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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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' Staatsminkster v. Zezschwitz: Es scheint hier ein Miß- verständniß obzuwalten. ES ist diese Anstalt keineswegs für die bestimmt, welche bisher in der Artillerkeschule waren, sondern es ist diese Zngem'euranstalt für solche, welche bereits aus der An stalt getreten sind, da zur Ingenkeurwissenschaft eine Menge Ge genstände gehören, die nicht bis zum letzten Puncte in einem In stitut gelehrt werden können. Die Ingenieurbildungsanstalt besteht darin, daß, wenn diese jungen Manner aus derArtille- rkeschule ausgetreten sind, sie in dem Corps selbst noch einige Jahre in den specicllen Wissenschaften unterrichtet werden, und dafür sind diese 716 Lhlr. bestimmt. Die Meinung der geehrten Deputation geht nun dahin, daß die Vereinigung mit dem Ca- dettencorps auf diese Post keinen Einfluß haben kann, indem sie jetzt auch nach dem Austritte aus der Artillerieschule, wie künftig nach dem aus der allgemeinen Militairanstalt diese Bildung er halten. Abg. Art: Ich kann mich doch noch nicht ganz zufrieden stellen. Sind sie aus der Bildungsanstalt ausgetreten, so müssen sie eine Stellung km Staate einnehmen. Zöglinge sind sie nicht mehr, sie treten in das Jngenieurcorps ein, wahr scheinlich auch mit einem Gehalte, und also begreife ich nicht, als was sie eigentlich dastehen. Die Fortbildung erhalten sie jedenfalls durch die Mitglieder des Jngenieurcorps, und diese sind nicht als besondere Lehrer zu betrachten, sondern als solche, welche in den Staatsdienst getreten sind, und diese haben ihre freie Zeit wohl dazu zu verwenden. Worin wird auch diese Ausbildung bestehen? Vorzüglich in praktischen Uebungen. Ich kann also die Stellung dieser jungen Leute nicht recht be greifen. Staatsminkster v. Zezschwitz: Allerdings treten diese jungen Manner in das Jngenieurcorps ein, und der Hauptauf wand der Jngenieuranstalt besteht in den nöthigen Materialien, so wie in einem Zuschuß für den Ossicier, welcher den Unterricht leitet , der Aufwarter erhält 96 Lhlr. und das Uebrige ist zur An schaffung von Büchern und Instrumenten bestimmt. Präsident: Ich glaube, daß nach dieser Erklärung sich die unbedingte Nothwendigkeit herausstellt, diese 716 Lhlr. zu bewilligen. ' Dessen Frage: Ist die Kammer mit der Deputation einver standen? wird gegen 11 Stimmen bejaht. Unter 8. bemerkt die Deputation: Als Fonds zu zufälligen und extraordinären Ausgaben wurde im ersten Bericht der Deputation der zweiten Kammer im Einverständniß mit der Negierung als erforderlich angegeben 30,600 Lhlr.— Die 2. Kammer hat nach dem Protokolle dazu bewilligt 36,000 Lhlr., welches auf einem Jrrthum beruht. — Die 1. Kammer hat 39,000 Lhlr. bewilligt. Es dürfte derselben beizutrcten sein. Der Prasident fragt: Tritt die Kammer der Bewilli gung von 30,000 Lhlr. bei? Es wird gegen 1 Stimme bejaht. Unter 9, lautet das Deputationsgutachten: Die 2. Kammer hat beschlossen, daß die Positionen LI zur Pflegung der Armee, LIU. zur Ergänzung der Armee, Md LIV. zur Zusammenziehung der Truppen, mit einander zu ver binden feien. — Die 1. Kammer ist dem beigetreten, nur will sie die Position LI. 2) zur Naturalverpflegung der Armee, und LIV. zur Zusammenziehung der Truppen zu den jährlichen Uebungen, abgesondert gehalten sehen. — Die Deputation schlagt vor, m Rücksicht der Position LI. 2. dem Beschlüsse der 1. Kammer bei zutreten; in Ansehung der Verbindung von Position LIV. mit LI. I. und LIU. aber bei dem Beschlüsse ihrer Kammer zu be harren. Der Präfident stellt die Fragen: Ist die Kammer ein verstanden, daß rücksichtlich der Position LI. 2. dem Beschlüsse der 1. Kammer beigetreten werde? Will die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse in Hinsicht der Positionen LIV. LI. 1. und LIIL beharren? Beide werden bejaht, erstere einstimmig, letztere mit Ausschluß einer Stimme. Man kommt nun auf die von der 1. oder 2, Kam mer gestellten Anträge, und es lautet das DeputationSgut- achten: v. Rücksichtlkch der zu machenden Anträge fin den sich folgende Differenzen zwischen beiden Kammern. I) Die 2. Kammer hat den Antrag beschlossen: daß künftig die Commandantenstelle der Festung Königstein in Friedenszeitcn auch an niedere Stabsoffickere erlhcilt werde. Die I. Kammer ist nicht beigetreten. — Die Deputation ist der Ansicht, daß auf die sem Anträge nicht zu beharren sei. Abg. Hantzfchel (aus Königstein): Dieser Antrag ist vort mir ausgegangen, und ich wünsche, daß man dabei stehen blei ben möge, da ich der Ueberzeugung bin, daß cs nicht notwen dig ist, für diese Stelle einen Gcnerallieutenant zu nehmen. Ich überlasse daher der geehrten Kammer, ob sie nicht auf ihrem Beschlüsse beharren wolle. Abg. Haußner: Da in dem Deputatkonsgutachten kcino Gründe angegeben sind, so wäre es wohl wünschenswerth, wenn sie vom Referenten bcigefügt würden, welche die Deputa tion bewogen haben, von dem Anträge abzugchen. Referent Abg. v. Kiesenwetter: Die Gründe, welche die Deputation zu dem Vorschläge bewogen, sind I) daß ganz gewiß höhere Officiere vorhanden sein werden, die sich dazu qualificiren, und 2) daß sehr häufig pensionkrte Generale recht zweckmäßig dazu verwendet werden können; dann aber auch 3) daß es nicht immer angemessen sei, niedere Stabsofsicicre zu einer solchen Stelle, wie die eines Festungscommandanten, zu ernennen. Abg. Axt: Den ersten Grund könnte ich nicht billigen; denn wenn solche Individuen auch vorhanden sind, so ist immer noch die Frage, ob die Stelle, welche sie als Commandant der Festung Königstein einnehmen, einen größern Gehalt erfordere, als die Pension ausmache, oder ob das nicht. Wäre Ersteres der Fall, so würde der Pensionsetat überschritten, und der Staat keinen Vortheil haben. Ich bin daher der Ansicht, daß der Antrag sehr wohl begründet sei, und auch die Zustimmung der Kammer erhalten könne. Abg. a. d. Winkel: Ich habe mich schon bei der frühem Discussion nicht dafür aussprechen können, daß ein Ossicier ge ringem Grades dazu erwählt werde, und kann mich auch jetzt noch nicht damit einverstehen. Er hat zu viel unter sich, selbst Stabsofsicicre, und es kann ja selbst ein Stabsofsicier weacn -
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