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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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aus Staatskassen unterhaltene Akademie in Tharandt gesorgt, und von der Vaterlandsliebe der dort gebildeten Zöglinge laßt sich wohl voraussetzen, daß sie nicht ohne Noch im Auslande eine Anstellung suchen werden. Staatsminister v. Ze sch au: Daß ein Unterschied zwi schen Gehalt und Remuneration staitsindet, möchte ich denn doch behaupten. Hinsichtlich des Kostenpunktes ist beider Be deutung gleich; nicht aber in seinen Folgen. Erstere begründet die Qualität eines StaatsdicnerS; letztere hingegen wird nur auf Zeit bewilligt und ist stets widerruflich. — Was den Gna- dengenuß anlangt, so findet ein solcher auch bei den Forststellen statt und zwar auf 3 Monate, ja in einzelnen Fällen auf noch längere Zeit, 'Jedoch werden ins künftige auch hierauf die Be stimmungen des Staatsdienergesetzes Anwendung finden. Prinz Johann: Ich muß mich ebenfalls gegen den An trag des Herrn !). Großmann erklären, und mache insbesondere noch darauf aufmerksam, daß jene Forstcandidaten doch Leute sind, welche bereits den hohem, Anwartschaft zu Forstmeister stellen gewahrenden, Examen überstanden haben, wornach cs denn doch unumgänglich nothwendig ist, sie bis zu ihrer wirk lichen Anstellung in Ucbung zu erhalten. v. Po fern: Der Antrag des Herrn O. Großmann be deutet ungefähr dasselbe, als wenn man sagen wollte, es solle künftig bei der Justiz und Verwaltung kein Referendar mehr eine Remuneration erhalten, was doch nicht gut möglich ist. Es wird hierauf der Großmannsche Antrag mit 23 gegpn 5 Stimmen verworfen, sodann aber die vorliegende Post einstimmig angenommen und auf das Budjet ein- zutragen beschlossen. 2) Etat der Jagd-Nutzungen. 8,787 Lhlr. 9 Gr. 4Pf. (s. 398. d. Bl. S. 4124.) Zuförderst ist zu gedenken, daß die Jagdnutzungen durch die seit Entwerfung des Etats weg gefallenen Wolfsjagdgelder und Heckenhaferzinsen, wovon 770^ Lhlr. I Gr. 4 Pf. als Jagd-und Forstnutzungen zur Berechnung! gelangten, sich auf8M7 Thlr. 8 Gr.vermindern werden.—Wenn nun auch bei erfolgter Verminderung des Wildstandes der be rechnete Durchschnittsbetrag für Wildpret nicht ferner zu erwar ten sein wird, so ist doch auch dagegen eine Verminderung der Jagdausgaben zu berücksichtigen, und es wird sich der angegebene Reinertrag im Wesentlichen nicht andern. — Nicht unberührt kann es die Deputation hierbei lassen, daß für die Staatskasse j durch die bedeutende Verminderung der Wildschäden eine bedeu tende Ersparniß von mehr als 30,000 Thlr. eingetreten ist, und daß die ministerielle Erklärung vorliegt: es werde auch die in dem Special-Erat aufgeführte Summe von 4,130 Thlr. Wild- fchädenvergümng sich nach und nach ganz verlieren. Auch ist von dem Hm. Finanzminister in der 2. Kammer erklärt worden, daß die Absicht der Regierung dahin gehe, die Jagden, welche dem Fiscus auf Privatgrund und Boden zustehen, in der Regel zu verpachten, und bei der sich jederzeit vorzubehgltenden Auswahl unter den Licitanten die Besitzer des Grundstücks vorzugsweise zu berücksichtigen; als Ausnahme von der Regel aber in beson ders geeigneten Fallen, auch die Jagd den Grundstücksbesitzem. gegen ein angemessenes Aequivalent zurückzugeben, oder daS Zagdrecht durch Ablösung ihnen zu überlassen. — Wenn nun in der zweiten Kammer beschlossen worden ist, den Antrag in der ständischen Schrift an die hohe Staatsccgierung zu richten: „die niedere Jagd, in so weit sie dem Staatssiscus in den Fluren und Waldungen der Privaten zusteht, öffentlich in Zeitpacht aus- zutyun," so vermag sich die Deputation mit demselben nicht ein- zuverstehen, da sie der Ansicht ist, daß durch die Erklärung des Hrn. Finanzministers dieser Antrag seine Erledigung erhalten habe, und weil dieß überhaupt als ein Gegenstand erscheint, wel cher der Verwaltung anheim zu geben sein möchte. — Zu der mit 2,235 Thlr. 12 Gr. 2 Pf. in dem Specialetat aufgeführten Post an Verwaltungskosten für Besoldung und Schießgebühren, ist zu gedenken, daß der Haupktheil dieser Ausgabe kn Schießgcbühren bestehl, und daß nur noch 11 Jagdbedienten vorhanden sind, wel che aus früherer Zeit herrühren, und welche nicht sofort anders zu verwenden gewesen sind, so daß diese Ausgabepost nach und nach gänzlich verschwinden wird. Eben so wird eine Vermin derung der Wildprets-Fütlerungskosten eintrcten. Die Depu tation empfiehlt daher die Annahme dieser Position mit 8,017 Thlr. 8 Gr. 3) Etat der Amts-Jntraden. 181,590 Thlr. (s. Nr. 398. d. Bl. S. 4129.). Auch dieser Etat vermindert sich um 2630 Thlr. 14 Gr. I Pf, wegen der künftig wegfallenden Wolfsjagddienstgeldxr und Heckenhaferzinfen, welche mit die sem Betrag bei den Rentämtern zur Vereinnahmung gekommen sind, so, daß sich derselbe auf 178,959 Lhlr. 9 Gr, 11 Pf. fest stellt.— Unter den Amts-Jntraden befinden sich zwar auch mehrere an die Staatskasse zu entrichtende Canons, welche, in so fern sie nur wegen eines bestehenden Gewerbes und nicht in Folge eines Dominialrxchtes entrichtet werden, nach dem Ge- werb- und Personalsteuergesetz künftig in Wegfall kommen; va jedoch deßhalb eine besondere Erörterung über die verschiedenartige Qualität dieser Canons annoch anzustellen sein wird, und der Betrag der in Wegfall zu bringenden Leistungen dieser Art nicht bedeutend sein dürfte, so empfiehlt die Deputation die Annahme dieser Position mit 178,659 Thlr. 9 Gr. 11 Pf. und bezieht sich wegen der Stempelgelder, die auch zu den Gewerbsabgsben zu zählen sind, und daher künftig mit Eintritt der neuen Gewerb- steuer in Wegfall kommen, auf die Position H. -4. Nr. 30. und auf den Deputationsbericht über die neu einzuführende Gewerb steuer. 4) Etat der Landvoigteilichen Jntraden der Oberlausitz. 4793 Thlr. 1 Gr. 5 Pf. (s. Nr. 399. d. Bl, S. 4133.). Der Reinertrag dieser Position, welche den Amts- - Jntraden in den Erblanden entspricht, reducirt sich auf 4567 Lhlr. 1 Gr. 5 Pf. wegen des Wegfalls von 255 Thlr. für seither ' erhobenen und durch den Zollanschluß in Wegfall gekommenen Pferdezoll, so wie durch dir verminderte Ausgabe um 29 Thlr. für Erhebungskosten dieses Zolls, Es dürfte diese Position mit dex Summe von 4567 Thlr. 1 Gr, 5 Pf. anzunehmen sein. Bei alle diesen Positionen ist die Kammer einstiytmig der Ansicht der Deputation. (Beschluß folgt.) Druck mH Papier von B. G, Teubner in Dresden. Verantwortliche Nedartlon r v, Gretschel-
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