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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5411 halten bleiben. . Der Antrag des Sprechers findet jedoch keine hinreichende Unterstützung. Mit dem Deputationsgutachten aber erklären sich 27 gegen 1 Stimme, mit dem Zedtwitzischcn Anträge 20 gegen 8 Stimmen einverstanden. 55.57. und 58. I. Die Paragraphen anzunehmen, II. In der Schrift sich gutachtlich dahin zu erklären: daß - der vorliegende Vertrag von der zweiten Kammer nicht als Theil der Verfassungsurkunde, sondern als ein gewöhnlicher Vertrag würden auch die Stande der Oberlausitz gervjstgern thun, rpenn nur erst ein, zur Zeit noch ganz fehlender, Vorgang in den Erölanden Vorlage. Bürgermeister Ritt erst ad t: Auch ich thcikc den Wunsch, keine Verzögerung in die Sache gebracht zu sehen. Schwerlich aber dürfte sich die 2. Kammer dem Ztdtwitzischen Anträge an schließen, wenn man ihn so kahl hinstellt. Deshalb würde ich anrathen, bei dessen Annahme die Worte berzufügen: „wie durch die Vorlegung zur bloßen Kenntnißnahmc die Stande an Aufstellung etwaniger Bemerkungen und Anträge nicht gehin dert würden". Hierdurch wird nicht nur der Beitritt der 2. Kammer erleichtert und die unverlängerte Einführung des Pro- vinzialstaluts ermöglicht, sondern auch so viel gewonnen wcr- man dabei auf die Urkunden zurückgchcn müssen, und sonach dürfte, wohl der ganze Gegenstand nur für die Provinzialstände gehören. Da die 2. Kammer aber ein großes Gewicht auf die sen Antrag legt, so konnte man sich demselben wohl anschlie- sten, da er ja erst der Regierung zur Erwägung anheim fällt, und es in ihrem Ermessen steht, zur Verhütung etwanigen Verzugs, die Vorlegung lediglich auf den Zweck der Kenntniß- nahme zu beschranken. Der Antrag ist allgemein, und daher scheint es des Zusatzes gar nicht zu bedürfen. Secr. v. Zedtwitz: Gerade die von Sr.könkgl.Hoh. und dem Hm. Referenten angeführten Gründe haben mich zur Stel lung meines Antrag bewogen. Auch ich würde am liebsten bei dem früheren Beschlüsse stehen bleiben. Mein Antrag ist ledig lich aus dem Wunsche, sich der 2. Kammer zu nähern, hervor- den, daß Erinnerungen, die das Staatswohl erheischt, vorbe- gegangen. Seer. Hartz: Ich erlaube mir, zur Unterstützung des Zedtwitzischen Vorschlags nur noch eine einzige Betrachtung an zuführen. Das Provinzialstatut normirt die künftige Vertre tung in der Dberlausitz selbst, und während die Provinzialstände zur Zeit nur aus Rittergutsbesitzern und den Abgeordneten der Stadträthe bestehen, kommen künftig als drittes Element auch! Mitglieder des Bauernstandes, so wie viertens der Bürgerschaft! Uebercinkunst oder darüber, daß eine Verletzung dieses Vertrags statt gefunden Habs, zu entscheiden, sondern daß vielmehr in die sen Fällen der höchste Justizhof für kompetent erachtet werden dürfte. Hl. Die frühere Ansicht fcstzuhalten, daß der Vertrag für das Resultat der den Dberlausitzer Ständen unter Beziehung auf den Traditionsreceß ertheltten Zusicherung zu betrachten, und daß, weil diese Zusicherung für einen Theil der Verfassungsur- kunde gelte, der.Vertrag auch einen Theil derselben ebenfalls bilde und daher die Bestimmungen über die Gewähr der Verfassung auch auf diesen Vertrag anzuwenben seien. ! Bürgermeister Wehner: Gegen die Ansicht der Deputa- . - Während die j Verfassungsurkunde mit Uebcrcinstimmung sämmtlicher Stände geschlossen ist, sind letztere bei dem Vertrage nm gutachtlich gehört worden, und es geht schon hieraus allein die wesentliche. Verschiedenheit beider Urkunden hervor., Uebrigens sehe ich nicht ein, welchen Nachtheil die Oberlausitz , davon hat, wenn nicht der Staatsgerichtshof, sondern bas Dbcrappcllationsgcricht^ über den Vertrag entscheidet: Ich muß demnach ganz der 2. Kammer beitreten, welche sich gewiß nicht ohne Grund zu jener Erklärung entschlossen haben wird. Prinz Johann: Ich kann unmöglich zugeben, daß der mit den Ständen der Oberlausitz abgeschlossene Vertrag nur ein gewöhnlicher Vertrag sei. Es ist ein Staatsvertrag, welcher sich auf einen frühem Staatsvertrag Sasirt, und es sind beim hinzu. Namentlich werden die in der 2. Kammer fungirendcn Versassungsurkunde, sondern als em gewvyn imer Vertrag ä,." . - .. —, angesehen werde, und daß daher den Oberlausitzer Standen als Abgeordneten des Bauernstandes und deren Stellvertreter Srtz s^elM ein den Landesstänvcn gleiches Recht der Beschwerdefüh- und Stimme auf den Provinziallandtagen haben, und es würde rung bei den Staatsbehörden sowohl als bei dem König mit der sehr zu bedauern sein, Wenn diese Einrichtung durch die verzö- Z-140. der Verfassungsurkundc ausgesprochenen Wirkung nicht, gerte Genehmigung des Statuts aufgehalten werden, und die eingeräumt werden und der Staatsgerichtshof nicht für compe- bW-ng- Amichlmg noch Mfvi-Uncht S-i! f-ttb-ft-, d,° »u«-UNS hen sollte. Staatsministcr v. Lindenau: Auch die Negierung muß den Vorschlag des Herrn v. Zedtwitz ganz angemessen und dem Zwecke förderlich finden. Das . Provinzialstatut ist eine noth- wendige Beilage des Vertrags, welcher nur in Gemeinschaft Mit diesem Statute zur Ausführung gelangen kann. Durch den Antrag der 2. Kammer würde daher, wenn er Berücksich tigung finden sollte, die ganze so wichtige und dringende An gelegenheit aufgehalten werden. Eine Begutachtung des Sta tuts durch die allgemeinen Stande ist auch auf keine Weise nö- thig, da ersteres nur die Verhältnisse in der Oberlausitz selbst ^ tion gehen mir doch einige erhebliche Zweifel bei. betrifft. Gegen eine Vorlegung zur Kcnntnißnahme aber bin ich nicht, schon wegen des zweiten Antrags, und ich hoffe, die Stande der Oberlausitz werden sich gewiß den Erblanden auch in der vorliegenden Hinsicht änschlicßen, sobald nur erst ent sprechende Bestimmungen für die Erblonde wirklich vorliegen. Präsident:, Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, über die vorliegende Angelegenheit nicht zu sprechen, kann mich jedoch im Interesse des.constitutionellen Princips nicht enthalten, den Wunsch zu äußern, daß die Einführung des Provinzialstatuts in der Dberlausitz, und mit ihr einer dem jetzigen Verhältnisse entsprechenden Vertretung, nicht möge verzögert werden. Was die Zukunft anlangt, .so liegt es in der Natur der Sache, daß wer das Gute will, gern zum Bessern übergeht, und dieß
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