Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
cinigung haben muß. Nur büß allein kann mich veranlassen, für den Vereinigungsvorschlag zu stimmen. Ich glaube indeß, daß es der Lage der Sache angemessen ist, wenn bei der Annahme des Vercinigungsvorschlags Seiten der Kammer erklärt wird, aus welchen Gründen sie der Deputation beigetreten ist. Dem nach schlage ich vor: „Die Kammer möge, falls der Vorschlag der Deputation angenommen werde, durch Abstimmung beschlie ßen, im Protokolle die Erklärung niedcrzulegen, wie sie von der früher einstimmig gefaßten Ueberzeugung, daß die Bicrsteuer- befteiung der Rittergüter ein Rcalrecht sei, keineswegs abgehe, vielmehr dabei beharre, und den Vorschlag der Vereinigungsde- putation nur deßhalb annehme, um zu einer Vereinigung zu ge langen." Ich hoffe und wünsche im Uebrigen, daß der dieß- fallsige Beschluß eben so einstimmig gefaßt werde, als der frühere. Graf Hohenthal: Ich halte besonders das erste Wort des von der Deputation vorgeschlagenen Z. 8b., das Wort: ob, für höchst bedenklich. Es stellt die ganze Sache, selbst die Real qualität der in Frage befangenen Befreiung, in Aweifel, und soll ich mein Votum für den Antrag abgeben, so muß mindestens dieses Wort entfernt werden. Secr. v. Zed tw i tz: Wenn ich mich bloß gegen das Wort: nur, womit der Z. 8. beginnen soll, nicht aber auch gegen das Wort: o b , zu Anfänge des Z. 8 b. erklärt habe, so liegt die Ur sache hiervon in der Ueberzeugung, daß mit der Aufnahme jenes Wörtchens eigentlich schon über die Tranksteuerfreiheit der Rit tergüter entschieden, und wenn nur diejenigen Grundstücke, welche in letzter Beziehung mit speciellen und widerruflichen Pri vilegien versehen sind, eine Entschädigung für deren Wegfall er langen sollten, die Rittergüter hierdurch ihres Rechts auf gleich mäßige Entschädigung bereits verlustig erklärt sein würden. Da gegen ist im §. 8 b. nur von der Berechnung der Entschädigung die Rede, und es verweist das Wörtchen ob, welches sich eben so gut auf die Ermittelung der Summe, als auf die Gewährung einer Entschädigung selbst beziehen kann, lediglich auf die noch bevorstehende Erörterung und Feststellung der in der Verfas sungsurkunde für die Nealbefreiungen überhaupt zugesicherten Entschädigung, bei welcher auch diese Entschädigung der Rit tergüter entweder besonders in Aufrechnung kommen, oder mit deren Steuerfreiheit im Allgemeinen zur Entschädigung gelan gen kann. Der Sprecher halt es überhaupt für das Zweckmäßigste, den 8 b. also zu beginnen: „Ab eine besondere, und welche Ent schädigung u. s. w." Bürgermeister Wehner hingegen halt es für besser, also zu sagen: „In wie weit und welche Entschädigung"rc., und erklärt sich im Uebrigen ganz für den Vorschlag der Deputation, worin er das beste Mittel zu finden glaubt, die vorliegende Frage, ohne daß dem einen oder andern Theile dadurch zu nahe getreten werde, vor der Hand auszusetzen. Präsident: Ich muß mein tiefes Bedauern über den vor liegenden Gegenstand aussprechen; denn selbst der Vereinigungs vorschlag gehr noch darauf hinaus, zwei Elasten unter ganz glei chen Verhältnissen und Rechten ungleich zu behandeln, was doch gewiß auf keine Weise gebilligt werden kann. Indessen das Vereinigungsverfahren ist eingetreten. Die Regierung hat red lich alles Mögliche gethan, ein Einverständnrß herbeizuführen, und ich halte es für eine nothwendige Rücksicht der Präsidien, Vermittelungen, selbst wenn sie mit ihren Wünschen nicht ganz übcreinstimmen, wo irgend möglich, nicht entgegen zu sein. Deßhalb habe ich denn auch bei der jetzigen Veranlassung, trotz meines widerstrebenden Gefühls, dem Vereinigungsvorschlage beigestimmt, ich werde dieß indessen nur dann mit Ueberzeugung thun können, wenn der erste Vorschlag des Herrn v. Zedtwitz, ferner entweder auch der zweite Vorschlag desselben, oder der des Herrn Bürgermeister Wehner, endlich nicht minder der Antrag des geehrten Hm. Seer. Hartz angenommen wird. Die beiden Anträge des Seer. v. Zedtwitz und der des Secr. Hartz werden demnächst hinreichend unterstützt; nicht so der Antrag des Bürgermeister Wehner. Der Präsident schreitet nunmehr zur Abstimmung, und man beschließt mit 18 gegen 12 Stimmen, vorbehältlich der ge stellten Anträge, die Vorschläge der Vereinigungsdeputation über die Fassung der U. 8. und 8. b. anzunehmen. Der erste Antrag des Secr. v. Zedtwitz wird mit 29 ge gen 1, der zweite mit 18 gegen 11 Stimmen, der des Secr. Hartz aber einstimmig genehmiget. Im Deputationsberichte heißt es nun endlich noch: Um jedoch die Entscheidung dieser Entschädigungsfrage nicht zu wert hinaus zu verschieben, halten es die beiderseitigen Deputationen für rathsam, in der Schrift noch den Vorbehalt auszudrücken: „daß, wenn während des gegenwärtigen Land tags hierüber eine Vereinigung nicht zu Stande kommen sollte, man sich Vorbehalte, auf diese Angelegenheit heim nächsten Land tage wieder zurück zu kommen." Hiermit ist man sofort einstimmig einverstanden. Die Deputation schlägt noch vor, der Fassungsmodisica- tion H. 9., wie sie von der 2. Kammer angenommen worden, eben falls beizutreten. Man ist auch hier allgemein der Ansicht der Deputa tion, und cs wird nunmehr die Sitzung gegen 2 Uhr aufge hoben. Dreihundert und neunzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 23. September 1834. Fortsetzung der Berathung über das Ausgabe - Budjet. — V. Militalr- departement. Die Eröffnung der Sitzung findet nach 11 Uhr statt; das Protokoll wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. v. May er und Fl a ch mit unterzeichnet. ! Die Registrande enthält: i 1) Der Abg. Krause bittet um Urlaub vom 1. bis 21. Octo ber d. I.; bewilligt. 2) Die Kaufleute Sala und Rompano in Chemnitz bitten, ihre bei der 2. Kammer eingereichte Petition für jetzt auf sich beruhen zu lassen, behalten sich jedoch die eintretcn- den Falls erforderliche Wiederaufnahme derselben vor; all sots zu legen. 3) Das hohe Gesammtministerium übersendet die von der 2. Kammer erbetene Auskunft in Betreff der von der Amts landschaft Nossen eingereichten Petitionen; wird verlesen. 4)Ex- tract des Protokolls der 1. Kammer vom 17. Septbr. 1834, die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder