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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Parität vielmehr zu verlangen, baß die oberlau sitzer denen gleich' behandelt werden, welche keine Befreiung genossen haben. ! Bürgermeister Hübler: Ich stimme ganz für Annahme des von der Vereinigungs-Deputation gestellten Antrages. Er enthält Alles, was die fraglichen Stifter nur erwarten können,! und im Grunde genau dasselbe, was der frühere Beschluß der er- j stcn Kammer bezweckte, nur mit dem Unterschiede, daß die letztere Alles in das Ermessen der Regierung stellte, wahrend der neuer- lichs Antrag die Entscheidung über die zu gewahrende Entschä digung nach immittelst angestelltcr Erörterung der künftigen Ständeversammlung Vorbehalt. Ich sollte meinen, der Hr. v.. Potenz würde in den Schlußworten der Fassung des Antrages seine vollständige Beruhigung finden. Präsident: Zn der Hauptsache bin ich ganz mit der vom Herrn Secr. Hartz vorhin ausgispwÄmen Ansicht einver standen. Kennt die Negierung dm Zweck und die Mittel der oberlsusitzer Güster nicht, so muß sie sich diese Kenntniß ver schaffen, aber dann auch eine ganz gleiche Behandlung rirrkrekn j lassen. Mehr fordere ich nicht, alttin Gleichheit vor dem Ge setze — und diese wird die Regierung gewiß nicht aus den Au gen verlieren — verlange ich für alle Personen, für Hohe und Niedrige, das ist das erste consütutionrlle Princip, das kann Und darf nicht verletzt werden. Der Antrag der Deputation wird hierauf mit 15 gegen 14 Stimmen verworfen. Da demgemäß der Kammer entweder das Bestehen auf dem frühem Beschlüsse, oder die Annahme dB Polen zischen nichts wesentliches in der Sache verändert wird, und eben so habe ich kein Bedenken, das Wort „nach Befinden" an der schicklichen Stelle einschalten zu lassen. ' - ' Der Prasident fragt hierauf: Will dir Kammer bei ih rem frühem Beschlüsse in der Maße, wie er vom Herrn v. Deutrich gefaßt worden, beharrtn? welches einstimmig sbejaht wird. - ! Der diesseits beschlossenen Einschaltung in die angenommene i Fassung der 2. Kammer: „In gleicher Maße und auf eben so lange (nämlich so lange für Rechnung derStaatskasse eineSteuer von Bier oder Bicrmalz erhoben wird) soll auch dem Domcapitel > zu Meißen, ingleichen den Klostern Sr.Marienstern und Marien thal in der Oberlausitz und dem Domcapitel St. Petri zu Budis- stn diejenige Summe alljährlich aus der Staatskasse gewahrt I werden, welche selbige bisher und zwar die drei zuletzt genannten nach dem Oberlausitzer Biersteuer-Mandate vom 13. November 1830, ZZ. 17. und 18., statt der ehemaligen Trank- und Bier steuer-Befreiung zu beziehen gehabt haben," ist die 2. Kammer nur in soweit beigetreten, als sie sich auf das dem Domcapitel zu Meißen zu gewahrende Äquivalent bezieht und hat solche daher folgendermaßen restringirt; „Zn gleicher Maße und auf so lange soll auch dem Domcapitel zu Meißen diejenige Summe jährlich aus der Staatskasse gewährt werden, welche dasselbe statt der steuerfreien Einlegung von 50Faß Bier bisher zu beziehen gehabt hat." — Da nun, was die Entschädigung der Obcrlausiher Stifter anlangt, in dem bei §. 8. gemachten VermittelungS-Vor- schlage, Vorsorge getroffen ist, so empfiehlt die Deputation die vorstehende Modisication dieser Einschaltung anzumhmcn, die Entschließung hierüber aber bis nach Beschlußfassung über tz. 8b. auszusetzen. Seer. Hartz: Ich kann mich mit der Ansicht der geehrten Be' Deputation nicht einverftehen. Ihr Vorschlag verweist die Stifter der Oberlausitz in die Elasse der Rittergüter; es kommt ihnen aber die Bierstcuerbefreiung nicht blos wegen ihrer Güter, sondern auch, und zwar ganz vorzüglich, als frommen Güstern zu. Deshalb ist es nothwmdig, ihre Entschädigung hier und unbedingt auszusprcchen, und wenn man dieß schon bei der Fleischsteuerentschadigung anerkannt hat, so wird man cs hier Antrags offen steht, man sich jedoch überzeugt daß der frühere Beschluß wegen der Hei Z. 5. cingctretmen Veränderung einer Abänderung unterliegt, so schlägt " v. Deutlich vor, den Antrag in folgende Fassung zu bringen: „Die hohe Staatsregierung möge in Erörterung zie hen , in wieweit dem Domstifte zu Budissm und den Klöstern St. Marienstcrn und Marienthal eine Befreiung von der Fleischsteuer rechtlich zustehe, und daß, sofern sich vieß nicht er- § ohne Zweifel um so mehr thun müssen, als der bei der Fleisch geben sollte, diesen Stiftern nach Befinden eins billig mäßige fsteuer gemachte Einwurf, daß diese Abgabe in der Dberlausitz Unterstützung, in Betracht der nm M übernehmenden Abgabe nicht cxistirt habe, mindestens hier nicht paßt. Ich trage dem- dcr Fleischsteuer bewilligt werden möge." nach darauf an: „den Beschluß wegen der oberlausitzer Stifter Dieß wird ausreichend unterstützt. nicht his zu ß. 8 b. auszusetzen, sondern hei der früher» Ent- v. Polenz: Ich erkenne dankbar an, daß die Deputation schließung zu beharren." den fraglichen Stiftern noch einen Weg offen gelassen hat, um die Dieß findet hinreichende Unterstützung, und mit 27 gegen aus der Fleischsteuer für sie hervorgehenden Nachtheile darzule- - 2 Stimmen Annahme. gen. Sehr wesentlich unterscheidet sich jedoch das, was am 12. Veranlassung de.s Hrn. Regierungß - Eommiffars hat . r-r l endlich die 2. Kammer bei Z. 7. beschlossen, IN der Schrift aus- Aprll beschlossen worden iss von dem ;etzt Vorgeschlagenen. ,^r ^ücklich sich dahin auszusimchen- „daßdie Staatsregierung er- erstcre Antrag besagt, daß eine Unterstützung m betracht der neu E nächtigt werde, die, zur Ablösung der Tranksteuer-Beneficien er- aufzulegenden Last gegeben werdm möge, während dem der neue s forderlichen Summep aus der Staatskasse zu entnehmen." — Vorschlag die Regierung nur autorisirt, das Bcdmfniß zu unter- Obgleich die Deputation der Ansicht ist, daß es einer besonder» suchen und das o b den Ständen nochmals zur Entscheidung vor-« Ermächtigung hierzu kaum'bedürfe, da solche als eine nothwen» . ... „ . ", - ' L orge Folge der, Dem Ermessen der Regierung überlassenen Ablo- Zulegen. Der Cmwand, ^eUvrung weroe sich in -Zerlegen- s der jährlich zu bezahlenden Aequivalente und Vergütungen HM befinden, die Hohe der Unterstützung festzustellen, scheint nicht betrachten sein dürfte, so halt sie doch den Beitritt zu den jen- von großem Gewicht, da gar vielmals Bestimmung viel bedeu- seitigen Beschlüssen für völlig unbedenklich und empfiehlt densel- tenberer Summen, wo der Maßstab keinesweges so nahe liegt, H hen der Kammer. ihrem Ermessen überlassen worden ist. — Gery werde ich mir j Hiermit ist man ohne Weiteres einstimmig ernvrr- jede anders Fassung des Antrags gei allen lassen, wenn dadurch » ß a n d e n.
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