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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S422. vom 22. bis 29. SepLLk.; ebenso. 18) Die4. Deputation der 2. Kammer zeigt an, daß sie die Petition der Frau Hostäthin Ei- senhuth in Leipzig und die Petition der Gemeinde Schönberg ab zuweisen erachtet habe; wird verlesen und lautet: - Dem verehelichen Prasidiocher zweiten Kammer hat die un terzeichnete Deputation anzuzeigen, daß sie I) die Petition der verw. Frau Hofräthin Eiscnhuth in Leipzig Nr. 1854. derHaupt- rr. 637. der Dep. Registr. nach §. 111. der Verfassungsurkunde aus dem Grunde, weil nicht nachgewicsen ist, daß sie auf dem verfassungsmäßigen Wege bis zu dem betreffenden Ministerialde- partement gelangt und daselbst ohne Abhilfe geblieben sei, und 2) die Petition der Gemeinde zu Schönberg Nr. 1997. derHaupt- und 664. der Depl Registr. nach Z. 111. der Verfassungsurkunde und §. 118. der Landtagsordnung aus demselben Grunde und noch überdieß, weil sie mehrere nicht im engen Zusammenhangs stehende Gegenstände umfaßt, der Inhalt nicht zusammenhän gend und klar dargestellt und endlich die Wahrheit des darinnen enthaltenen Ansührens ganz unbescheinigt ist, abzuweisen erach tet hat. Der Präsident theilt der Kammer sodann die Einladung der Gartenbaugesellschaft und der Weinbaugesellschaft, ersterer, zum Besuch der Psianzenausftellung, letzterer, zum Besuch ihrer Sitzung, mit. Man gelangt hierauf zur Tagesordnung, welche zwei Ge genstände umfaßt: 1) Berathung über den Vortrag der 1. De putation, die wegen des Gesetzes über Militairpflichtigkeit noch vbschwebenden Differenzpuncte bctr.; und 2) andcrweiter Be richt der 2. Deputation über das Staats-Budjet. Wei dem erstgenannten Gegenstände, begicbt sich Abg. Sch äffer als Referent auf die Rednerbühne, -und theilt diese noch obschwebenden Differenzen in,der Art mit, wie folgt: Zu tz, 5. will die 1. Kammer im 4. P,uncft,,dss. Worte-: ^gleichviel- ob Vollbruderoder Halbbruder" eingeschaltet wissen. Dix Kammer, erklärt-sich damit esnstimmiss pinper- standen. ^n Bezug. auf die beüdiefem tz._ vorkommende Stellvertre tung außerh . .-i _ - , . . Abg. Richter (aus Zwickau): Er solle wohl meinen, daß, es Zweckmäßig sei, wenn eine fpecielle Stellvertretung für solche Ausnahmen nicht stattfände. Er glaube nämlich , daß entwe der der Stellvertreter aus dem Stellvertretungsfonds bezahlt, dann sei aber die Stellvertretung für andere Privaten gefährdet, «der es werde auf das Budjet kommen, das wäre, aber passen der, wenn der Staat in seiner Gsssmmrheit sich dafür verwende,^ Murr eiW Familie ein so Hatter Verlust getroffen habe ; er halte Letzteres für besser. ' - . Staatsminister v. Ze schwitz': Er stimme dem ganzbei, was der Sprecher geäußertHabe; nur sei das nicht die Absicht der Negierung, wie der Aög. glaube; denn es befänden sich in demi Stellvertretungsfondsnoch andere Summen. JneinemZ.heißeesf baß solche LeutM, welche- bererlS vor dem 20. Jahrs heftsit sein wollten, dieSLellvektrettmgssrlmme zu erlegen haben, und wenn später das Loos sie nicht träft, fließe dis -erlegte Summe in -en Fonds,wohin auch nachMstinrmungenchr andern AStrafgrlder zu zahlen sind. Nun sei die Frage entstanden , ob dergleichen Ue- berschüsse, welche aufsolche Weise in diesen Fonds gekommen seien, für den fraglichen Zweck verwendet werden sollen. Es werde, wenn dieß.geschehen sollte, irgend eine Benachtheiligung eines dritten nicht entstehen, wohl aber würde dadurch für die Staatskassen ein Minderaufwand erlangt werden. Der Präsident fragt nun die Kammer, ob sie der Mei nung ist, daß Stellvertreter in dem erwähnten Falle angenom men werden sollen? Sie wird gegen 12 Stimmen bejaht. Ueber die Frage: ob die Summe aus dem Stellvertretungs fonds oder aus der Staatskasse genommen werden soll, war di« Ansicht der Deputation getheilt, indem die Majorität sich für Ersteres, die Minorität sich für Letzteres erklärte. Es wird also die Frage gestellt: Soll die EinstandSsumm« m suksüw auö dem Stellvertrctungsfonds genommen werden? Sie wird gegen 8 Stimmen bejaht. Wei tz. 6. findet nur die Abänderung statt, daß das Wört chen „er" in „sie" verwandelt werden muß, womit man auch sofort einverstanden ist. Bei tz. 7. hat die 2. Kammer gewünscht, daß die Hand lungsschule und das technische Institut noch in dem tz. mit aus genommen werden möchte; in der 1. Kammer war man ab» nicht dafür, und zwar deshalb, weil in beiden Unterrichtsan stalten der Cursus mit dem 20. Lebensjahre sich endigt. Die Deputation erklärte sich für die Ansicht der 1. Kammer. Abg. Axt: Es liege hier ein Beschluß der 2. Kammer vor, welchen sie früher gefaßt habe. Der Grund, welcher angefühit worden, sei nicht stichhaltig; denn es sei in der That nicht b> gründet, daß der Lchrcursus immer mit dem 20. Lebensjahre endige. Gewiß komme oftmals vor, daß in spatern Jahren noch ein junger Mensch fühle, er habe die zu seinem künftigen Lebcnsberufe nothwendige Fertigkeit und Vollkommenheit noch nicht erlangt, und begebe sich deshalb auf eine solche Anstalt. Kaum sei er aber rin Jahr dort, so werde er auf diese Weise durch eine sechsjährige Dienstzeit in seiner Fortbildung unterbro chen. Er glaube, wenn der Staat Gewerbsinstitute unter stütze- so gebe er dadurch zu erkennen, -daß er von ihnen eine großelWirksamkeit sich verspreche, und eS fei also nurcineJn- consequenz, wenn -er Staat auf dir eiM Seift'einHnstitut unterstütze, uüd es auf der andern Seift wieder zu Grunde ! richft: Er glaube, daß dis Vorzüge, welche die Anstalt in ! Tharandt und Freiberg in Anspruch nehme, auch diese Anstalt in Anspruch nehmen dürfe. Es hatten alle die Zweige, zu de ren Erlernung der junge Mensch sich allf die Handlungsschule oder in das technischeJnstitutbegebe, einen weit hohem Stand- punct erlangt, und er sehe nicht ein, warum man ihnen nicht die Rücksicht schuldig sei, die Garantie zu geben, daß ihr Lehr- cursus nicht unterbrochen werde. - - - Staatsminister v. Aezschwißr Es'sel Seiten der Negie rung, als dicftrBeschluß gefaßt worden, nichts dagegen geäußert worden und er habe es auch jetzt der geehrten Kammer anheimzu stellen. Nicht zu läugnen sei aber, daß dergleichen Ausnahmen von allgemeinen Bestimmungen in diesem Gesetze auf einzelne I«, dkvldüen wieder zurückwirkten; denn für den, welcher mit dem
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