen entweder in Discontirungen oder baarem Crcdit. — Der Antragsteller fährt fort: Nach der Revolution von.1688 lagen Schottlands Ackerbau, Handel und Gewerbe zerstört und er schöpft darnieder, von Unterricht und Wissenschaften war gar nicht die Rede, und seine Bewohner in der tiefsten physischen und moralischen Verdorbenheit. Zu dieser Zeit ward ein gutes Hy potheken- und-Schuldengesetz gegeben, dieses machte die Ein führung eines wohlthätigen Banksystems möglich, und durch diese Capitalisirung des Besitzes der Nation und durch dessen Cir- culation als Papiergeld mit einer so soliden Garantie, ward Schottland wie durch einen Zauberschlag verwandelt. Sein Ackerbau blüht, Handel und Gewerbe werden so lebhaft betrie ben, als Klugheit und die fesselfreien Kräfte es erlauben, die be stehenden Einrichtungen verhindern jede zu weit getriebene Spe kulation und deren nachtheilige Folgen, es hat keine Armentaxen, ein guter und allgemein verbreiteter Unterricht hat die niedrigsten Classen zu ruhigen, gesitteten, thatigen Menschen gemacht, denn sein Schulwesen gehört zu dem besten der Welt und übertrifft das Englands bei Weitem. Edinburgs Universität ist eine Haupt pflegerin der Wissenschaften. Das Vermögen ist dort gleichmä ßiger vertheilt als in England, und Schottland blieb ruhig, wah rend England und Irland der Schauplatz von Aufregungen und Gewaltthatkgkekten aller Art waren. — Es wird zugcstanden, daß gegen Einführung solcher Anstalten Bedenklichkeiten erhoben werden möchten und zwar hauptsächlich dagegen, daß 1) auf Häuser und liegende Gründe Vorschüsse gemacht werden sollen, wodurch die Anstalt bei Cvncursen Verlust erleiden könne; 2^ daß die Sheilnebmer in soliämn mit ihrem ganzen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft verbindlich sein sollen. Was den er sten Punct anlange, so könnten allerdings für jetzt, und bevor ein Gesetz, dem in Schottland ähnlich, über diesen Gegenstand gegeben werde, die Operationen der Bank auf diesen Lheil des Besitzes nicht ausgedehnt werden. — In Betreff der solidari schen Verbindlichkeit dürfte den Actionairen zu ihrer Beruhigung sowohl, in formeller als materieller Hinsicht, aus den in dem Plane selbst angegebenen Einrichtungen, Sicherheit sich darbie ten. — Rücksichtlkch der Landrentenbank könnte sich die Regie rung mit einer oder mehrer» beliebigen Banken gegen Provision verständigen, die Geschäfte derselben zu übernehmen, wodurch an Verwaltungskosten bedeutend erspart werden würde. — Ein Haupterforderniß dürfte es vor allem sein, unsere Ckrculations- mittel auf eine Wahrung zu bringen. Dann würden, nach nothwendiger Verdrängung der Preußischen Kassenanweisungen nicht allein unsere Kassenbillets, sondern auch ein bks zwei Mil lionen Banknoten, folglich das genaue Verhaltniß des in Schott land umlaufenden Papiergeldes, um so leichter vollen Cours er halten , als durch die Annahme des Schottischen Banksystems eine Masse neuer Geschäfte und Unternehmungen in Sachsen würde veranlaßt werden. — In Schottland, dessen Einwoh-
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