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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Der Normaletat muß bei jedem Der Erfolg (Fortsetzung folgt) sich nehme, ist sie different; denn wir können der nächsten Ständeversamrnlung nicht vorschreiben, daß sie eins Post, wel che für die gegenwärtige Finanzperiode bewilligt wird, geneh mige, und cs scheint also sehr bedenklich , dm Grundsatz stehen zu lassen, als ob die Bewilligung der gegenwärtigen Stände versammlung eine Folge für die nächste Ständeversmnmlung ha ben könnte. tion der 2. Kammer vom 17. September 1834 über eine Petition des Hm. Vicepräsidenten v. Haase, die Gehaltsrückstande der Conferenzminister und des Appellationsgerichtspräsidenten be treffend; auf die Tagsordnung. 6) Der Abg. HanHschel aus Mitweide bittet um Urlaub vom 29. Septbr. bis ö. October d. I.; bewilligt. 7) Der Abg. Groß bittet um Urlaub bis zum Wiedereintritt des Abg. Tenner; bewilligt. Abg. Eisenstuck verlangt das Wort und bemerkt, daß der Gesetzentwurf über die gemischten Ehen von beiden Kammern die Ansicht der 1. Kammer viele Unbestimmtheit hervorbringen würde. Der Präsident: Eß scheint mir auch, daß die Deputa tion in der Bestimmung des Wortes „transitorisch" ganz recht hat, und daß man dabei stehen bleiben könne. Abg. Roux: Ich glaube, der eigentliche Grund des Miß verständnisses liegt darin, daß man mit dem Worte: „Nor maletat" einen zu weit ausgedehnten Begriff verbunden hat. Die 1. Kammer hatte bei dem Worte „Normaletat" einen foit- wie er gegeben ist, Berathung über den fernerweiten Bericht der betreffenden Depu- Begriffe nicht transitorisch nennen konnte. Die Deputation tation wegen des Oberlausitzer Vertrags betreffend; kommt an kann nichts anders Vorschlägen, als bei dem Begriffe, welchen die außerordentliche Deputation. 5) Bericht der 3. Dcputa* die Kammer bisherangenommen hat, stehen zu bleiben, indem brrathen, und die ständische Schrift an die Regierung gelangt sei. wahrenden Etat vor Augen, wahrend er, wie er gegeben ist, Es solle nun das Gesetz redigirt werden; bei der Redaction habe und von der Staatsregierung genommen wird, bloß von einer es sich aber gefunden, daß bei §. 7. ein nachträglicher Beschluß in Bewilligung zur andern geht.' Der Normaletat muß Lei jedem der Kammer übergangen worden sei, und in so fern die ständische Landtage bewilligt werden, und ich muß der Deputation voll- Schrist nicht ganz im Einklänge mit dem Protokolle stehe. Fer- kommen beipflichten, wenn sie im Gegensätze zum Normaletat- ner habe man von Seiten der Regierung für angemessen gefun- Begriff „transitorisch" so bezeichnet hat, daß es das sei, den, die Redaction der 10. und 11. in etwas abzuandern, hon pcm man gewiß voraussthe, daß es aushöre. Der Erfolg Er habe für zweckmäßig gehalten, die Kammer davon in Kennt- allerdings wichtig; denn wenn etwas aus dem Normaletat M zu setzen, damit ein nachträglicher Beschluß darüber erfolge, ß ^willigt wird, so ist die Staatsregierung nicht aebindert, btt Endlich sei ein Protocollextract aus der 1. Kammer herüber ge- ^tretender Vacanz mir der Wiederbesemmq zu verfahren, wird kommen, welcher den Gssetzentwmf über die Rechte persönlicher transitorisch bewilligt, so würde die Staatöregie- r mng gehindert fein, die Stells wieder zu besetzen. , AK muß ialso der Deputation wiederholt beipflichten und würde darauf e antragen, daß bei der Berathung von diesem Begriffe ausge- k gangen werde, daß alles das, von dem wir gewiß voraussetzcn :! können, daß es künftig wegfallt, nur als transitorisch betrach- ^tet wird, daß wir aber alles klebrige auf den Normaletat ver- ! weisen. ! Abg. Eisenstuck: Lch hatte die ganze Differenz für sehr ! unbedeutend an und für sich, aber das ständische Bewilligrmgs- recht sehe ich auf diese Weise sehr gefährdet. Mir scheint, daß ffede Standeversammlung bloß das Recht, die Verbindlichkeit und die Verpflichtung habe, für die nächste Finanzperiode zu be- ! willigen, und so sind denn dann alle Verwilligungen transüo- risch und keine ist normal. Es hat keine Standevcrsammlung die Befugm'ß, auszusprechen, daß eine Post,. welche sie geneh migt, feststehend von der nächsten Ständeversammlung ange nommen werden müßte. Nur insofern hat diese Frage große direkter und indirekter Staatsabgaben im Concmse betreffe, und I . wobei nur eine Differenz obwalte. Er schlagt der Kammer vor, e über beide Gegenstände sich in nächster Sitzung Bericht erstatten E zu lassen.- Die Kammer erklärt sich hiermit einverstanden, und man s ' schreitet nun zur Tagsordnung. Sie betrifft die fortgesetzte Berathung über das Ausgabe- bu.djst, und zunächst 8., des Militairdepartemrnts. i f Abg. v. Kiesen wett er, nachdem er als Referent auf! die Rednerbühm getreten. bemerkt, daß die Kammer in letzter . «HMgbeschlossen habe, über das Wort „transitorisch" spater . Beschluß zü fassen, und er nun für nöthig halte, sich vor der Berathung über Las MMairbepartement über diese Sache zu entschließen, da bei diesem Departement das gedachte Wort sehr ..häufig verkomme. Die Kammer ist mit diesem Vorschläge einverstanden und es - äußert nun ... < Referent Abg. v. Kiesenwetter weiter: Die Deputa- Wichtigkeit, wenn ich aber das Bewilligungsrecht an und für tion der 2. Kammer, wie auch dre 2. Kammer selbst, hat den i Begriff des Wortes „transitorisch" immer so genommen, baß sie die Ausgaben als transitorisch bezeichnete, deren Erledigung im Woraus sich bestimmen läßt. Die 1. Kammer hat dagegen den Begriffst gestellt, daß sie alle Posten transitorisch nannte, bei welchen in der nächsten Finanzperiode ein neuer Normaletat erwartet wird. Daher hat sie viele Posten als transitorisch be-1 zeichnet, welche die 2, Kammer nach dem von ihr ausgestellten j Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden, Verantwortliche Rebaclion r !). Gretschek.
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