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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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jährlich ausgeantwortet werden uröge, bis sich in Zukunft die Einziehung der zweiten Predigcrstelle ohne Härte für den derma- l'uzen Inhaber werde ausführen lassen. — Die unterzeichnete Depurarion glaubt in Bezug auf diese Ansprüche der reformirten Gemeinde an eine Unterstützung aus Staatskassen ganz von dem selben Grundsätze ausgehcn zu müssen, den sie sich bei Gelegen heit der Postulats für katholische Kirchen und Schulen aufzustel len erlaubte. Der Beweis, daß die Mitglieder der reformirten Kirche für jetzt und für die Zukunft wirklich nicht im Stande wa ren, die nvlhwendigen Bedürfnisse ihrer Kirche zu bestreiten, liegt auch hier nicht vor und es laßt sich daher die Verbindlichrcit dxs Staats: mit einer für die Zukunft zu quantisicirenden jährlichen Beihilfe einzuschrciten, füglich nicht anerkennen. Der Herr Staatsminister hat bei der Berathrmg in der zweiten Kammer insbesondere den Umstand hervorgehobcn, daß für den Augen blick dringende Baulichkeiten in dem Innern dcsKirchengebäudes bevorstchen und deren Bestreitung nothwendig eine Verminde rung des Substantialsermögens der Kirche zur Folge,haben müsse. Die Bewilligung einer Unterstützung für solch einen vorüberge henden Zweck scheint dem obigen Grundsatz weniger,entgegen zu stehen und deßhalb nimmt die Deputation keinen Anstand, ihrer verehrten Kammer „die Bewilligung eines Dispositionsquanti von jährlich 300 Thlr. auf die laufende FinanzpeWde anzucm- pfehlen." — Der Anhalt des oberwähnten letzten Gesuchs der reformirten Gemeinde dürste durchaus keine Motive zu einer Mehrdewilligung abgcben. 'st v, Großmann: Mehrfache Gründe veranlassen mich, gegen das Gutachten der Deputation zu stimmen , Znd statt der von ihr empfohlenen Bewilligung von 300 Thlr, die der 500 Thlr. anzmathen. Die Präsumtion streitet ganz fü r das Be- dürfniß der petircnden Gemeinde. Bei ihr ist eine vollständige Oeffentlichkeir der Verwaltung eingeführt, geleitet durch ein Ms allen Classsy der Gemeinde gewähltes Presbyterium, auf wel ches man sich um so unbedingter verlassen kann, als ichMtex den reformirten Gemeinden, und namentlich der zu Leipzig, im mer einen bewundernswürdigen Gemeingeist zu bemerken, Ge legenheit gehabt habe. Ich richte daher meinen Antrag auf die volle Bewilligung der erst erbetenen 500 Thaler.. , - Dieß findet ausreichende Unterstützung. Bürgermeister Hübler: Ich kenne die Verhältnisse der hiesigen reformirten Gemeinde, und muß ganz dem beitreten, was Herr v. Großmann in Beziehung auf selbige und ihre Be dürfnisse bemerkt hat. Ich fühle mich daher um so mehr ver anlaßt, dem Großmannschen Antrags beizutreten, als derselbe, wie ich glaube, nur dahin gerichtet ist, daß das von unserer De putation vorgeschlagene Dispositionsquantum der 300 Thlr. nach dem Gesuche der reformirten Gemeinde auf 500 Thlr. er höht werde. Es scheint dieß auch ganz unbedenklich , da es ja hierbei ganz in die Hand der Regierung gelegt sein würde, die Größe des Bedarfs zu untersuchen, und nur nach Befinden bis zur Hohe von 500 Thlr. die gebetene Unterstützung der refor mirten Gemeinde zufließen zu lassen. Die Gründe des Herrn Stellvertreters stehen dem, meiner Ueberzeugung nach , nicht entgegen. . v. Deutrich: Die Deputation hatte sich lediglich an j das letzte Petitum der reformirten Gemeinde zu halten, welches auf ZOO Thlr. geht, und dasselbe der verehrten Kammer so dar- zulegen , wie es geschehen ist, weil sie nicht zu Lemtheilen im Stande war, wie groß und wie begründet wirklich die Bedürf nisse,der reformirten Gemeinde fein mögen; eben so wenig wird aber auch die Kammer das Kedürfniß sofort zu ermitteln im Stande sein, weshalb eS durchaus nothwendig werden dürfte, zuvörderst eine Ermittelung des Bedarfs durch die Regierung abzuwarten. Wenn ich übrigen- dis vom Herrn D. Groß mann gerühmten Eigenschaften des PrrsMt^il^sineswcgö ver kennen will, so kann ich deri gezogenen Schlnssnicht zugeben, daß deshalb ,, weil hier ein Presbyterium petire, die Summe als ein nachgewiefenes nöthwendtgeS Bedürfniß anzuerkennen sei, welches die Gemeinde selbst nicht zu decken vermöge. Das Presbyteriums wird für seine Kirche dasselbe Interesse haben, wie die höhere katholische Behörde für die ihrige. Schon das Abgehen von der frühem Summe beweist gegen eine solche Schlußfolge. Haben wir bei der katholischen Kirche zuvörderst eine Erörterung des Bedarfs beantragt, so erfordert es die Con sequenz , es auch hier zu thun. Es sind hier wie dort die Fra» gen zu-beantwortcn: Ist der Aufwand nöthig? und ist die Ge meinde nicht im Stande denselben zu decken? Am allerwenig sten würde es sich rechtfertigen lassen, wenn man sogar 500 Thlr. bewilligen wollte, während die Petenten ihr Petitum auf 300 Thlr. herabsetzcn. Grafv. Hohenthal: Ich muß hauptsächlich darauf auft merksam machen, daß die reformirte Gemeinde in ihrer letzten, an die 1. Kammer gerichteten Eingabe, ja selbst nur um eine Unterstützung von ZOO Thlr. gebeten habe. v. Großmann: Ich kann den Grund der Herabsetzung der ursprünglich erbetenen LOO Thlr. auf 300 Thlr. nur darin finden, weil die 2. Kammer nicht mehr bewilligt und durch die sen Beschluß die bescheidene Hoffnung der Petenten in Ergebung verwandelt hat. Als eine höchst auffallende Ungleichheit er scheint es mir aber, daß man für den katholischen Cultus bewil liget und dm Bedarf erst später in Erörterung gezogen sehen will, wahrend man hier bis zur Ermittelung des Bedürfnisses eine offenbar zu niedrige Summe aussetzt. ., v. Deutrich: Dagegen habe ich zu erwiedern, daß die Deputation dort wie hier die beantragte Summe bevorwortet hat. Dann waltet aber hier allerdings auch ein großer fakti scher Unterschied ob. Bei der katholischen Kirche liegt ein Po stulat der Regierung vor; und es würde in dem ganzen katho lischen Kirchenwesen eine plötzliche Störung entstanden sein,, wollte man diejenigen Summen, auf deren Gewährung jetzt ge rechnet ist, verweigern, und sie nicht wenigstens für jetzt und transitorisch bewilligen, bis' ermittelt sein Mrd", was denn nun eigentlich das nothwendige Bedürfniß sei 2 , und daß es nicht von der katholischen Gemeinde allein getragen werden könne. Ein ganz anderer Fall tritt aber hier ein. Bei der reformirten Gemeinde sind die Parochialleistungen schon regulirt, und es fragt sich nur, ob sie nicht erhöht werden könnten, um jene 300 Thlr. zu decken. Bürgermeister Hübler: Ich habe allerdings aus dem
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