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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stummen besonders sorge und sie zu Menschen Und zu nützlichen mbeitendenBürgern zu bilden suche. Bei der Volkszählung vom 3. Juli 1832 Hal sich ergeben, baß dermalen 1168 laubstumme Individuen im Königreich Sachsen waren; davon werden ohn- gefahr 50 in dem Taubstummen-Institute zu Leipzig, 7 in dem Friedrichstadter Schullehrerseminar in Dresden und 13 in einem Privat-Institut erzogen, das früher mit demFlerscherschen Schul lehrerseminar verbunden war, in neuerer Zeit aber ein besonderes Loeal am Freiberger Schlage allhier inne hat. Der von Herrn v. Schmalz in Dresden aufgestellten Berechnung nach, treten von.obigen '1168 Taubstummen ohngefähr 38 jähr lich in das bildungsfähige Alter, aber nicht mehr als unge fähr 14 könne« jährlich in die ebengedachten Institute ausgenom men werden, woraus sich ergiebt, daß fast -Z der vorhandenen Taub stummen ganz ohne Bildung und Unterricht bleiben. Die Be gründung einer den Bedarf des Landes umfassenden Anstalt würde daher weit ansehnlicherer Mittel bedürfen, als m dem vorliegen den Postulat von der Staatsrcgierung gefordert werden; und bei den so bedeutenden, zum großen Lheil noch nicht einmal mit Be- stimmtheitzu übersehenden Ansprüchen, welche auf dem gegenwär tigen Landtage an die Staatskassen gemacht werden, würde es wohl nicht an der Zeit sein, auf eine solche einzugchen; die Depu tation glaubt aber den Vorschlag des Herrn v. Weber empfehlen zu können , daß eine hohe Staatsregierung ersucht werden möge, der nächsten Standeversammlung einen Plan vorzulegen, wie für den Unterricht der vielen Taubstummen, die bis jetzt eines für sie berechneten Unterrichts noch nicht theilhaftig werden, gesorgt wer den könne? — Daß aber das Leipziger Taubstummen-Institut auch in seiner dermaligen Einrichtung, der Unterstützung b-dürf tig und würdig sei, dieß erhellt nicht blos aus den vorgelegten Etats, nach welchen die Einnahme aus eignem Fonds 729 Thlr. 19 Gr. und die Ausgaben 865 Thlr. 5 Gr. 9 Pf. betragen, son dern es bürgt auch dafür der vortreffliche Ruf, in welchem dieses Institut steht.— Angestellt sind bei selbigem 1 Director und 3 Hilfslehrer; die Zöglinge sind in 4 Elasten getheilt und erhalten Unterricht in Lautsprechen, Lesen, Schreiben, Verfertigung schriftlicher Aufsätze, Rechnen, Zeichnen, Geographie, Natur- und Gewcrbskunde und zuletzt Religion. — Hinsichtlich der allgemein .als vorzüglich anerkannten Lehrmethode und der sonsti gen speciellern Einrichtungen des Instituts verweist die Deputa tion auf das Werk des V. Schmalz: „ Kurze Geschichte und Sta tistik der Taubstummen ^Anstalten und des Taubstummen-Un terrichts, .Dresden 1830," und auf die Schrift des dermaligen Directors des Instituts zu Leipzig, Al. Reich, „ der erste Unter richt der Taubstummen, Leipzig 1834." — Hr. v. Weber, in seiner oben gedachten Eingabe an die Standeversammlung, be antragt die Bewilligung einer Summe von 800 Thlr. als Dispo- sitionsquantum für das Staatsministerium, mit welcher nament lich „die Anstellung noch eines Lehrers, der erforderlichen Falls die Direktion der Anstalt übernehmen könnte, die Verbesserung der Gehalte der dermaligen Lehrer und der den Zöglingen zu er- theilende Unterricht in Künsten und Handwerken," zu bestreiten srin würde. — Auch der Herr Cultminister hat hei Gelegenheit der Diskussionen in der zweiten Kammer auf die Nvthwmdigkeit einer Mehrbewilligung über die geforderten 4960 Thlr. aufmerk sam gemacht und üstter näherer Angabe der Entstehung und der- maligen Einrichtung des Instituts (s. S. 4100, der Beilagen zur Lcipz. Zeitung) das obige Postulat um 230 Thlr.- erhöht, von denen 150 Thlr. zu Salarirung eines Hilfslehrers, 80. Thlr. aber dazu verwendet werden sollen, um den Ausfall eines Pachtgeldes von 80 Thlr. zu decken, welches zeirher durch Verpachtung des Gartens gewonnen wurde, der zu dem der Anstalt cigenthümlich gehörigen Hause gehört und in Zukunft dazu benutzt werden soll, um den Zöglingen Gelegenheit zur Beschäftigung mit Gartenar beit zu verschaffen. — Die Deputation glaubt, sich Seiten ih» rer verehrten Kammer der Bewilligung des Gesammtpostulats an 5190 Thlr. versichert halten zu können. ! 1.XX!. Daß unter den dermaligen Umständen das Insti- tut der Censur (s. Nr. 396. d. Bl. S. 4101.) fortbestehen müsse, Kat der Deputation nicht zweifelhaft geschienen; hinsicht lich der sub Nr. 3. des jenseitigen Deputationsberichts postulir- ten 75 Thlr. waltet, nach der vom Hrn. Cultminister gegebenen Erläuterung (s. Nr. 396. d. Bl. S. 4105.), das besondere Ver- haltniß ob, daß, nach der früheren Verfassung , die Censur ge wisser Schriften, namentlich der belletristischen, mit der Stelle des Rectors an der hiesigen Krcuzschule verbunden war, seit dem Jahre 1823 aber dem derzeitigen Rector diese Censur entnommen und obige Summe ihm als Entschädigung hievor bewilligt wor den ist. Da der einstige Amts-Nachfolger des Rector Gröbel schwerlich ein zus gnsesrtum auf diese Entschädigung haben könnte, so empfiehlt die Deputation, von den postulirtm 975 Thlr. 75 Thlr. nur transitorisch zu bewilligen, Endlich findet die Deputation kein Bedenken, die Bewilli gung der sub kos. I-XXII. für Dxtrsorälnkwm und Insgemein geforderten (s. a. a. O. S. 4106.) 2000 Thlr. zu beantragen, da sich aus dem der nächsten Standeversammlung vorzulegcnden Rechenschaftsbericht ergeben muß: wie viel hiervon zu wirklich nothwenvigen Ausgaben zu verwenden gewesen ist. Bis hierher ist man ohne Weiteres allenthalben mit der Deputation einstimmig einverstanden, und bewilligt auch die postulirten Summen. Hiermit schließen nun die im Budjetpon E. hohen Staats regierung aufgestellten Posiulate, es ist jedoch noch zweier, an die Ständevrrsammlung gelangten Gesuche zu erwähnen, und zwar: , . . 1) des Gesuchs der reforrmrten Gemeinde zu Dresden, In halts dessen selbige um eine Beihilfe von 500 Thlr. jährlich aus Staatskassen, wegen Unzulänglichkeit der ihrer Kirche zu Gebote stehenden Mittel, bittet. Sie hat dieses Gesuch unterm 4. No vember bei dem hohen Cultusministerio angebracht und die zweite Kammer, der Standeversammlung unterm 28. December dessel ben Jahres um ihre Verwendung für selbiges gebeten. — Eine Uebersicht des pccuniären Zustandes der rcformirten Kirche ist, aus der Supplik der Petenten entlehnt, in dem jenseitigen De- putationsberichre enthalten. HinzuzufügeN dürfte nur noch sein, daß die Petenten die Anstellung zweier Geistlichen bei ihrer klei nen Gemeinde, wegen der gänzlichen Jsolirung dieser letzter», als ein Gebot der Nothwendigkcit schildern, daß ihrer Versiche rung nach bedeutende, nicht langer zu verschiebende Reparaturen in ihrer Kirche bevorstehen, und daß sie endlich, zu Rechtferti gung ihres Gesuchs im Allgemeinen, die Unterstützung des Staats aus demselben Grunde, aus welchem zeither dem katholischem Cultus Beihilfen aus Staatskassen zugeflossen seien, in Anspruch nehmen. Die zweite Kammer beschloß hierauf dem Gutachten, ihrer Deputation gemäß: „ die Summe von 300 Thlr. dem ho hen Ministers als disponiblen Fonds zu der nöthig befindenden Beihilfe für die reformirte Kirche allhier auf so lan ge anzu weisen, bis nach erfolgter Erledigung und dann nicht wieder zu besetzenden zweiten Predigerstclle die Beihilfe nicht mehr nöthig sein würde." — Hierauf hat sich nun unterm 24. Juni d. I. dieselbe Gemeinde mit einer anderweittn Vorstellung an die erste Kammer gewendet und unter dem Anführen: „ wie sie sich neuer lich gemüßigt gesehen, dem Ersten ihrer beiden Prediger eine jähr liche Zulage von MO AHlr. zu bewilligen, um selbigen von An nahme einer auswärtigen weit vortheishaftern Stelle abzuhalten," ihr Gesuch dahin gestellt: daß die nach dem Beschluß der zweiten Kammer auszusetzende Disposr'tionssumme von 300 Thlr. so lange In eine, ,auf dcmNormaletat dK Cuttusmmisterii zu brin gende feste Bewilligung verwandelt und der rcformirten Gemeinde
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