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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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546Z dats wider die Selbstrache vom 2. Juli 1712 rücksichtlich der Be strafung der Injurien betr.; zum Druck. Die Tagsordnung betrifft: 1) 2. das mündliche Referat der ersten Deputation über die ZH. 7.10. und 11. des Gesetzes über die gemischten Ehen, b. des Gesetzes über die Rechte persönlicher direkter und indirecter Staatsabgaben im Concurse, und 2) Fort setzung der Bcrathung über das Ausgabebudjet. in einer besonders nachträglichen Schrift an die Regierung ge bracht würde, sondern wenn die Regierung nur die Extracte aus den Protokollen erhielte, und ein Schreiben des Präsidenten an das Gefammtministerium erginge. Der Vollständigkeit der Land tagsacten wegen sei es aber nothwendig, daß diese Protocollex« hacke in den verkäuflichen Lheil der Landtagsacten aufgenom- men würden« 8) Bericht der 3. Deputation der 2. Kammervom 19, Scpt. s Staatsminister v. Zefchau äußert hierauf, daß die Re« 1834 über den Antrag des Dicepräsidenten v. Haast auf Her- gierung, da cs nur darum handele,' einen kleinen Jrrthum zu be- absetzung der ständischen Tagegelder von 3 Thlr. täglich auf richtigen, den kürzer» Weg habe wählen wollen, und sich des» Thlr.; zum Verlesen auf die Lagsordnung. 9) Bericht der f halb an die Deputation gewendet habe, Die andern Punkte br- I. Deputation der 2. Kammer vom 20. Sept. 1834 über den l träfen Mr Redactionsveränderungcn, und unter diesen Umstan« Gesetzentwurf, die Aufhebung einiger Bestimmungen drS Man- den sei es wohl am angemessensten, wenn der Gegenstand nicht Indem man sich zum erstgenannten Gegenstände wendet, begiebt sich Abg. Eisen stuck auf die Rednerbühne, und-bemerkt, daß Man schreitet nun zu dem 2. Gegenstände, dem münd lichen Referate der ersten Deputation, über das Gesetz, dir Rechte persönlicher direkter und indirekter Staatsabgaben imCon- bei§. 7. sich ein Fehler in der ständischen Schrift eingeschlichen habe. Es solle nämlich bei §. 7, nach dem Worte „Ehemann" ge sagt werden: „und in sofern derselbe ein Ausländer ist, und im Lnlande ein bestimmtes Wohnsitzrecht noch nicht erlangt hat, von dem kompetenten Richter der Frau abgegeben werden." In der Maße sei mm die ständische Schrift nicht abgefaßt, und es finde sich daher in derselben ein Widerspruch mit dem Beschlüsse der Kammern, und deshalb sei von der Regierung ein Antrag an die Deputation gemacht, daß man darauf in geeigneter Weise hinzu wirken suche, daß dieser Widerspruch gehoben werde, und daß es deshalb nicht der Erlassung eines besonder» Dekretes bedürfe. Die Deputation sei damit einverstanden, daß in der Beilage zur ständischen Schrift ein Versehen in der Art obwalte, und die Kammer werde sich nun zu erklären haben. Auf gestellte Frage erklärt sich die Kämmer auch sofort ein stimmig mit der vom Referenten verlesenen Fassung einverstanden. Ferner bemerkt Referent, Abg. Eisen stuck: daß bei ß. 10. sich eigentlich nur eine Nehactionsveränderung befinde, indem die Negierung bei Redigirung des Gesetzes für richtiger gehalten ha be, zuerst die Regel und dann die Ausnahmen aufzustellen. Die Negierung habe daher eine veränderte Fassung vorgeschlagen, und die Deputation halte unbedenklich, sie anzunchmen, Er verließ sie nun, und die Kammer erklärt sich sofort ein- . stimmig für diese Fassung- Endlich bei Z. 11. hält die Staatsregierung statt der von der Vereinigungs-Deputation vorgeschlagenen und von den Kammern angenommenen Fassung für besser, wen» in dem ersten Satze gesagt würder „Sind beide verstorben, und giltige Ver trage darüber nicht .vorhanden, so. entscheidet die Confession der Mutter/' Auch hier findet man keine Veranlassung, dieser Fassung nicht heizutreten; sie wird demnach einstimmig genehmigt, und Referent, 'Abg. Eisen stuck, trägt nun darauf an, daß diese Beschlußnahme mittelst Protocollextracts a'n die 1. Kam mer gebracht werde, und bemerkt, daß, wenn sich diese beifällig er klärt habe, die Frage entstehen würde, ob diese Beschlüsse nach träglich nprmittelst Protocollextracts, oder in einer besonder« Er klärung an hie Regierung gebracht werden sollen. curse betreffend. Referent, Abg. Eisen stuck bemerkt dabei, daß die 1. Kammer sich in allen Punkten mit der 2. Kammer vereinigt habe, einen einzigen ausgenommen. Es hatte nun eigentlich wegen dieses Punktes das Vereinigungsverfahren eintreten sollen, die Deputation habe aber geglaubt, die Kammer könne um so mehr eine der ersten Kammer beifällige Erklärung bei diesem Punkte abgcben, weil der Grund, warum man früher nicht beigetreten sei, nunmehr durch den vermittelnden Vorschlag sich erledigt habe. Die 1. Kammer habe nämlich zu Z. 5, eine» Zusatz vorgeschlagen, den die Kammer nicht genehmigt habe. Nun sei die 1. Kammer damit einverstanden, daß der Satz in §. 5. so lauten sollte, wie ihn die'Deputation beantragt, und die 2° Kammer genehmigt habe. Dagegen habe die jenseitige Kammer einen kesondem §. des Inhaltes aufgestellt ; „Bei Rückständen, welche durch ver suchte Hinterziehungen oder Streitigkeiten entstanden sind, (Z.l.) ist von diesem Zeitpunkte an, in so fern ein Erkenntniß publicirt worden.ist, der Tag anzunchmen, an welchem das Erkenntniß in Rechtskraft übergegangen ist," Der Deputation habe ge schienen, daß Z. 5. d. wirklich nicht nothwendig sei, die Staats regierung habe jedoch keine Erklärung dagegen gemacht, und da ferner der Fall nicht häufig cintreten werde, und sogar der Fall,wenn ein Erkenntniß publicirt worden, voraussetze, daß schon irgend ein Vorschrift geschehen sei, so habe sich die Majorität der De putation für diese Fassung erklärt. Abg. Roux: Referent habe schon bemerkt, daß nur die Majorität der Deputation dafür sei, und er erkläre daher, daß er sich mit diesem Zusatze nicht einverstehen könne, und darin NM eine.Ausdehnung des ohnehin odiösen Gesetzes erkenne« Der Präsident stellt, da weiter Niemand zu sprechen verlangt, die Frage; ob die Kammer mit dem Zusatz S. 5. b. ein verstanden sei? Sie wird gegen 2 Stimmen (Abg. Roux und von der Pforte) bejaht, Der 3. und letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung bezieht sich auf die fortgesetzte Bcrathung über das Ausgabebud jet, und zwar zunächst auf das Militairdepartement. Man war in letzter Sitzung bei dem Anträge unter 10. ste-
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