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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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8414 fen, von der Kammer genehmiget und durch Amtshauptmann i schonhat die Deputation sich nicht für den Beittitt zum Br- v. Welck und Bürgermeister Wehner mit vollzogen. entschewen können; aus ons, wasssen- .. «, .... . stnv noch angejUyit worden, daß uamuch M'. ck-le. des Wahl- Auf der Reg,strande ist mchtß erggegangen, man geht da- ^setzcS im Allgemeinen zur Wahl eines LandL^abgeordneten her sofort zur Lügesordnung Lütt,' auf welcher sich die Brra- die Anwesenheit von mindestens S Thülen aller besteü.'en Wabl- thung des Berichts der 1. Deputation über den, Gesetz-Entwurf, die Erläuterung der HZ. 17. und 56. des Wahlgesetzes bctr. (die Verhandlungen der 2. Kammer über diesen Gegenstand f.in Nr. 443. d. Bl. S. 4731. slgg.) befindet. Referent ist Bürgermeister Bernhards. Er trägt den allgemeinen Thcil der Motiven zum Gefttzeniwurfs, so wie den zum Deputatronsbttichte vor. Zm Allgemeinen erklärt sich-die Deputation für Annahme des Gesetzentwurfs unter einigen Mo difikationen, und drückt den Wunsch aus, daß von Seiten der I. Kammer in deren Gesammtheit dasselbe geschehen möge. Da Niemand im Allgemeinen zu Drechen begehrt, geht man zu den einzelnen ZZ. über. - Referent, Bürgermeister Bernhardi, verliest den Z. I, (s. dens. Nr. 443. d. Bl. S. 4731.) Wenn zu H. 1. die 2. Kammer eine Abänderung der Dispo sition in diesem Z. dahin durch Stimmenmehrheit beschlossen har, „daß künftighin mindestens zwnDritthslle der stimmberechtigten —, ...... .... Rittergutsbesitzer bei den Wahlen der 'Landtagsabgeordnetkn dir i so ist wohl zu beachten, daß von dieser Bestimmung keine Schluß- Rittergutsbesitzer des betreffenden Kreises oder der Obcrlausitz z folge auf-die Wahl der Abgeordneten der Rittergutsbesitzer zu anwesend sein "sollen," so kann zwar die Deputation den einen ziehen ist, und ein großer Unter schied statt findet, wenn ß Lhcrls der Gründe, welche jenseits für eine solche wesentliche Abande- v der Bürger in einer kleinen Sradk zusammen kommen - vderH «ung angeführt worden, nicht anders denn als gewichtig aner- . Thüle der Rittergutsbesitzer in eineni Kreise, an einem Arte sich kennen, den nämlich, daß die Wahl, wenn die Anwesenheit von j versammeln sollen. — Ferner kommt in Betracht, baß durch die einem Drittheile der Wähler, wie nach dem Gesetzentwurf der» Anordnung im Z. 3. des Gesetzentwurfs Vieser oder jener Ent- Fall sein soll, genügte, in den Händen zu weniger Ritterguts-1 - - - - ' ' - bescher sich befinden würde, was bei der Wichtigkeit der Sache l doch nicht zu wünschen sei, wie es denn vielmehr im Interesse der ! Rittergutsbesitzer, so wie in dem des Ganzen, gelegen sein müsse, daß erstere ihre unverminderte Theilmchme an den allgemeinen Land es angelegercheiten so viel nur immer möglich bethaügm. — Es würden nämlich, vorausgesetzt, was jedoch nicht unbedingt angenommen werden kann, daß die bei der Wahl im Jahre 1832 außengebliebenen Rittergutsbesitzer ausreichend entschuldigt gewesen sind,, und den Fall angenommen, daß bei den künftigen Wahlen ebenso viele entschuldigt wären und außenblieben, was bei dkm Umsange der im Z. 8. angeführten Entschuldigungsursa-^ müm nothwcndig, und dürfte, wenn dieses ein "Drittheil der chen leicht möglich ist, dann, wenn es beim Gesetzentwürfe Z..I. i Nichrenischuldigten wäre, die Zahl der anwesenden Stimmbe- verbliebe, von a) 178 stimmberechtigten Rittergutsbesitzern im i rechtigten und Mit ihr die Zahl der entscheidenden Stimmen, Meißnischen Kreise, von denen im Jahre 1832 erschienen sind A denn doch zum Nachtheil der Wahlfrüheit und gegen das Jnter- 72, nicht mehr als 24; b) 85 stimmberechtigten Rittcrgutsbesi-? esse der Rittergutsbesitzer, unverhältnismäßig gering ausfallen, tzcrn iM Erzgebirgischen Kreise42,'14; «) 173 fiimmberechtig-auch wohl der Fall, daß ein und der andere stimmberechtigte S schuldigungsgrund, den man bei der Wahl im Jahre 1332 in i Ermangelung gesetzlicher Bestinuuung Hal gelten lassen, Wegfäl len, und dadurch die Zahl der erscheinenden Rittergutsbesitzer sich erhöhen wird, wie denn das Ergebniß im Jahre l 332 an sich ! nicht zum sichern Anhalten dienen, und künftig die Zahl der Ent schuldigten eben so wohl geringer als größer sein kann, was außer dem Kreise der-Vorausberechnung liegt; es läßt sich zu versichtlich erwarten, daß bei den Rittergursbesitzern künftig eher eine lebendigere, als eine minder rege Lheilnahme an d er wich- ! tigen Äandesangslegenheit, welche die Wahl von Abgeordneten ist, Statt finden werde. — Ist aber die Festsetzung eines Mini- Die Kammer erklärt sich, ohne daß über irgend einen der ten Rittergutsbesitzern im Leipziger Kreise 6Z, 23; ck) 103 Differenzpuncte ein Mitglied etwas zu erinnern gefunden, a l- < siimmberechrigtcn Rittergutsbesitzern im Noigtlandischen Kreise lenthalbenmit dem Gutachten ihrer Deputation einstirn- z öu erschemen haben und die entscheidende Majorität bei ? drk Wahl nach abivluwr rLttmmemnehrhcrt wurde auf») IS, Mlg einverstanden.^ k 5)8, o) 12, ck) II hcrabsmkm können. — Allein aufderandern Die Sitzung wird halb tthr geschlossen. 8 Seite muß vieles daran gelegen sein, daß nicht der Fortgang der - . - „ . k Wahlhandlung an dem dazu bestimmtenTLage gehindert werde; Zweihundert und neun und achtzigste öffentliche ft geringer die Zahl derer bestimmt ist, welche anwesend fein Sitzung der ersten Kammer, am 18. Septbr. 1834. l müssen, wenn die Wahlhandlung vor sich gehen soll, um desto Beratung über den Gesttzenttvurf-, die Erläuterungen der §§. 17. und 56. H k'"' Les Wahlgesetzes bctr.-Werathung des Berichts der 4. Deput., dttBc- ? del ,Au>>.ü,,dwegm drc Petttwn ^nftmmermi Amte.^urM bctr. j doch dadurch nicht die Jnconvemcuzen und Skachthüle gehoben, Die Sitzung beginnt halb II Uhr. Es wird zuvorderst S Mekche die Ansetzung eines anderweiten Wahltags und die Vor- daS über die letzte Session aufgenommene Protokoll verls- g spatigung ver Wahl selbst, herbüführcn. — Zn Rücksicht dessen die Anwesenheit hon mindestens Z- Thülen aller bestellen WaLl- männer zur Bedingung gemacht sei, und daß diese Vorschrift als ! eine allgemeine für alle Wahlen, sich auch aus Vie Ritterguts- befrtzsr begehe, vermag die Deputarkon kein Gewicht zu legen, da im.Z. 17. des,Wahlgesetzes die Notwendigkeit der Anwesen heit von H auf die bestellten Wahlmänn er beschränkt ist, j die Rittergutsbesitzer aber, von welchen ihre Abgeordneten un- > mittelbar gewählt werden, (ß. 3. des Wahlgesetzes) als bestelitr i Wahlmänner nicht zu betrachten find. Hierzu kommt die Ee- i wagung, daß, da die Rittergutsbesitzer in die Kategorie der Urwähler gehören, und in Anseym.g der Urwähler j in den Städten und auf dem Lande eine Vorschrift' über die Zahl derer, welche anwesend sein müssen, wenn die Wahl gü tiger Weise erfolgen soll, nicht gegeben ist, das Maß bei den j Wahlmännern auf die Rittergutsbesitzer nicht anwendbar sein ! kann; wollte man sich dagegen auf vre Bestimmung in den §Z. ! 125. und 142. der allgemeinen Stadteordnung berufen, wor- ! nach in solchen Städten, welche weniger als LVO .Bürg-r haben, ! und in denen die Wahl der Stadtverordneten unmittelbar durch die Bürgerschaft erfolgt, zur Wahl eines Stadtverordneten min- deftens G Thüle aller Wahlberechtigten anwesend sem müssen,
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