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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Deputationsberichte abnehmen zu dürfen geglaubt, eS sei voll der reformirten Gemeinde in ihrer aNderweiten Vorstellung vom 24/Jum d. I. auf das erhöhte Bedürfmß von 500 Thlr. auf merksam gemacht worden. Ist dich nicht der Fall, und das Petitum auch neuerlich auf 300 Thlr. beschrankt, so erledigt sich wohl der Antrag des Herrn v. Großmann von selbst, da-es nicht im Sinne der Kammer liegen kann , ultra xotlm der refor- Mitten Gemeinde hinauszugehen; - - ' > ' ' Seer. Hartz: Eine Ungleichheit scheint mir vorzüglich darin zu liegen, daß wir die Summen für den katholischen Cul- tus transitorisch bewilligt haben, wahrend man hier nur ein Dispositionsquantum zugesteht, demnach eine Summe, von der es ungewiß bleibt, ob sie überhaupt für den Zweck der Be willigung werde verwendet werden. Mein Antrag geht also dahin: „Die 300 Thlr. nicht alS Dispositionsquantum, son dern wenigstens transitorisch zu bewilligen." . v. Deutrichr Ich Muß nochmals darauf Hinweisen, daß die Anerkennung des jetzigen Bedürfnisses des katholischen Cul- tus schon in dem von der Negierung gestellten Postulats enthal ten ist, Seiten der reformirten Gemeinde aber zur Zeit nur eine Petition um Unterstützung, -und eine mit derselben zu verbin dende, also eventuelle Bewilligung vorliegt. Diesen Unter schied Muß man doch wohl fest im Auge behalten. Nur wenn die Regierung finden wird, daß das Bedürfniß wirklich vorhan den sei, und es nicht durch die Gemeinde gedeckt werden könne, würde sie von der zu ihrer Disposition zu stellenden Summe Gebrauch zu machen haben. Seer. H artz fühlt sich durch diese Bemerkungen bewogen, fernen Antrag wiederum zurück zu nehmen. v. Ziegler: Ich kann hier den Wunsch nicht unterdrücken, daß >— wie cs in andern Ländern bereits geschehen — in Sach sen eine Vereinigung der protestantischen und reformirten Kirche bewirkt werden möge. v. Großmann: Die Union der Reformirten mit den Augsburgischen Confessionsverwandten ist als ein Fortschritt zu einer hohem Bildungsstufe und als Mittel auch der äußern Ei nigung und Befestigung beider Kirchen höchst wünschenswerth, und jeder Freund des Evangeliums wird um so mehr die Hand dazu bieten, da die dogmatische Scheidewand zwischen beiden Küchen gefallen ist. Allein bei uns in Sachsen treten alle die Rücksichten nicht ein, welche eine solche Vereinigung in Preußen so höchst wünschenswerth machen. Dort gicbt es eine bedeu tende Anzahl Refonrmter, wahrend wir nm 2 Gemeinden, Eine zu Dresden und Eine zu Leipzig zahlen. Die erste Bedingung aber, die Behufs einer Vereinigung von den Reformirten ge macht. werden würbe, würde sich ohnstmtig auf das Brechen des Grobes beziehen, als der wesentlichsten Abweichung im Ni- tusi Meß kann aber, ohne eine große Menge von Mißver ständnissen in der protestantischen Kirche hüvorzmuftn, nicht geschehen, und ich möchte Zera.de in einer so aufgeregten Zeit, wie die jetzige ist, den Versuch ^einsr Bereinigung nicht ama-8 tken. Uebrigcns ist letztere m > dogmatischer Hinsicht bereits ! vorhanden, auch in den"Gk»rüth'em>-)gt'sie Wmzel geschlagen, und so wird sie von selbst ins Leben treten, wenn man nur nicht der Zeit vorgreift, sondern der Sache ihren natürlichen Lauf läßt. -- Mehrere Mitglieder wünschen über dm letzter» Punkt noch Einiges zu sprechen; es wird jedoch vom Prasidio die Frage ge stellt, und die Dispositionssumme von 300 Thlr. jährlich mit 27 gegen 1 Stimme .bewilligt. - - . ' ' 2. Endlich ist der Deputation die ihrer verehrten Kammer mittelst Protocoll-Extracts der 2. Kammer vom 30- Zuni mitge- theilte Petition des Ephorie - Verwesers Döhner zu Freiberg zur Begutachtung überwiesen worden. — Dem ra.stlosen Eifer des Herrn Petenten, in Bereinigung mit dem Directdr des Schulleh- rer-Seminariums zu Friedrichstadt, Hrn.öls Otto, ist es ge lungen, im Jahre 1825 eine Pensionskaffe für Wittwen und Waisen evangelischer Schullehrer zu begründen, und diese An stalt mit so glücklichem Erfolg zu leiten und zu erweitern, daß bis -um Anfang des laufenden Jahres im Ganzen 18,429 Thlr. 12 Gr. 3 Pf. von ihm zum hohen Cult-Ministerio, welchem die Verwaltung dieser Gelder zusteht, cingelkeferr worden sind; der letzte Rechnungsabschluß bei dieser Ministerialkasse weist einen Bestand von 15,819 Thlr. 16 Gr. 8 Pf. nach, , und es ist be reits möglich geworden, den Wittwen der vom Jahre 1825 an verstorbenen Schulmänner eine Pension von 6 Thlr. jährlich zu gewahren. — Gleichwohl fürchtet der Herr Ephöric-Verwefer Döhner, daß die Fonds dieses Instituts theils durch die noch nicht gesetzlich festgcstellte Theilnahme-Verbindlichkeit aller sächsi schen Schullehrer, theils durch den immer mehr fallenden .Zins fuß der Capitalien, Nachtheile erleiden werde und bittet daher: es möchten die Kammern dahin mit wirken, daß diese Pensionskasse, sei es durch unmittelbare jährliche Geldzuschüffe, sei es durch an- dercVergünstigungen und besonders auch dadurch gehoben werde, daß die allgemeine Lheilnahme aller künftig anzustellenden sächsi schen Schullehrer zum Gesetz erhoben werde. — Die Beförde rung eines, mil der edelsten Uneigennützigkeit begonnenen und den wohlchatigsten Zweck vor Augen habenden Instituts ist gewiß von den Vertretern des sächsischen Volks zu erwarten, so wie sich denn selbiges auch schon zeikher ihrer Lheilnahme und der Leson- dern Fürsorge der hohen Staatsregierung zu erfreuen gehabt hat. Die Deputation glaubt jedoch, daß der Absicht des Petenten ! noch vollkommener wird entsprochen und das Fortbestehen des Instituts noch weit mehr wird gesichert werden, wenn dem be reits von beiden Kammern gestellten Antrag an Eine hohe Staats regierung: um Vorlegung eines Regulativs zu einer Pensions kaffe für Wittwen und Waisen von Skaatsdienern, defcrirt und in dessen Verfolg allgemein gesetzliche Vorschriften für das Pen sionswesen werden getroffen werden. — Dieselbe Ansicht hat die 2. Kammer ausgesprochen, als ihr in der Sitzung vom 30. Juni d. I. das desfallsige Gutachten ihrer zweiten Deputation vvrgcrragen wurde, und die unterzeichnete Deputation kann ih rer verehrten Kammer nur empfehlen, dem dort gefaßten Be schlüsse beizutreten: daß Einer hohen Staatsregierung diese An gelegenheit bei künftiger Vorlegung eines allgemeinen Pensions- Regulativs zu besonderer Berücksichtigung möge empfohlen wer den. — Verkennen läßt sich inzwischen nicht, daß durch diese Beschlußfassung die Erfüllung des vom Herrn Ephorie-Verwe- ser Döhner der Standeversammlung vorgetragmen Wunsches noch auf einen mehrjährigen Zeitraum verschoben wird, und die Deputation glaubt daher den unmaßgeblichen VorschlüMerecht- fertigt zu sehen , daß zu einstweiliger Unterstützung dieser Pen sionskaffe auf die laufende MnanZperiode. eine Smmm von-WO Thlr. verwilligt werden möge.. . . . . . , . . . Prinz Johann; Ich ehre-gewiß'den S-veck, Wittwen
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