Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
lt. Dagegen dm ich mit der von dem geehrten Abgeordneten nen vorzulegen hatte, und nach den Aeußerungen, welche die .s jenem Satze abgeleiteten Folgerung, daß der Staat zu Unter- geehrte Deputation in ihrem Berichte gethan har, gebe ich mich der Schule von der Kirche nicht stimmen, sondern glaube, man müsse immer die Mitwirkung der Geistlichen im .Schulwesen, in dem sie sich Kenntnisse und Erfahrungen anzucignen besondere Gelegenheit haben, in angemessener Weise benutzen. Der letzte Abgeordnete hat viele praktische Bemerkungen für den Gesetzent wurf vorgebracht und von einem Manne, der wie er Erfahrungen zu sammeln ausreichende Gelegenheit gehabt hat, sind diese Be merkungen sehr beachtungswerlh; ich hoffe auch, daß sie bei der geehrten Kammer Berücksichtigung finden werden. Nur einige Erwiederungen muß ich mir in Betreff der angeführten Schwie rigkeiten erlauben, welche er namentlich bei der Anstellung neuer Lehrer da, wo eine Ausschulung stattsindet, vorzufinden glaubt. Ich glaube zunächst, daß man den Anspruch, welchen der Lehrer hat,' nur in Ansehung derjenigen Kinder anerkennen könne, welche er bei seiner Anstellung überkommen hat. Hat sich sodann gezeigt, daß einem Schullehrer, nachdem die Zahl der Schulkinder vielleicht aufs Dreifache gestiegen ist, nach dem Ermessen der vorgesetzten Kreisbehörde eine solche große Zahl nicht ferner zu überlassen sei, so glaube ich auch, daß tzann eine Abhilfe hierunter unabweisliches Bedürfniß ist , indessen ge wiß eine angemessene Berücksichtigung des Lehrers in Obacht .ge nommen werden wird. Was der geehrte Abg. sonst noch geäu ßert hat, gehört in den speciellen Theil, ich muß ihm aber nach obigem beitreten, daß das «Schulwesen ein solcher Gegenstand sei, den ohne Beihilfe des Staates kaum möglich ist, durchzu führen. Eben so möchte ich der Ansicht beistimmen, welche er wegen der Organisation der Schulvorstande gefaßt hat. Auch das Ministerium hatte daher gewünscht, daß das Gesetz über die Kirchenvorstande, die meistens zugleich Schulvorstande sein soll ten , zur Berathung bei jetziger Standeversammlung hatte kom men können. Ich muß noch in Betreff des Antrags wegen der Gymnastik eine Bemerkung mir erlauben. Ich glaube freilich, daß da die Hauptsache des bemerkten Nebels in der übermäßig vielen Sitzungsart zu finden ist, und wenn dieses sich nicht be seitigen läßt, so wird kaum die Gymnastik einen ausreichenden Nutzen bringen, über welche ich mir fernere Aeußerungen zu sei ner Zeit vorbehalte. Das sind die Bemerkungen, welche ich Jh- aufzubieten, um zweckmäßige Anstalten ins Leven Zu rufen, bei denen es sich darum handelt, daß dieBlüthe der Nation sorgfältig gepflegt werde, damit sie künftig edle Früchte bringe. Sch mache wiederholt darauf aufmerksam, daß die Achtung unserer Nation auf unserm Volksschulwesen beruht, denn sie hangt nicht von einzelnen ausgezeichneten Gelehrten und Künstlern, welche eine Nation besitzt, ab, sondern von derStufe der Bildung, auf welcher die Gesammtheit des Volks steht; aber auch unsere Si cherheit und Muhe würde bei unterbleibender Fürsorge für die Volksschulen gefährdet sein, dagegen, .wenn sie Tüchtiges leisten, selbst der Aufwand für die Staatskasse auf Erimmaluntersuchun- gen sich in der Folge vermindern wird, weil in her Schule schon hie ErkerMm'ß Md das Gefühl Hessen begründet wird, was je- S024 sich befassen, wie dieß z. B. bei den Aerzten der Fall ist. r Erreichung des Zwecks der Kirche sehr zweifelhaft. Die Kirche Es hat aber eine solche Einrichtung besonders die Nachtheile, I setzt fort, was die Schule begonnen hat und um deßwillen ist eS daß dann der Schulunterricht Sache des Erwerbs ist und also le- S für die erstere von hohem Znteresse, ob und wie die Schule ihre diglich dem Zufall überlassen bleibt. Es werden sich die Unter-1 Aufgabe löse, ich kann daher für eine sogenannte Emancipation nehmer solcher Anstalten nur an. die Orte wenden, wo sie einen angemessenen Gewinn zu machen hoffen, und es ist mit Grund anzunehmen, daß es da, wo in einem Ort der Unternehmer sich nicht den gehörigen Gewinn versprechen kann, mithin in allen är- mern Orten, gänzlich an einer Schule fehlen wird. Sodann er schweren Privatschulen auch die Aussicht und bei der Wichtigkeit, welche der Schulunterricht für den Staat hat, muß diese kräftig geführt werden. Ich glaube deßhalb, daß das Schulwesen nicht als Privatsache allein zu behandeln sei. Es giebt auch viel leicht keinen Staat, wo ein solcher Grundsatz durchgeführt und von öffentlichen Schulen abgesehen worden wäre. Man hat da her diesen Gegenstand mehr für eine Staatsangelegenheit, wo der Staat selbst Veranstaltung zu treffen habe, erklärt. Das führt mich gleich zu einem zweiten, wo der geehrte Redner die Behaup tung aufstellt, es sei das Schulwesen nur als Gemeindesache zu betrachten und die Erfahrung habe bewiesen, daß man.es kaum auf andere Weife behandeln könne. Im Allgemeinen bin ich da mit einverstanden- Die gesetzgebende Behörde in Frankreich sprach km Jahre 1791 aus, daß der Volksunterricht unentgeltlich rrtheilt werden solle und die vollziehende Behörde setzte jedem 1 lementarlehrer 1200 Frank. Gehalt aus dem öffentlichen Schatze ar s. Es hat dieß aber nicht verwirklicht werden können. Der jetzige Minister Guizot glaubt, es habe der Staat, indem er Alles thr n wollen, sich das Unmögliche aufgelegt und darum die Absicht nicht erreicht. Ich lasse dich dahingestellt sein, denn vielleicht war nur dieser Satz etwas zu hoch gestellt; denn aus den Mitteln der Staatsangehörigen muß der Bedarf doch aufgebracht werden, und xs möchte also nur auf gehörige Vertheilung der Last ankom men, mich bewegen anders Gründe zur gegentheiligen Meinung, der allgemeine, daß in Gemeinden die Verwaltung für Rechnung des Staats ost zu liberal zu sein pflegt, und der besondere, daß bei uns die prägravirt würden, die für ihr Ortsschulwesen bereits bedeutende Anstrengungen gemacht haben, wenn sie allgemein mit leidend würden, ehe andere Gemeinden ähnliche Leistungen ge macht haben. Auch in Frankreich, wie in den mehresten deutschen Staaten, hat man sich später für den Grundsatz erklärt, daß man das Volksschulwesen noch als eine Sache der Gemeinden behan delt. am, „„.o— „ - . . - . . . stützung des Volksschulwcsens nicht verbunden sei, nicht einver- der Hoffnung hin, daß ein fruchtbarer Erfolg aus unserer jetzigen standen. Derselbe scheint mir gewissermaßen mit seinen Aeuße- Berathung hervorgehen werde. Sch erlaube mir nur noch Zu be- rungen hierüber selbst nicht im Einklänge zu sein, da er doch selbst rühren, daß wir genöthigt sind, Anstalt zu treffen, um den Or den wichtigen Einfluß des Volksschulwesens auf den Staat ein- ten, welche von den Mitteln hierzu entblößt sind, ärztliche Hilfe räumt, Wenn dem so ist, so ist doch nicht zu verkennen, daß, da auf Kosten des Staats zu verschaffen, und daher sollte ich wohl die Volksschulen jeden Fays mittelbar den Zweck des Staats glauben, daß die Kammer sich verpflichtet füh^ müsse, alles selbst fördern, denn ein guter Staatsbürger wird nur der sein, der " " ' " > " " xeligiössittliche Bildung hat, der Staat nicht gleichgiltig Zusehen dürte, wenn derartige Anstalten in ihrem Bestehen gefährdet er scheinen- Wenn eine Gemeinde nicht die Mittel Hst, für den Schulunterricht ausreichend zu sorgen, so tritt nach meiner An sicht die Verpflichtung des Staates ein. Er Hat endlich hehaup- ret, daß die Verbindung der Schule mit der Kirche ganz unnatür lich sei", aber auch damit könnte ich nicht einverstanden sein, Ich will nicht eben allein geltend machen, daß es eine Undankbarkeit sein würde, wenn man das Schulwesen pon her Kirche trennen wollte, weil die Gchule der Kirche ihre Entstehung verdankt, son dern ich finde vielmehr meine Ueberzmgung darin begründet, daß Kirche und Volksschule in einer sehr nahenBerbindung Men, bei , , .. Welcher eine Mitwirkung der Kirche ohne hesprgliche Nachtheile I Der Staatsbürger Hy üben hat, Kurz ich fürchte nicht, daß in nicht entbehrt werden kann; denn wenn die religiöse Bildung! dieser Angelegenheit man sich damit trösten müßte: lamsAiüs nicht durch dis Schule bewirkt werden sollte, so scheint mir dis i' voliMW M Wt, eschlnß folgt.) DruckundPapkr von K G- Teubner in Dresden- MraMMMichsRedMorn I). GreLscheU
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder