Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. v. Mayer: Mir scheint, daß hier der Sinn der 1. Kammer mit dem der 2. zusammenfallt; es wird nur so lange be willigt, bis eine Veränderung in der Person des Gouverneurs eintritt. Staatsminister v. Zezschwitz: Allerdings muß ich noch mals bemerken, daß der Antrag unter 14. ganz unnöthkg gewesen wäre, wenn die 1. Kammer den Sinn in der Maße aufgefaßt hatte. Die I. Kammer hat es aber so verstanden, wie ich bereits angeführt habe. Abg.v. Mayer: Nichts desto weniger kann die 2. Kam mer der 1. beistimmm, so daß sie die 2800 Thlr. in ihrem Sinne bewilligt, und daß, wenn eine Veränderung stattsindet, erneEr- sparniß dieser 2800 Thlr. erfolge. Abg. S a ch ß e: Man kann hier nur im Sinne der 1. Kam mer bewilligen. Abg. Axt: Die Frage kann hier nur auf das Transitorische gestellt werden. Wir haben bereits darüber Beschluß gefaßt, und ich bin der Meinung, daß die Ansicht hier allerdings zusam menfallt. Staatsministex v. Zezschwitz: Mir scheint, daß die Kam mer, wenn sie einmal einen Beschluß gefaßt hat, dann nicht noch weiter gehen kann, als sie beschlossen hat, und als die erste Kammer gegangen ist. Die 1. Kammer hat 4854 Thlr. auf den Etat bewilligt, und 2800 Thlr. transitorisch. Sollte nun der Ausdruck transitorisch in einem andern Sinne gebraucht werden, als ihn die 1. Kammer genommen hat, so würde die 2. Kammer noch weiter gehen. Abg. Sachße will eine Frage auf das Deputationsgutach- ten gestellt haben; Referent, Abg. v. Kiesenwetter und Abg. Roux wi dersprechen dem aber, und ersterer halt die Frage für angemesse ner, ob man der ersten Kammer beitrete. Es wird nun die Frage beliebt: Will die Kammer der Be willigung der ersten Kammer mit Vorbehalt der Abstimmung über die 144Thlr, beitreten? Sie wird gegen 12 Stimmen be jaht. Auch die Frage: Will die Kammer die 144 Thlr., welche für die Kirche in Neustadt postulirt werden, bewilligen? Erhält gegen 22 Stimmen bejahende Antwort. Unter 5, bemerkt die Deputation: 5) Für die Mu st er-Inspektion warm erfordert 1,800 Thlr.— die 2. Kammer hat diese bewilligt, jedoch einen Antrag beschlossen, daß dis Muster-Znspectiön aufgehoben wer den möchte. — Die 1° Kammer ist dem Anträge beigetreten, hat aber diese 1,800 Thlr. mit dem Beisatze „transitorisch" bewilligt. — Die Deputation schlagt vor, der I. Kammer in Rücksicht des Ausdrucks „transicorisch" bcizulreten. Hier nimmt Niemand das Wort, und es wird sonach die Frage: Will die Kammer diese Summe transitorisch bewilligen? einstimmig bejaht. 6) Für die Militair- Plankammer wurden erfordert 1,804 Thlr. — Die Z. Kammer hat sie bewilligt. Die 1. Kammer ebenfalls, doch 5.44 Thlr. als etatmäßig, und 1260 Thlr- als Gehalt des Plankammer-Direktors transitorisch. — s Die Deputation schlagt den Beitritt vor. Staatsminister v, Asz schwitz: Es würde in dieser Bezie hung kein Bedenken obwalten; allein nur darüber könnte eine Frage entstehen: ob auf diese Weife der Gehalt für den Dircetor der Plankammer so lange bewilligt sek, als das Geschäft dauert, oder nur auf die Zeit der Anstellung des jetzt fungirenden? Ist die verehrte Kammer damit einverstanden, daß die Bewilligung bis zur Beendigung des Geschäfts fortdauere, so würde kein Be denken fein. Referent, Abg. v. Kiesen wett er: Es würde das mit der Ansicht der 2. Kammer übercinstimmen. Der Praskdent fragt hierauf: Tritt die Kammer der An sicht ihrer Deputation bei? und erhalt einstimmig bejahende Antwort. 7.) Für die Ingenieurs- Bildungsanstalt waren er fordert 716 Thlr. — Die zweite Kammer hat sie transitorisch bis zur Einverleibung dieser Anstalt in das Cadettencorps bewilligt. — Die erste Kammer hat sie ebenfalls aber nicht transilorisch bewil ligt. — Die Deputation schlagt vor, der ersten Kammer bcizutre» ten, indem sie das Fortbestehen der Ingenieur-Bildungsanstalt auch bei der Einverleibung der Artillerieschule in das Cadetten- Haus für unumgänglich hält, da bisher die Zöglinge dieser Anstalt in der Artillerieschule ihre Vorbildung erhielten und eine speciclle Vorbildung für diese Branche auch fernerhin nöthig sein wird. Abg. Eisen stuck: Ich würde hier doch nicht mit der De putation übereinstimmen. Es ist als Grund angegeben worden, daß das Fortbestehen der Ingenieuranstalt auch .bei der Einverlei bung derselben in das Cadettenhaus nothwcndig wäre. Das hat auch die Deputation nicht bezweifelt, und als Grund ange geben, weil bisher Zöglinge dieser Anstalt in der Artillerieschule ihre Vorbildung erhalten hatten und eine speeielle Vorbildung für diese Branche auch fernerhin.nöthig sein werde. Das scheint mir etwas undeutlich zu fein; dem» in sofern die Artillerieschule eine Vorbildungsfchule war, muß sie es auch künftig durch ihre Ein verleibung in das Cadettenhaus bleiben, und wenn eine spcciellr Vorbildung für die Jngenieurbranche nöthig sein soll, so glaube ich auch das; ich sollte aber meinen, eS würde sich mehr dahin aussprechen, wenn man Nachweisen könnte,, daß die jetzige Zahl der Lehrer nach ihrer Quantität und Qualität nicht ausreichend sei, den Unterricht zu crthellen, um so viel Ingenieurs zu bilden, als für die Arm.ee erforderlich sind. Ich habe mich zwar über die Armeewiffcnschaften nicht weiter verbreitet, aber so viel ist gewiß, daß die Wissenschaft des Ingenieurs mit der des höher gebildeten Dffreiers jeder Waffe znsgmmenfällt, und ich sollte meinen, daß auch gegenwärtig schon im Cadettenhanse Lehrer vorhanden fein' dürsten, welche fähig wären, diesen Unterricht zu ertheilcn, Sind sie das nicht, so machte ich auch bezweifeln, ob sie sich eignen, den Platz auszufüllen, welchen sie einpehmen sollen. Unsere Militairanstalt hat sich auf einen so hohen Gipfel erhoben, daß ich nur beklagen müßte, wenn die Ofsiciere in der Militairanstalt nicht im Stande sein sollten , den Unterricht zu erthcilen, der zur Bildung der Ingenieurs erforderlich ist, und zwar nicht bloß hie Vorbildung, sondern auch die Hauptblldung. Es wird mit die sen 716 Lhlrn. überhaupt kaum eine Hauptbildung zu erreichen sein, Aus diesem Grunde würde ich mehx dabei bleiben, daß die Venvilsigung nur so lange dauere, als bis die Einverleibung erfofgt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder