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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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die Kammer mit dem Punkte unter 2 a. mit der Deputation ein verstanden ? 2) Will die Kammer dem Puncte b. unter 2. bei treten, wie der Vorschlag der Deputation lautet? Sie wer ben beide mit Ausschluß einer Stimme (Richters aus Zwickau) bejaht. Hierauf nimmt Staatsminister v. Könne ritz das Wort. Er äußert: Ich glaube, es wird sich noch wegen der Verschiedenheit der bei den Kammern über den Begriff des Wortes transitorisch zu besprechen sein. Man war in der diesseitigen Kammer mit der Regierung dahin einverstanden, daß als transitorisch nur dasje nige bezeichnet werde, von dem man im Voraus überzeugt sei, daß es Wegfällen müsse. Dahin gehören die Einrichtungskosten und die höhern Besoldungen, welche jetzt noch stattft'nden, welche aber künftig wegfallen sollen. Alles andere, selbst dasjenige, womit Anträge verbunden wurden, wurde dennoch auf den Nor maletat gestellt. In der I. Kammer hat man aber das Wort: transitorisch anders genommen und unter die transitorischen Posten mehrere ausgenommen, als in der 2. Kammer geschehen ist. Man hat nämlich auf den Normaletat nur die Posten ge bracht, von denen man überzeugt war, daß sie sich nicht verän derten , und bei denen ein Antrag nicht gestellt wurde, diejenigen aber, mit denen man irgend einen Antrag verband, oder von denen man glaubte, daß sie sich noch mindern könnten, oder daß sie sich nicht voraus übersehen ließen, hat man transitorisch be willigt, Man ist übrigens in der I. Kammer damit einverstan den, daß es immer einer weitern Erwägung Seiten der Regie rung überlassen bleibe. In sofern man den Begriff des Wortes transitorisch anm'mmt, wie er in derl. Kammerfestgcstcllt wurde, so kommt nichts darauf an, ob man solche Posten unter den Normaletat setzt oder nicht, weil sic doch bei jedem Landtage zur Bewilligung porgelegt werden müssen; ich wollte aber nur darauf aufmerksam machen, daß man hierunter nicht verstehe, was man in der 2. Kammer darunter verstanden hat, als yb diese Posten künftig wegfallen müßten. Es ist die 1. Kammer bei der Begriffsbestimmung des Wortes transitorisch nicht von der Ansicht ausgegangcn, daß die Posten künftig wegfallen müßten, sondern daß sie nur noch nicht auf den Normaletat zu gehören schienen, entweder weil die Stande Anträge dangt verbunden hätten, oder weil der Nornmlctat noch nicht vorliege. In sofern die 2. Kammer damit einverstanden ist, würde gegen die Erwei terung des Begriffs transitori sch kein Bedenken seim Referent, Abg. und Secr. Richter: Die Deputation hat Gelegenheit nehmen wollen, diese Verschiedenheit der Ansicht bei dem Ministerium der Finanzen vorzubringen, weil in den heute der Kammer vorliegenden Etats über diese Begriffsbestimmung keine Verschiedenheit der Meinungen obwaltet; da indessen der Hr. Staatsminister dieser: Gegenstand jetzt zur Sprache gebracht hat, so würde der Kammer zu überlassen sein, ob sie den Gegen stand jetzt in Berathung ziehen,oder damit anstehen wolle, bis man zum Ministerium der Finanzen gelangt. Der Präsident fragt demnach die Kammer, ob sie diel Erörterung dieser Frage bis zum Ministerium -er Finanzen aus- ü gesetzt wissen wolle? Sie wird gegen vier. Stimmen be-? jahet. ' Referent wendet sich nun zu dem Deputations-Gut achten, die Rubrik den allgemeinen Staatsaufwand be treffend. Der Bericht lautet: Mit den von der 2. Kammer für diesen Etat bewilligten Summen von 789,930 Lhlr. 4 Gr. 6 Pf. für den Normaletat, und 47,353 Lhlr. 17 Gr. zu transitorischen Zuschüssen, zusam men 837,283 Lhlr. 21 Gr. 6 Pst überhaupt, und 3,000 Thlr. einmal für immer zu Verbesserung des Aeußern der Gcmaldegal- lerie, hat die 1. Kammer sich einverstanden erklärt, und nur 1. bei der Position 1.4. zu Unterhaltung der zum Königli chen Haus-Fideicommiß gehörigen öffentlichen Sammlungen folgende zwei Anträge gestellt: a) die Regierung zu ersuchen, daß sie bei nächstem Budjet einen Normaletat für das bei sammt- üchen Sammlungen avzustellende Personal vorlegen wolle; b) daß man bei Anschaffung neuer Werke für die Bibliothek mit auf das Bedürsniß der Ständeversarnmlung Rücksicht nehmen wolle; so wie l 2. dem Anträge der 2. Kammer bei der Ul. Position: „baß ! auf Verminderung des Beitrags von 500 Thlr. zu den Expedi- ! tionsbedürfnisscn für die Cabinetskynzlei Bedacht genommen ! werden möge," ihre .Beistimmung versagt. Was den Antrag ! unter 1 s. anlangt, so hat dazu theils die ungleiche Zahl der bei s den einzelnen Sammlungen angestcllten Manner, theils die Urr- k.gleichheit ihrer Besoldungen Anlaß gegeben. Wei den Verhand lungen über diesen Gegenstand in beiden Kammern hat man sich von Seiten der Regierung damit einverstanden erklärt, daß bei künftig eintrctenden Vakanzen auf Vereinigung einiger Samm lungen unter einem Inspector und Verminderung des Personals werde hingewkrkt und mehrere Gleichheit hergcstellt werden kön nen ; cs hat daher der Deputa.fton nicht unzweckmäßig geschienen, wenn.durch einen fcstzustcttcnden Normaletat im voraus die Ver- i hältniffe regulirt werden, welche bei eintretcndcn Erledigungen ! zur Ausführung gebracht werden sollen, und sie empfiehlt daher ! der Kammer den Beitritt zu diesem Anträge. — Für den An- i trag unter 1b. hat sie sich aber nicht beifällig äußern können. > Einmal scheint er ihr zu sehr in die Verwaltung einzugreifcn, > dann auch etwas zu bezwecken, worauf die Negierung bereits Be dacht genommen, und deßhalb überflüssig, also unnöthig zu sein. Bei den Verhandlungen in der ersten Kammer hat man von Sei-' ten der Negierung die Erklärung gegeben, daß bereits seit dem vorigen Jahre fast alle ständischen Verhandlungen Deutschlands mit einem Aufwande von mehr als 500 Thlr. angeschafft wordcn und, um noch mehr zu thun, der Dispositionsfonds, ohne-di? Anschaffungen bereits begonnener Werke zu unterbrechen, picht Msgercicht haben würde. Hieraus hat die Deputation genü gende Veranlassung entnommen, den Antrag für unnöthig erach ten zu können, und den Beitritt nicht anzurathen. Den Antrag unter 2) glaubte die Deputation in ihrem er sten Berichte aus dem Grunde stellen zu müssen , weil sie voraus setzen mußte, daß zu den Cxpcditionsbedürfnissen wegen der da mit verbundenen Kanzlei oes Königlichen Hausministeriums noch ein verhaltnißmäßiger Beitrag geleistet werde, und daher ihr die bloß für die Cabimts-.Kanzlei postulieren 500 Thlr., im Vsr-, gleich mit dem Geschästsumfange zu hoch erschienen. Nach den der Deputation der ersten Kammer geschehenen kommissarischen Mittheilungcn und.den ministeriellen Erklärungen beruht diese Summe auf einem zum Vortheile der Staatskasse mit dem Mini sterium des König!. Hauses getroffenen Abkommen, richtet sich je doch dessen ungeachtet in ihrer Höhe nach dem wirklichen Be darf; es wird daher in dem künftigen Rechenschaftsberichte der
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