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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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kein Rücksicht genommen hat ; denn er ist dm Zähren nach einer > der jünger» Generale der Armee. Der Präsident schreitet nun zur Fragstellung, ob die; Kammer mit dem DeputationSgutachten in Bezug auf I. ein-' verstanden sei? Es erfolgt mit 37 Stimmen verneinende! Antwort. Unter 2. äußert die Deputation: 2) Für die Brigade-Stäbe waren erfordert: 15,074 Thlr. 3 Gr. — Die 2. Kammer hat bewilligt 20,248 Lhlr. 21 Gr. um von den mehr bewilligten 5,174 Lhlr. 18 Gr. die durch Auf hebung des Gcneral-Commandö's bei den Brigadestabm ent stehenden Mehrkosten zu decken Die I. Kammer hat die ge ¬ forderten 15,074 Lhlr. 3 Gr. bewilligt. — Die Deputation schlagt vor, der Bewilligung der 1. Kammer beizutreten, in so fern die 2. Kammer die vorgeschlagens Summe für den Gencral- Commaudo-Stab bewilligen sollte. Referent, Abg. v. Kiesenwetter, bemerkt dabei, daß die 2. Kammer nun auf ihrem früheren Beschlüsse werde stehen bleiben müssen, da sie dem Deputalionsgutachten unter 1. nicht bcigetreten sei, und es werde also eine neue Frage nicht zu stellen sein. Abg. Sachße: Es scheint mir, daß hier eine lleberein- stimmung mit der 1. Kammer vorhanden sei. Referent, AbZ. v. Kiesenw etter: Die 2. Kammer hat in ihrer ftühcrn Berathung 5609 Lhlr. mehr bewilligt. Hierauf findet man für gut, die Frage zu stellen: Bleibt die Kammer bei ihrem früheren Beschlüsse, 20,248Thlr. 21 Gr. zu bewilligen? Sie wird gegen 2 Stimmen b cj ah t. Unter 3- wird von der Deputation angeführt: 3) Für das Kriegsgerichts-Collegium hat die.2 Kammer 9,970 Lhlr. transitorisch, die 1. Kammer aber jährlich 4,970 Lhlr., 5,000 Thlr. aber ein für allemal bewilligt. — Die Deputation schlagt vor , bei dem Beschlüsse der 2. Kammer zu beharren, indem sich jetzt weder der Normalem der neuen Be hörden, noch der Zeitraum bis zum Eintreten der neuen Organi sation, mit Bestimmtheit übersehen läßt. Abg. Eisrnstuck: Ach bin mit der Deputation ganz ein verstanden; dennich glaube, daß wenn die Kammer bei ihrem frü heren Beschlüsse stehen bleibt, sie in der Lhat einen Groschen nicht mehr bewilligt, als die 1. Kammer bewilligt hat; denn es wird das immer davon abhangen, wann die neue Organisation ins Leben tritt. Es ist möglich, daß nicht einmal 4970 Lhlr. nöthig sind, aber die Bewilligung von 5000 Lhlr. ein für allemal halte ich bedenklich. Bei einer Organisation kann man weder den Normaletat der neuen Behörde, noch das Verhältniß so genau angebcn. Die Frage: Tritt die Kammer der Deputation bei, welche vorschlägt, bei dem frühem Beschlüsse stehen zu bleiben? erhält einstimmige Bejahung. 4° wird von der Deputation bemerkt: Für das Gouvernement zu Dresden war erfor dert 8,854 Lhlr.— Die 2 Kammer hat dafür bewilligt 7,510 MM., indem sie 1,200Lhlr. als Gehalt des Gouvernements- Adjutanten und 144 Lhlr, für die Kirche in Neustadt in Abzug brachte. — Die 1. Kammer hat bewilligt 4,854 Lhlr. auf den Etat, und 2,800 Lhlr. transitorisch, indem sie zwar die 144 Thlr. für die Kirche zu Neustadt mit bewilligt hat,' aber eine Er st» arniß bei dem Gouvernement von 2,800 Thlr. für die Zukunft hofft. — Die Deputation schlagt vor, der 1-KaMmer bcizutre- ten, indem 2,800 Thlr. nur als transichnsch, die 144 Thlr. für die Kirche in Neustadt aber aufden Etat bewilligt werden, da, wenn die 144 Lhlr. kn Wegfall gebracht würden, es nöthig wäre, für allc Lruppentyeile, welche eigentlich nicht zur Garnison von Dresden gerechnet werden können, namentlich sür das Cavetten» corps und die Cavalkrie, Platze zu micthcn, und also eine Er« sparniß durch Verweigerung dieser Summe nicht zu erlangen ist. Abg. a. d. Winkel: Ich glaube doch, daß es sich hier zeigt, wie schwer es sei, der 1. Kammer beizutrrtcn , da der Begriff des Wortes „transitorisch" in beiden Kammern verschie den ststgrstellt ist. Wenn wir der l. Kammer bektreken, so treten wir nur in sofern bei, daß wir haS Wort „transitorisch" nach unfern: Begriffe nehmen. Ich glaube also, daß, sobald vom Transitorischen dir Rede ist, wir nicht sagen können, daß wir der 1. Kammer beitreten. Abg. Roux: Ich trete der 1. Kammer bei und finde für gut, daß dir 2800 Lhlr. nur transitorisch bewilligt werden. Referent, Abg. v. Kiesenwetter: Wenn die Kammer jetzt etwas über das Beiwort „transitorisch" beschließt, so kann sie keine andere Meinung dabei haben, als daß sie in dem Sinne bewilligt, in welchem sie daS Wort „transitorisch" genommen Hat. Was die 1. Kammer in dieser Hinsicht annimmt, gehört nicht hierher. Staatsminister v. Zezfchw itz: Da muß ich der Meinung Les Abg. aus dem Winkel beitretrn. Die 2. Kammer hat die Position bis auf 1200 Thlr. bewilligt, und es kann jetzt nur davon dieNede sein, als die Bewilligung der I, Kammer da von abweicht. Der gegenwärtige Beschluß würde aber weiter gehen, als der frühere, und als die Meinung der I. Kammer, welche mit dem Worte „transitorisch" einen andern Begriff als die 2. Kammer verbindet, Ließ beweist der Antrag, wo cs heißt, daß bei eintretender Veränderung mit der Person des Gouver neurs von Dresden eine Ersparniß des Gehalts bewirkr werden möge. Der Grund, daß die Kammer sich auf diesen Antrag beschränkte, war, daß es zweifilhaft sei, ob, wenn bei eintre- tender Erledigung die Stelle des Gouverneurs eingezogen würde, eine wirkliche Ersparniß bewirkt werde, indem der Fall statt fin den könnte, daß ein Mann, welcher auf Pension Anspruch hätte, die Stelle erhielte, und durch die Nichtbefttzung des Gouvernements-Adjutanten eine Ersparniß hervorginge, und eS würde, wenn eine Veränderung vor sich geht, die Staatsregie rung zu ermessen haben, auf welche Weise die größte Erspämiß zu bewirken fei. Abg. .Atenstädt: Ich habe mich bei der 1. Berathung dieses Gegenstandes gegen die Bewilligung der 144 Lhlr. für die Kirche zu Neustadt erklärt , und ich glaube dabei stehen blei ben zu können. Es ist gesagt worden, die Stadt Dresden Habe in iHren Kirchen nur Platze für die Infanterie cinzuräume», aber nicht für das Cadettencorps und für die Cavallerie. Nun weiß ich nicht anders, als daß das Cadettencorps auch früher schon seine Plätze in der Kirche gehabt hat; in neuerer Zeit ist
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