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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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und namentlich auch übet ihre Schulden ausweisen zu müssen. Dieß ist nun aber nach tz. 56. des Wahlgesetzes keineswegs die Absicht, und deshalb wünsche ich den vorgeschlagenm Zusatz beigcsügt zu sehen, in welchem dieß ausdrücklich gesagt ist und sonach die erforderliche Beruhigung gewahrt wird. Der Vorschlag des Sprechers wird hinreichend unter stützt. Referent, Bürgermeister Bernhard!: Ich würde dem Vorschläge des Hrn. Seer. Hartz gern bcitreten, wenn ich den selben nicht für unausführbar halten müßte, da es ohne einige Darlegung der Vermögensverhältniffe den Stadtrathen und Commmirepräsentantm in den meisten Fallen wohl unmöglich sein dürste, über dir Wählbarkeit der angemcldeten Individuen zu urteilen. Bürgermeister Hübler: Ich meiner Seits müßte mich ganz für die unveränderte Beibehaltung der ZZ. 7. und 8. erklä ren; denn eine Verbesserung derselben erblicke ich in dem Vor? schlage der geehrten Deputation nicht, zweifle auch, daß derselbe die Bedenken der 2. Kammer zu beseitigen, geeignet sein möchte. Eben so halte ich auch den vom Hrn. Secretair Hartz beantragten Zusatz für entbehrlich, da der Z. 56. des Wahlgesetzes deutlich zeigt, wie es nicht auf eine wirkliche Darlegung des Vermögens Md Einkommens, sondern nur auf ein Ermessen des Stadtraths und der Stadtverordneten ankommt. Unbedenklich jedoch er scheint der vorgeschlagene Zusatz allerdings, und da er vielleicht eine Vereinigung mit der 2. Kammer leichter Herbeiführen dürfte, werde ich für denselben stimmen. Sccr. v. Zedtwitz: Ich Mr anfangs Willens, mich für die Deputation auszusprechen, muß mich aber jetzt für den Vor schlag des Secr. Hartz erklären, da derselbe das Bedenken der 2. Kammer am besten beseitigt. Uebrigens kann ich dem Herrn Referenten nicht beitreten, wenn derselbe wenigstens einige Dar legung des Vermögens verlangt, da eine solche nicht zu wün schen steht, und das Ermessen der Stadträthe und Stadtverord neten genügt. Geschehen dabei Mißgriffe, so werden sie wohl nur zu Gunsten der Wahlfreihcit erfolgen, und auch diese be sorge ich kaum, da ja das Resultat jenes Ermessens durch die Wahlliste offenkundig wird. Secr. Hartz: Ze wünschenswerther es ist, daß sich mög lichst viele Personen Behufs ihrer Wählbarkeit Mmelden, um so mehr muß man Alles vermeiden, was eine solche Anmeldung bedenklich oder unangenehm machen kann. Noch ist in Sach sen bie Ueberzeugung nicht verbreiten, daß es eigentlich die Wicht der Wählbaren erheischt, sich freiwillig zu melden; ferner läßt sich Mancher aus Bescheidenheit abhalten, weil er in der An meldung ein Vordrängen erkennt, und um so mehr wird es Pflicht jeder städtischen Dbügkeit, ein solches Eingehen in die pecuniamn Verhältnisse zu vermeidet, wie es der Hr. Referent für nöthig hält. Dem widerspricht der Geist des Wahlgesetzes und namentlich Z. 56. geradezu, und eben jene Aerrßerung deS Hrn, Referenten zeigt, wie nothwendig der vorgeschlagene Zu- fttzist. . V. Deutrich: Der in Frage befangene Gegenstand kann an sich eigentlich gar kerne Zweifel erregen. Der 56, des Wahlgesetzes schreibt vor, daß der Stadtrath und die Stadt verordneten darüber einverstanden sein müssen, daß derjenige, welcher sich als Besitzer eines Vermögens von 6000 Thlr. zur Wahlliste aümeldet, unter dieser Kategorie einzutragen sei. Hierzu ist keine Erörterung nöthig. Wo das Anführen in der Notorietät beruht, wird das Einverständniß eintreten. ES kommt hier lediglich auf die Ueberzeugyng an, welche beide Cor- poralioncn von der Richtigkeit des Anführens haben. Wenn aber der Stadtrath oder die Stadtverordneten glauben, dafür halten, daß der sich Anmeldende nicht wirklich 6000 Thlr. be sitze, so ist derselbe abzuwcifen. Nun steht es dem Abgewiese- nen aber allerdings frei, zu reclamiren, dann liegt aber ihm, dem Reclamanten, der Beweis ob, daß er wirklich 6000 Thlr. besitze, und bei diesem Beweis treten nun die Bestimmungen dieser HZ. des Gesetzes ein. Die Bestimmung des 56. tz. der Städteordnung wird also dadurch nicht abgeandert. Ich Halle daher den Zusatz nicht für nöthig, obschon ganz unbedenklich, was aber überhaupt wohl höchst selten vorkommen wird. Referent, Bürgermeister Bernhardt, spricht den Wunsch aus, man möge nach den im Hartzischen Zusatz befindlichen Worten „in Gemäßheit Z.56. des Wahlgesetzes" größerer Deut lichkeit halber wenigstens das Wörtchen: „schon" hinzufügen. Seer. Hartz ist hiermit einverstanden. . Es wird hierauf der Vorschlag der Deputation zu tz. 7. mit 21 gegen 6 Stimmen verworfen, der§. 7. aber unverändert einstimmig genehmiget. Demnächst wird auch der Abänderungsvorschlag der Dcpu-, tation zu §. 8, mit 23 gegen 4 Stimmen verworfen, und sodann der§. 8. mit dem Zusatze des Secr. Hartz einstim mig genehmiget. ' / - Es schreitet nun der Präsident nach erfolgtem Abtreter» der anwesenden StaaWnimster zur Abstimmung durch Namens aufruf über-das ganze Gesetz, sso wie es sich nun vach den bei den einzelnen HZ. gemachten Abänderungen gestaltet. Es erklä ren sich hierbei 24 Stimmen mit Ja, und 3 mit Nein. Die Vern ei n e nd en waren: v. Cr usiu s, Bürgermeister N it- terstädt und Bürgermeister Wehner. - Man kommt nun zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zur Berathung über den Bericht der 4. Deputation, Hannen Dorotheen,' verehl. Mosch Beschwerde betreffend.' - Referent; Bürgermeister Ritterstadt, trägt den Bericht vor, wie nachsteht: Das S.achverhältniß ist Folgendes, Die Bittstellerin führt an: zu.Ende des Jahres 1824 als sieuoch im Wittwenstande gelebt, habe sie von de,n Leinwandwebern zu Lippersdorf, Forchheim und Meklenbrrg, den Auftrag erhalten, rohes leinenes Garn zu Ver fertigung ordinairer Leinwand und Packleinwand für sie einzu kaufen. Sie habe dieß bei dem Accrseinnehmer ihres Wohnorts Borstendorf gemeldet, und sich bei dieser« befragt : ob sie hüt sichtlich der Accise diesfalls Etwas zu vergeben, oder sonst zu beobachten habe; worauf derselbe ihr, wie sie eidlich bestärken könne, den Bescheid ertheilt habe: „daß hiervon auf den Dor-
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