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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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weder durch den Antrag der 2. Kammer, noch durch den Vor ¬ muß er ihnen auch gleiche Rechte einrämmn. Deshalb schlage „Man möge die Regierung ersuchen, in nähere Erwä- Der Antrag des Sprechers findet hinreichende Unter stützung. - . , Prinz Johann: In dcrHauptsache bin ich mit dem Hrn. Seer. Hartz ganz einig, allein ich wünsche, daß man der Re- wahr sie in illesi. sein mag, keinen praktischen Erfolg hat. So allein die tägliche Erfahrung lehrt, daß diese Versicherung, so Mrmig m der Art, wre sie drese Absicht zu crrerchen glaubt, lZo !' weder durch den Antrag der 2. Kammer, noch durch den Vor kann es in Zukunst nicht bleiben, denn wenn her Staat von al-! ^^6 des Hrn. Seer. Hartz, noch auch durch eine bestimmte len waffenfähigen jungen Leuten gleiche Pflichten verlangt, so Hinweisung auf Regimentsschulen vorgreift. Deshalb schlage ... .. .r-..- A)a ich nun dm vor: „Man möge die Regierung ersuchen, in nähere Errva- ^^n^^'u^^^st7n Weg^i^u^ der 2. Kam- Sung zu ziehen, ob und in welcher Weife Vorsorge getroffen m?r finde, daß nämlich auch den Unterosfmerm und Gemeinen i werden könne, daß auch fähige Unterofsimre und Gememsn, Gelegenheit gegeben werden möge, sich, in der militairischm ! wklchr fich dem Militairstande ganz widmen wollen . Gelegen- Bildungsansinlt die zum hohem Avancement nöthigen Eigen-h-'t erhalten, sich weiter auszudilden, und die Fähig kett zum schäften zu verschaffen, so bedauere ich cs aufrichtig, daß es die z hohem Avancement sicy verschaffen zu können." Deputation bedenklich findet, diesem auf Billigkeit und Recht ?! Auch für diesen Antrag verwendet sich die Mehrzahl der gegründeten Antrags beizutreten. Sie führt zur Unterstützung ? Kammermitglieder, als die Frage auf dessen Unterstützung gerich- ihrer Ansicht hauptsächlich drei Bedenken gegen den Vorschlag an. Den erstem derselben findet sie in dem zu befürchtenden geringem Bildungsgrade der Unttrofffciere und Gemeinen. Die ses Bedenken mag nach der bisherigenArt der Aushebung zum Militair gegründet sein, künftig fallt es jedoch weg, denn da Bildung nicht allein «»Wohlhabenheitgeknüpft ist, so wird es künf tig auch unter den Unterofsicieren und Gemeinen nicht an Man- -nern allgemeiner höherer Bildung fehlen, welche allerdings eins unentbehrliche Eigenschaft des Dfficiers ist, wenn er sich in der Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft, die ihm angewiesen ist, soll halten können. Das Zweite Bedenken der Deputation geht dahin, daß von einer Armes von 10,000 Mann an Unteroffi- cieren und Gemeinen mindestens 400 Mann auf eine höhere Bildung Anspruch machen und deshalb Unterricht verlangen würden. Das glaube ich aber nicht, denn dazu wird neben der allgemeinen Vorbildunff auch der Entschluß, beim Militair über die gesetzliche Dienstzeit hinaus Zu verbleiben, vorausgesetzt, und es versteht sich wohl von selbst, daß man auch von diesen nur dis Besten ausheben, und überhaupt nur so viele Zum ho hem Unterrichte zulaffen werde, als man künftig placken zu können glaubt. Der dritte Einwand der Deputation endlich besteht darin, daß dis sich zu dm hohem Studien drängenden sen Gründen selbst einverstanden , und hält den Antrag schon sei- nur ein Theil der darin vorhandenen Stellen mit Knaben, der ner Grundidee halber, wohl gccignet, zu nähercr Erwägung und Rest aber, mindestens etwa em Drittherl mit Leuten besetzt etwaiger zweckmäßiger Modificatwn cmpfohlen zu werden. Secr. Hartz: Die Härte des von den Kammern ange nommenen Recrutirungsgesctzes, der Wegfall aller Exemtionen vom Militair mit Ausnahme der einzigen , die das Geld ge währt, lassen sich nur dann entschuldigen, wenn man allen ausgehobmen Mannschaften, die sich durch, Bildung und Kennt tet wird. Staatsmimster v. Zezschwitz: Man hat als Grund für dis Nothwendigkeit einer neuen Einrichtung angeführt, daß sich das Recmtimngssystem verändert habe. Dieser Grund ist in dessen nur halb wahr, denn wenn künftig Manche zum Militair kommen werden, die bisher davon befreit waren, so werden sich dagegen künftig durch Benutzung der Stellvertretung Manche frei machen können, die nach der bisherigen Einrichtung hätten dienen müssen. Nun würden aber künftig nur diejenigen dienen, welche keinen Stellvertreter zu stellen vermögen, also Arme. Diese aber werden eben so wenig kn das Cadettenhaus kommen können , da dort noch ein jährlicher Zuschuß von lOOLhlr. noth- wendig ist. Hierzu tritt der Umstand, daß diejenigen, welche einmal ausgehoben sind, ihren Dienst zu verrichten haben. Treten sie in das Cadettenhaus, so müssen sie vom Dienst dis- pensirt werden, und dieser fällt ungerechter Weise anderen ihrer Kameraden zur Last. Ein Hauptbedenken gegen den Plan des Hrn. Secretair Hartz aber liegt in der Schwierigkeit, Zöglinge von 14 Jahren, und Zöglinge von 22 Jahren in einer Anstalt zu vereinigen, was schon hinsichtlich der Moralität der jungem Zöglinge bedenklich erscheint. Sieht man aber auch über das Alles hinweg, so darf man nicht vergessen, daß ein als bereits Unterofficiers und Gemeinen,, dis eigentlichen Eleven des Ca- Z bienender Soldat in das Cadettenhaus eingerückter Mann we- dettenhauses am Ende ganz verdrängen würden. Scheint mir j nigstens schon das 25. Jahr erreicht haben wird, wenn er eine dann nun auch kein so gar großes Nebel zu liegen, so glaube ich Dfficiersstelle erlangt. Er ist wahrscheinlich ohne Vermögen, doch, man könne auch dem durch eine feste Norm Vorbeugen, und Jeder weiß, daß es für einen Lieutenant kaum möglich ist, Md es geht deshalb mein Vorschlag dahin : „ Man möge die!, ohne Zuschust zu lebem, Erst in sehr reifen Jahren, wo Viele Regierung ersuchen, das Cadettenhaus sy emzuüchtm, baß ^.zum Felbdienst nicht mehr geeignet sind, kann ein solcher Mann werde,. die wenigstens zweü Jahre als Unterofficiere oder Ge meine gedient, und sich des künftigen Avancements zu Ofsicie- rcn durch allgemeine Bildung, Workenntnisse und musterhaftes Betragen würdig gemacht haben," Ich verkenne die Schwie rigkeiten nicht, die in einer solchen Einrichtung liegen können, i' ^ue oazu voryanoen rp. gleiche Aussicht und Wahrscheinlichkeit verschafft, Zu Dfficiers- > stellen zu gelangen, wie den in das Cadettenhaus aufgenomme- nen jungen Leuten. Nun ist zwar in der 2. Kammer von Seiten der Regierung versichert worden, daß Jeder Anspruch habe, Dfficicr zu werden, der die dr'eßfallsige Prüfung bestehe,
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