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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stcn Erhebung nach dem neuen Cataster und künftig bei veränderten Ansätzen. II. Beigetreten. III. Die vereinigten Deputationen haben den neuerlichen mini- steriellen Antrag: statt des Schlußwortes dieses §. „anzuzeigen" zu fetzen, „auf geeignete Weise bekannt zu machen", den Kammern als zweckmäßig zu empfehlen beschlossen. Sccr. Hartz: Es geht mir hier doch der Zweifel bet, ob überhaupt, da bereits zwischen beiden Kammern über den §. 55. einEinverstättdniß stattfindet, der von der Deputation zur An nahme empfohlene'ministerieüe Antrag noch zulässig sei. Ich glau be, wir müssen diesen Antrag entweder ganz übergehen, oder ihn doch nur eventuell und zwar für den Fall, daß er in der 2ten Kammer Genehmigung findet, annehmett. Der König!. Cömmiff. Geh. Fin. - NathSchmieder erklärt hierauf: daß er der Regierung das Recht vindiciren müsse, zu je der Zeit Anträge zu stellen, auch sie mit demselben Erfolge an die Deputationen als an die Kammer selbst zu bringen. Um jedoch weiteren Diskussionen vorzubeugen, bitte er, die Sache so zu neh men, als sei der fragliche Antrag erst jetzt gestellt, und er wieder hole ihn daher ausdrücklich. Es findet nun der Vorschlag der Vereinigungs-Deputation definitive und einstimmige Annahme. I. §. 55. Wegfall der letzten Worte dieses §. „Insonderheit ha ben — auszuweisen." II. Nicht beigetreten. III. Wir halten den Wegfall der bezeichneten Worte Nicht für so wichtig, um nicht zür Vereinigung mit der 2. Kammer zu rathen. Die Kammer laßt mit 28 gegen 1 Stimme ihren frühem Weschlußwiederumfallen,und es endigthieraufdieSitzungAbends halb S Uhr. Zweihundert und acht und achtzigste öffentliche Sitzung der erstenKammer, am 17. September1834. Werathung über das unterm 2. Nov. 1833 erlaßne allech. Dccret, die Ober- tausißer Landesschulden betr. — Bericht des fernerweiten Berichts der De putation, welche wegen des Oberlausitzcr Vertrags nicdergesetzt worden ist. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es wird zuvörderst das über die letzte Session aufgenommene Protokoll verlesen, von der Kammer genehmiget und durch v. Beust (aufThvsfeü) und v. Beust (auf Neusalza) mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist neu eingegangen: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 21. December 1833, den Antrag des Abg. v. Könneritz auf Aufhebung der Verpflichtung zu Leistung des Postvorspanns betr.; an die 3. Deputation. 2) Anderweiter Bericht der 2. Deputation, den Gesetzentwurf wegen der Befreiung von indirekten Abgaben und der wegen deren Aufhebung zu gewahrenden Entschädigung betr.; zum Druck und auf die Tagesordnung. 3) Ein Bericht der 2. Deputation,' einen in geheimer Sitzung zu verhandelnden Ge genstand betr,; soll in geheimer Sitzung berathen werden. 4) Schriftliche Eingabe des Secr. Hartz, welcher darauf antragt, daß die-Frage, ob es einer Kammer gestattet'sei, in Folge eines Antrags der Staatsregirrung von einem in Übereinstim ¬ mung mit der andern Kammer! gefaßten Beschlüsse abzugehen? Dieser Gegenstand soll der mit Begutachtung der Landtagsord nung zu beauftragenden Deputation zur Erörterung übergeben werden. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nunmehr übergeht, befindet sich als erster Gegenstand die Werathung über daS un term 2. November 1833 erlassene allerhöchste Dekret, die Ober lausitzer Landesschulden betr. Referent v. Deutlich tragt das Dekret und bann den hierüber von-der 2. Deputation erstatteten Bericht vor, wie folgt: Ueber die beabsichtigte Verschmelzung der OberlausitzcrPro vinzialschulden mit den Schulden der alten Erblande und den Kammer-Creditkaffcn-Schulden zu allgemeinen Staatsschulden hat die Deputation der Isten Kammer, welche wegen Begutach tung des Oberlausitzer Vertrags ni dergesctzt worden ist, in ihrem Bericht vom 3. Juli v. I. ausführlichen Vortrag erstattet und es besteht über diesen Punct des Oberlausitzcr Vertrags, so wie da rüber, daß die Verminderung des zum Theil mit 5, 4 und 3^ pro (laut bestehenden Zinsfußes dieser Schuld auf 3 pro Oeut in der selben Weise herbeigeführt werden möge, wie dich bei der vierpro- cenligen Steuer-Creditkaffcn-Schuld nunmehr» vollständig be wirkt worden ist, ein vollkommenes Einverständm'ß beider Kam mern. — Die hohe Staatsregierung hat sich daher bewogen gese hen, mittelst des vorliegenden allerhöchsten Dekrets zu erklären, wie sie diese Ansicht der Stande thci'le und der fernem Erwägung anheim zu geben, ob die Absicht auf die angemessenste Art dadurch erreicht werden dürfte: daß sämmtliche der Aufkündigung unter worfene Schulden der Oberlausitz durch die Stande der Oberlau sitz aufgekündigt, dabei aber den Darleihern freigestellt würde, ob sie ihr Capital zur Verfallzeit baar erheben, oder mit demselben in die im Jahre 1830 eröffnete neue dreiproeentige ständische Anleihe übertreten wollten; weshalb sie sich letztem Falls binnen 6 Wo chen, von Zeit der erfolgten Kündigung ungerechnet, schriftlich da zu anzumelden haben. — Um nun die dazu erforderlichen Mittel sowohl an neuen dreiprocentigen Obligationen, für die übertreten den Gläubiger der Oberlausitz, als an baaren Summen für die zurück zu zahlenden Capitalien herbcizuschaffen, ist vorgeschlagen worden: eine dem Gesammtbetrage der gekündigten Capitallen entsprechende Anzahl dreiproeentiger landschaftlicher Obligatio nen durch die zur Steuer-Credit-Kasse verordneten und deshalb besonders zu bevollmächtigenden landschaftlichen Deputaten nach träglich ausfertigen, und solche, in so weit sie zur Befriedigung der in diese Anleihe übertretenden Oberlausitzer Steucrgläubiger nöthig sind, an die betreffenden Oberlausitzcr Steuerbehörden nach Maßgabe des von ihnen anzuzeigendcn Bedarfs verabfolgen, die übrigen aber an die Haupt-Staats-Kaffe abgeben zu lassen, um dagegen den Oberlausitzer Steuer-Kaffen die zu Bezahlung der baar zurückoerlangten Capitalien erforderlichen baaren Mittel zu beschaffen. — Die Deputation empfiehlt der verehrten Kammer die Zustimmung zu diesem Verfahren auszusprcchcn, da den Gläu bigem der Oberlausitz die freie Wahl bleibt, ob sie ihre Capitalien dem Staat gegen drei xra Leut Zins überlassen oder dieselben zu- rüchnehmen wollen, und da durch den Debit neuer dreiproeentiger Obligationen, welche sogar mit Aufgeld gesucht werden, dienö- Higen Geldmittel ohne Schwierigkeit zu erlangen sein werden.— 'Die auszu stell ende Vollmacht der Stände an die Steuer-Credit- Kaffen - Deputieren würde in der nämlichen Maße auszufertigen und der ständischen Schrift beizulegen sein, wie dieß in einem ähn lichen Falle bei vermittelst ständischer Schrift vom 27. Juni 1833 abgegebenen Erklärung auf das allerhöchste Dekret vom 17. April
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