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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5382 Kamm» zeigt an, daß sie die Beschwerden der Ortschaften r Man erklärt sich einstimmig für die vorgelefene Fassung, Rallwitz rc. die Nachträge und Erläuterungen der Häusler zu '-und geht aüf die Lagsordnüng über. Sie betrifft Stottmtz zu ihrer früheren Beschwerde und daß Gesuch des Schriftstellers Kaim in Dresden abzuweisen erachtet habe; wird verlesen und lautet: Dem verehrlichen Präsibio der 2. Kammer hat die unterzeichnete Deputation anzuzeigen, daß sie I) die! Beschwerde der Ortschaften Rallwitz, Nauslitz und Konnewitz wegen Heegung der Rehe auf ihren Waldgrundstücken, 2) die Nachträge und Erläuterungen der Hausler zu Stötteritz zu ih rer frühem Beschwerde und 3) das Gesuch des Schriftstellers Bonnier Kaim in Dresden, die Gestattung seines Aufenthaltes zu Leipzig betr., aus dem Grunde nach §. Hl. der Verfas sungsurkunde abzuweisen erachtet hat, weil fammtstche Peten ten und Beschwerdeführer nicht nachgewiesen Haben, daß ihre Witten und Beschwerden auf dem verfassungsmäßigen Wege bis zu den betreffenden Ministerialdepmtements gelangt und da» selbst ohne Abhilfe geblieben sind. In Bezug auf die eben ertheilten Urlaubsgesuche äußert Der Pr äsident, daß er nun für die künftige Woche kei nen Urlaub mehr ertheilen könne, worauf Abg. Meiseft die Bemerkung-macht, daß er sich doch im Lauft der wachsten Woche wegen der Leipziger Messe einen Ur laub erbitten müsse, und Abg. o. d. Winkel nimmt davon Veranlassung , die Er innerung zu machen, daß der Abg. v. Friesen auf 4 Wochen be- Mlaubt worden sei, und also wohl dessen Stellvertreter einzu berufen sein dürste. Der Präsident entgegnet, daß er dich deshalb unter lassen habe, weil der Urlaub sich nicht auf volle 4 Wochen er strecke, stellt jedoch die Frage an die Kammer, ob sie den Stell vertreter des Abg. v. Friesen einberuftn wolle ? Was man aber Mit 33 Stimmen verneint. Abg. Eisenstuck begiebt sich sodann auf die Rednerbühne, um die in der Vereinigungsdeputation noch obschwebmdc Diffe renz wegen, des §. 22. des Gesetzentwurfs über die privilegirten Gerichtsstände voczutragen. Er verliest die Fassung des Ge setzentwurfs und die der 1., wie auch der 2. Kammer, und endlich die Fassung, wie sie nach der Ansicht der Vereinigungs- Deputation lauten soll; nämlich: „Ueber alle Immobilien, welche sich dermalen im Staatseigenthume befinden, und so lange sie sich darin befinden, über Güter und schriftsässrge Häu ser — die Gerichtsbarkeit aus." Dagegen sollte ein besonderer als Zusatz zsi §. 22. ausgenommen werden, des Inhaltes: „Und soll die Gerichtsbarkeit über und auf den schriftsäffigen Gütern und Häusern rc." Die Kammer erklärt sich mit beiden Fassungen sofort ein verstanden. Darauf verliest Secr. Bergmann die ständische Schrift we gen des Antrags des Abg. Axt, das Paßverhältniß der Stande betr., bei welcher man für zweckmäßig befunden hat, sie nicht an Se. Majestät den König und Prinzen Mitregmten königl. Hoheit unmittelbar, sondern von beiden Präsidien der Kammern unterzeichnet, an das Gesammtministerium zu richten. 1) Berathung des Berichtes der 3. Deputation über die Petition des Abg. Schuster wegen Errichtung einer Musterwirth- schaft auf einer Staatsdomäne. Referent Abg. Rich ter (aus Zwickau) besteigt die Redner bühne, und trägt den Inhalt des Berichts und des dabei be findlichen Separatvotums vor. Beide lauten: Der Abg., Hr. Schuster, beantragt ,r'n einer Petition vom 1. December,I833: „cs möge die hohe Stäatsrcgierung ersucht werden, eine Musterwirthschaft in Verbindung mit einer ökono mischen Bildungsanstalt, einschließlich mit berechnet auf kleinere Landbesitzer, nach rein praktischen Grundsätzen, so daß dabei alle > gelehrte Spekulationen vermieden werden-, auf einer dazu geeig neten Domaine zu organischem"—Ms Gründe für diesen An trag stellt Hr. Petent auf: 1) Die in Tharandt bestehende ökonor mische Lehranstalt entspreche dem vom Petenten beabsichtigten Zwecke nicht ganz, weil sie sich bloß mit dem theoretischen Unter richt beschäftige, auch für weniger bemittelte,Familien viel zu kostspieligste!; 2) weil der fach fische Landwirth, insbesondere der kleinere , im Allgemeinen noch .sehr am alten Schlendrian und an eingewurzelten Vbrurtheilcn, so wie am Aberglauben hange, wgs theoretische und gelehrte Bücher und Vorstellungen, wie Herr Petent bemerkt, anderer rationeller Landwirlhe zu beseitigen nicht vermögen, indem derstchlichte-Landmannsehen und mir Häliden greifen wolle; 3) weil der Bedarf an Wslandischem Getreide vm durch erhöhte Bodenkultur beseitigt werden könne, welche von dem Landwrrth im Mgemeinen bei seiner gegenwärtigen Älpung ohne eine Anstalt der beabsichtigten Art nicht .zu hoffen stehe, wenn schon durch die in der Ausführung begriffene Ablösung der Frohndienste und Huthungsservitüte ein wesentliches Hinderniß der Veredlung unserer Landwirthschast beseitigt werde. Gutachten der dritten Depzitution. ,- Zuvörderst ist zu bemerken, , daß die Petition selbst an einer gewissen Dunkelheit, wenigstens des Ausdrucks leidet, welche den Zweck derselben deutlich wahrzunehmen' erschwert. Hk. Pe tent scheint die Errichtung einer in zwei HaWtscetionen äbzuthei- lenden Lehranstalt zu verlangen, deren eine den Zögling, in dem praktischen Betrieb der gesummten Landwirthschast unterwei sen , die andere für die Landwirthschast theoretisch bilden soll. Ob Herr Petent aber unter der'^wessey Sektion 'Wirk lich eine theoretisch-ökonomische Schule verstehe, Mrd dadurch zweifelhaft, s) daß er sie „eine ökonomische Bildungsanstalt" nennt, mit welcher allgemeinen Benennung die praktische Sectiott oder die beantragte eigentlicheMusteranstalt ebenfalls bezeichnet werden kann; b) daß Herr Petent ausdrücklich alle, „gelehrte Speculationen" von der von ihm beantragten Anstalt überhaupt ausgeschlossen haben will, worunter er döch nschts anderes als Theorien derLandwirthschast verstanden haben kqnn, ohne welche aber eine theoretisch-ökonomische Bildungsanstalt wieder sich nicht denken läßt. — Eben so ungewiß läßt die Petition, für welche Gattung yon Landwirthen diese Anstalt bestimmt sein soll; denn während sie, dem Inhalt der Petition nach, mehr, ja fast aus schließlich für die klein er n Gutsbesitzerchestimmt zü sein scheint, sagt das Petitum fast entgegengesetzt, daß sie, „einschließ lich " für dergleichen Landwirthe m i t berechnet sein soll. — Ge setzt aber, dem Herrn Petenten habe das Wild einer landwirth- schastlichen Lehranstalt vorgeschwebt, welche ft) für Gutsbesitzer jeder Claffe berechnet sein soll, und zwar so, daß 2) fämmtliche Zöglinge derselben sowohl vollständigen theoretisch-landwirth- schaftlichen Unterricht, wie eben so vollständige Anweisung in den praktischen Handgriffen der Bodenkultur erhalten sollen, so las-
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