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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ME tz.11.1. Bei dem tz: stehen zu bleiben. I II. Wegen dieses Paragraphen die bei dem 10. Z. kN Betreff des Sitzes der Regierung zu Bautzen abgegebene Erklärung zu wiederholen und zu beantragen: daß statt „Provinzial-Regie- rungsbchörde" gesetzt werde: Regierungsbehörde." III. Beizutreten. Man tritt der 2. Kammer hinsichtlich der Wiederholung der erwähnten Erklärung mit 16 gegen 11 Stimmen, in Betreff der beschlossenen Wortänderung aber mit 26 gegen 1 Stimme ohne Weiteres bn. 8. 36.1. Dem 1. Satze des Paragraphen den Zusatz beizu- fügen: „so lange die überwiesenen Schulden der Oberlausitz nicht bezahlt sind." II. Darauf antzutragen: die letzten Worte des ersten Satzes des Paragraphen hmwcgzulassen, jedoch hieran die Bedingung zu knüpfen: daß für die nächste Finanzperiode in einer der beiden Kammern ein Mitglied des ständischen Ausschu sses zu der Staats- Schuldenkasse aus der Zahl der Oberlausitzer Stande erwählt werde.— Demnächst hiermit die Erklärung zu verbinden: daß der Erlassung des Gesetzes über die Staatsschuldenkassc karr Be denken weiter entgegen stehe, und in demselben die deshalb getrof fene Bestimmung unter Voraussetzung der. Genehmigung der tbengedachten Bedingung hinwegfallm^könne, III. Beizutreten. Staatsminister v. Zeschau: Der frühere Beschluß der I. Kammer dürfte sich wohl nunmehr erledigen, da die Stände der Oöerlausitz, sobald die Schulden dieser Provinz- mit denen der Erblands in Vereinigung gebracht werden, kein geson dertes Interesse mehr beim Staatsschuldenwesen haben kön nen, und sich daher die Bestimmung der Aufnahme eines Ober lausitzer Standes in die Schuldendeputation nur für die I. Fi- nanzperiöde nothwendig macht. Blos transitorische Bestim mungen in einen Vertrag, wie der jetzt berathene, aufzuneh men, dürfte aber nicht gerade rathsam sein. Man erklärt sich hierauf einstimmig für die Beschlüsse der 2. Kammer. Z. 40. k. In der Schrift zu erklären r wie sich die Stande bei diesem Z. zu bedingen hätten, baß die gegenseitigen Forderun gen vor der Vereinigung berechnet, compensirt, und so weit dieß nicht thunlich, gewährt würden. N. Beizutreten, .jedoch mit der Modiflcation, daß in die sem Antrag nur auf die in dem Deputationsbericht der 2. Kam mer Z.40, erwähnten Forderungen ausdrücklich Bezug genom men werde. M. Beizutreten. oä Z. 46. I. Darauf anzutragen: daß die hier der Ober lausitz zugesichsrten Vorschüsse aus der Staatskasse für die Ober lausitzer Criminal - und Zmmobiliar-Brandkaffe auf 15,000 Ahlr. beschränkt werden. ll. Beizutreten. W. Erledigt.. Z.49, !. Den Z. ohne Erinnerung Zu lassen. ' 8. In der Schrift zu gedenken: wie man durch die hier er wähnte extractweise Einsendung der Stiftungs-Rechnungen zur Kenntnißnahme der Regierungsbehörde, das Recht der Oberauf sicht der StaätsrsgmMg kemesweges für beeinträchtigt ansehe. . j M. Beizutreten. ' tzß. 50. und 52. I. Bei diesen tztz. Etwas nicht zu erinnern. L. Beizutreten, - W. Erledigt, ' . Z. 53. I. Nichts zu erinnern. , U. In der Schrift zu erwähnen: daß man sich überzeugt halte, die Staatsregierung werde künftig auf eine möglichst gleiche Aufbringung der Provittzialbedürfmsse in der Dberlausitz Hrnwirken. -- Demnächst auf Wegfall des in der vorletzten Zeile ersichtlichen Zusatzes ^, Provinzial" vor Regierungsbehörde, anzutragen. !ll. Beizutreten. . Man tritt einstimmig den Rathschlägen der Deputa tion bei. §.54. I. Wieaä50.und 52. Ü. Daß ein Antrag auf Vorlegung des hier gedachten Ober lausitzer Statuts an die Kammern, in so weit es nicht Verwal tungsangelegenheiten betreffe, gestellt und der Wunsch ausge sprochen werden möchte: daß dasselbe mit der künftigen neuen Krekstagsorbnung kn den Erblanden in möglichsten Einklang ge bracht werden, und eine gleiche verhaltnißmaßige Vertretung der Landgemeinden Platz greifen möchte. III. Beizutreten. Secr. v. Zcdtwktz: Es geht aus dem Beschlüsse der 2. Kammer nicht klar hervor, ob sic das Statut zur Begutachtung, oder blos zur Kenntnißnahme vorgelegt zu sehen wünsche. Da nun dieses Statut blos die Verhältnisse der Provinzialstande in der Provinz und unter sich betrifft, eine ähnliche , auf andern Grundsätzen als die Krerstagsordnung beruhende Feststellung in den Erdlanden zur Zeit aber noch fehlt, und die Begutachtung einen bedeutenden, und wie ich glaube nutzlosen Zeitaufwand verursachen dürfte, so schlage ich vor: „Der 2. Kammer zwar beizutreten, jedoch mit dem Zusatze: daß man die Vorlegung des Provinzialstatuts blos zum Behufs der Kenntnißnahme wünsche." Dieß wird ausreichend unterstützt. " Prinz Johann: Ich Lin noch immer der Ansicht, daß es der Vorlegung dieses Statuts keineswegs bedarf, indem solche durch allgemeine Bestimmung weder geboten wird, noch durch den Oberlausitzer Vertrag; nicht durch allgemeine Be stimmungen der Verfassung, weil nicht von einem Gesetze, son dern nur von der Ordnung für eine Corporation die Rede ist- weiche über ihre innere Organisation mit Genehmigung der Re gierung zu entscheiden ohne Zweifel berechtigt ist; ebensowe nig aber auch durch den vorliegenden Vertrag, da dessen tz. 7. durch tz. 54. modift'cirt wird, und hier von einem Statute die Rede ist, welches noch die in anerkannter Wirksamkeit gestan denen Stände abzufaffcn haben. Dieser Ucberzeugung unge achtet habe ich es indessen für unbedenklich gehalten, der 2, Kam mer beizutreten, da deren Antrag dis Regierung nicht bindet und gerade hier ein tz. vorliegt, der die Genehmigung der Stände nicht bedarf. Referent D. Deut rieh: Da das Provinzialstatut nach dem vorliegenden tz. die Repräsentation der Landgemeinden aus sprechen soll, übrigens aber sich nur-auf die besonder« Verhält nisse der Oberlausitz beziehen wird, so hielt Ihre Deputation diese Vorlegung nicht für nöthig. Es schlagen hier Stiftungen, Verträge der Proyinzialstande unter sich u-d.m.ekn; öfters wird
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