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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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,11. Nicht beigetreten. III. Die in den Protocollsn niebergelegten Erläuterungen dürf ten genügen, Mißverständnisse zu verhüten und den Wegfall des Zu satzes unbedenklich machen. I. Bildhauer. Ansatzvon2—20Thlr.statt1—4Lhlr. II. Nicht beigecceten. II!. Wir können nur anrathen aus den im Deputationsberichte angeführten Gründen, mit welchen sich auch die jenseitige Deputation einverstanden hat, bei dem Beschluß zu beharren. Zum Tarif 6. I. Chaisenträger. Der 2. Kammer in dem Beschluß 6 —12 Gr. statt nur 12 Gr. überhaupt, nicht bei zutreten, sondern es bei dem Gesetzentwürfe zu lassen. II. Nicht beigetreten. III. Es scheint uns der Beitritt zum Beschluß der 2. Kammer hier unbedenklich. I. Mühlenfüh r er,, wegzulassen, weil die beantragte Er-. II. Es bei den 12 Gr. des Gesetzentwurfs zu belassen. III. Es scheint uns der Beitritt zum Beschluß der 2. Kammer hier unbedenklich. I. P ostillion, mit 16 Gr. statt 12 Gr. anzusetzen. II. Nicht mit 16 Gr. überhaupt, sondern mit 12 —16 Gr. III. Der 2. Kammer beizutreten. Bis hierher pflichtet mau den Ansichten der Deputation ein stimmig bei. I. Gehilfe in einer Papiermühle. Lediglich auf das Wort „Arbeiter" zu verweisen, . II. Darauf ist kein Beschluß bei andcrweiter Berathung in der 2. Kammer erfolgt. III. Die vereinigten Deputationen wollen ihren Kammern Vor schlägen: diese Gehilfen unter der Rubrik „Arbeiter" namentlich mit zu bezeichnen, und selbige hier in Wegfall zu bringen. Die Erklärung der 1. Kammer geht hierbei einstimmig PM II. Dem früheren Beschlußinhärirt. , s I. Zum Tarifs. Architect, der zugleich Maurer- oder Ziin- III. Es scheint uns aus den in der 2. Kammer bei den Diseus-! mermeister ist, als solchen besonders zu vernehmen. sionen angeführten Gründen unbedenklich, ihr beizutreten/ I " ' Die Kammer schließt sich dem Rathe ihrer Deputation! einstimmig an. I. Zu den Bemerkungen bei dem Tarif Antragin die Schrift: „um nochmalige Erwägung der niedrigsten Sätze der Bleicher rc." bis: — Windenmacher" und resp. der Herabse tzung deren Beiträge. II. Nicht bcizucretcn. IN. Scheint uns der Beitritt zur Ansicht der 2. Kammer aus den von ihr angeführten Gründen empfehlungswerth. Prinz Johann: Die 1, Kammer beschloß bekanntlich wegen der Ansätze für die Bleicher und einige andere Gewerbe einen Antrag in die Schrift zu bringen, welcher die nochmalige Erwägung der niedrigsten Satze zum Zwecke hatte. Wenn sich > nun auch die 2. Kammer dem nicht angeschloffen hat, so kann Höhung dem Gcwerbsverhältniß kaum entsprechen wird, ich doch dem im anderweiten Berichte der Deputation der 2. Kammer aufgeführten Grunde, als sei der ganze Antrag „m- cvnstitutioneü" keineswegs meincü Beifall schenken, da bei dem Vorliegenden sehr Vieles dem Ermessen der Regierung hat über lassen werden müssen. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Ueber das Wort „inconstitutionell" habenwit in der Vemm'gungs - Deputa tion bereits das Behusige geäußert. Es wird hierauf der Vorschlag derDeputatr'on einstimmig genehmiget. . I. Hierüber: Weber. Den höchsten Satz von4Thlrn. beizu behalten, dcn.niedrigsten Satz so zu stellen, wie den der Fabrikarbeiter in dem Tarif <1 rcck voeem „Arbeiter." II. Beigetreten, nach dem Protokolle der 2. Kammer, jedoch nicht beigetreten nach dem Deputarionsgutachten der 2. Kammer und dem Protvcolle der 2. Kammer. «... . III. Nach Erläuterung der mißzuverstehenden doppelt erfolgten! dlihm, rm Falle dle 2. Kammer sich dem fruhern dleffeMgen Be- Abstimmung ist die jenseitige Deputation geneigt, den Beitritt zum schlusse nicht anschlieffen sollte, eventuell den Vorschlag der Der- Beschluß der I. Kammer zu empfehlen. I. Unter Röhrmeister — Brunnenmacher,, wie sub b. Bleicher rc. zur Erwägung zu empfehlen. II. Zur Zeit ohne Erklärung geblieben, III. Die jenseitige Deputation will den Beitritt zu dem dieffeiti- 8 nähme' dcr Stelle' eines ÄbMchnecen" gen Beschluß empfehlen. i II. In der Schrift darauf anzutragen, daß von der Mitglicö- I. Feuerö ssenkehrer. Die niedrigsten Sätze des Tarifs bei-i schäft bei den Districts - Commissionen diejenigen Verhältnisse be- zubehalten, die höchsten in den großen Städten von 12 Thlrn. auf! freien möchten, welche nach Z. 97. der Städteordnung, als Entschul- 6 Thlr. und in den mittleren und kleinen Städten von ? auf4 Thlr. K digung des Ablehnens städtischer den Genuß dec bürgerlichen Ehcen- zu ermäßigen, auch hinsichtlich der die Zahl von vier übersteigenden 8 rechte voraussetzender Aemter und Aufträge gelten. Gesellen, die Modalität wie bei den Maurern anzunehmen. 8 III. Ist nach genauer Einsicht der Städteordnung die jenseitige 7s - Deputation von ihrer Ansicht zurückgegangm, und es wird bei dem Beschluß der I. Kammer verbleiben können. Man beharret e i n st i m m i g auf dem frühem Beschlüsse. I. §. 52. Statt „ wenigstens Ein, wenigstens zwei vom 11 Ist die Deputation der 2. Kammer wohl beigetreten, allein III. Die Kammer soll dem Deputationsgütachten beigetreten einigungs - Deputation anzunehmen. I. §.49. Die Entschuldigungsgründe auf diejenigen Momente beschränkt zu sehen, welche von der Theilnahme am Bürgerausschusse befreien, und nicht, wie in der 2. Kammer beschlossen, von der An ¬ il. In der Schrift darauf anzutragen, daß von der Mitglicö- zubehalten, die höchsten in den großen Städten von 12 Thlrn. auf! freien möchten, welche nach Z. 97. der Städteordnung, als Entschul- zu ermäßigen, auch hinsichtlich der die Zahl von vier übersteigenden 8 rechte voraussetzender Aemter und Aufträge gelten. Gesellen, die Modalität wie bei den Maurern anzunehmen. "" " !, II. Zur Zeit ohne Erklärung geblieben. III. Der Beitritt zu dem diesseitigen Beschluß empfohlen. I. Töpfer. Die Gesellen über vier wie bei den Maurern. II. Ohne Erklärung gelassen. III. D-°»-!-«, iUd-md!,ff«l!smBoschl»k°mpsoIM>. Gmchm,Wbdh» M W'mmn. I. §. 22. Statt „den Bestimmungen der Gewerbsordnung ge- — - -- mäß" zu setzen: „den bestehenden Gewerböverhältnissm gemäß." jj ^n Kammerbeschluß ist nicht in den Protocollen enthalten. Diesem Beschlüsse beigetreten,, dagegen erinnert: „ein Be-Z .......... d.. schluß der 1. Kammer, welche im Wegfall der Worte: „in der Regel" ^;n rmd wird sich daher durch Ergänzung des jenseitigen Protokolls .dem Beschluß der L Kammer beWtreten, finde sich hierüber nicht." -erledigen , III. Nach der gegebenen Erläuterung, daß nach dem Protokolle , , - . - ; den Vrotocollen fick der 2. Kammer erster Beratbung, ein deßhalb gestellter 'Antrag wohl i lM den Zur Zeit noch nicht m ven prowcollen jich gestellt/ aber voy der Kammer abgewsrfon wvvden, das jenseits, aufgr-'^l)psmdenbm Beschluß der Kammer abwnrten. stellte Monitum zur Erledigung gebracht. § I. §. 53. Nach dem Worte „Jndividuo" zu setzen: bei der er-
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