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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Die Deputation empfiehlt die Annahme und die Kammer ist damit einverstanden. Aus §. 16. der Verordnung, oder Z.12.K., soll der letzte Satz in Wegfall kommen, wie der Beschluß der I. Kammer lau tet, und da die Deputation sich dafür erklärt hatte, tritt die Kam mer dieser Ansicht bei. 12.6., welcher jetzt aber §. 12.1. wird, soll nach dem Be schlüsse der 1. Kammer lauten: „die Starke der bestehenden Ar mee richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Bundes," Die Deputation empfiehlt die Annahme dieser Fassung. - Abg. Richter (aus Zwickau): Es thue ihm leid, daß er der Deputation nicht beistimmen könne, und sich gedrungen fühle, darauf anzutragen, daß man eher bei dem frühem Be schlüsse verbleiben möge. Es handele sich hier um einen Gegen stand gar vielfachen und hohen Interesses, nämlich, daß das Armeecorps in Friedmszsitm auf den wo möglich geringsten .Stand beschrankt werde. Das sei der Beschluß der geehrten Kammer, und er Hoffe, daß sie dabei beharren werde. Er glaube, man müsse mit jedem Ausdrucke dieses tz. vorsichtig sein, worin liegen könnte, daß in Friedenszeiten das Wundes- conlingent überschritten werden könne. Es sei ja bekannt, baß gierung, Beschwernisse unterzulegen, sondern sie gehe nur da hin, eine Sache, welche zu so vielfachen Verhandlungen Raum gegeben habe, nicht zum Gegenstände der Gesetzgebung zu ma chen, um so weniger, da die Starke des Milikairs jedesmal bci dem Budjet vorgelrgt werden müsse; auch der Antrag der Stande auf Ermäßigung der Armee, in soweit es nur möglich sei, Berücksichtigung erhalten habe. Abg. Haußner: Er könne nur dem Abgeordneten bei stimmen, der vorhin gesprochen habe; denn die Bundesbestim mungen ließen eine solche Ausdehnung zu, daß darnach der Bestand der Armee selbst auf 12,606 Mann erhöht werden könne. Heiße es: „nach den Bestimmungen des Bundestags", so würde es dem Bundestage zu jeder Stunde freistehen, eine andere Bestimmung zu treffen, und ob es räthlich sei, das auf- zunchmen, bezweifle er darum, weil einmal Sachsen wenig Einfluß nach Außen habe, und dann, weil es eine Constitution besitze. Staatsminister v. Zezschwitz: Er müsse freilich bemer ken, daß dieser Grund ganz unhaltbar fei, denn wenn der ! Bund jetzt oder künftig etwas anderes beschließe, so müsse und werde Sachsen diesen Beschlössen unbedingt Nachkommen. in Folge des neuen Mlilairwcsens unsere Armee auf einem bei Weitem großem und kostspieligem Fuße erhalten werden müsse, als den die Friedenszeit erfordern könne, auf einem großem, als den Kräften der einzelnen Staaten angemessen sei. Wenn dem so sei, warum wolle man sich bewogen fühlen, von dem frühem Beschlüsse abzugehen, da in den Worten doch immer «in Suppellex gefunden werden könnte, den Armeebcstand in Friedenszeiten zu vermehren. Der deutsche Bund selbst könne gegen diesen Beschluß der Kammer nichts einzuwenden haben, da der Beschluß dahin gehe,, daß die Armee nach dem, was der deutsche Bund früher festgesetzt habe, beschränkt sein soll. Wenn er sich erlaube,, dieses der Kammer anheim zu geben, so glaube er, dürfe man auch den Grund geltend machen, daß bei den Verhältnissen des deutschen Bundes zu gewissen Verhältnis sen der hohem Politik leicht Veranlassung gegeben werden könnte, den Stand der Armee im Frieden mehr zu erhöhen. Es scheine in der hohem Politik angenommen: „je metzisSoldaten, desto mehr Ruhe und Frieden unter-den Völkern". , Allein die ser Grundsatz werde von andern bezweifelt und besorgt, baß ge rade dieses Pnncip das Gegentheil bewirke. Er glaube damit angedeutet zu haben, was er wolle.- Abg. Richter (aus Zwickau): Er fei weit entfernt gewe sen, durch seine Bemerkungen der Staatsregierung die Ten denz untK-zulegen, als wolle sie den Militairstand verstärken. Ec wolle überhaupt nur bemerken, daß der Zusatz, wie er frü her von der Kammer beliebt worden sei, den Stand der Sache so bestimmt fist fitze, daß auf diese Weise den Wünschen des Publicums weit eher entsprochen würde. Er wisse es allerdings sehr wohl, und ein anderer Staatsminister habe es bei einem Anträge, welchen er früher gestellt, erklärt, daß unsere Be schlüsse gegen die des deutschen Wundes wenig auswirkten, und daher könne er auch nicht glauben, daß durch unsere Beschlüsse in Betreff der Militairlasten nur irgend etwas zu bewirken wäre, was dem Lande zuträglich sei; aber das könne man der Kammer nicht versagen, daß ffie wenigstens das ausspreche, was bas Publicum wünsche, nämüch möglichste Verminderung des Militairs, um dadurch ein Mittel zu finden, die öffentli chen Lasten'zu erleichtern. " ' . ' Hierauf erklärt sich die Kämmer mit Ausschluß von 12 Stimmen für die Ansicht der Deputation. Bei §. 17. wird der Satz unter c. nach der Fassung der 1. Kammer einstimmig angenommen. Staatsminister v. Zezschwitz: Diese Besorgniß, welche her Abgeordnete geäußert habe, sei durchaus durch dis jetzigen Bestimmungen des ganz'beseitigte Es heiße nämlich: die Starke cherchcstehenden Armee richtet sich nach den Bestimmun gen des deutschen BuMs. Diese Bestimmungen des deut schen Bundes seien aber allerdings mcmmchfacher Auslegung fähig, ob nämlich , nur das einfache Contmgcnt oder auch Er- satzmannschaften re. stets unter den Waffen zu hatten seien. In Sachsen seien bekanntlich Einrichtungen getroffen, wo die Pflichten gegen den Bund, auch ohne daß letzteres unbedingt der Fall sei, erfüllt werden. Es sei nicht dis. Absicht der Re. Bei Z. Litt, wurde von der 1. Kammer nur eine Nedac- tionsoeranderung vorgcschlagen, und die Kammer erklärt sich' für dieselbe. Wei Z. 23. und 24. des Gesetzentwurfs -beschloß die 1. Kammer eine veränderte Fassung und die Deputation empfiehlt den Beitritt. Staatsmmister v. Zezschwitz bemerkt hierbei, daß, wenn sich beide Kammern über diese Abänderung vereinigen würden, kein Bedenken vorhanden sein würde, wenn gleich sich erst künftig zeigen würde, ob ein Nachtheil daraus hervorgehen werde oder nicht; zu verkennen sek aber allerdings nicht, daß das Interesse,
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