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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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hen geblieben, worüber das Deputationsgutachten, welches Re ferent, Abg. v. Kiesenwetter verliest, in der Art lautet: 10) .Die 1. Kammer hat einen Antrag beschlossen auf Ver ¬ minderung des schreibenden Personals in allen Zweigen der Mili- tairverwaltung, dessen nothwendi'ge Zahl aber erst nach Eintritt der neuen Mittelbehörden zu beurtheilen, wobei sich auch dadurch Gelegenheit zeigen werde, - die Ueberflüssigen anderweit anzu stellen. — Die Deputation schlagt vor, diesem Anträge beizu treten. -, . ... ' s ' > Staatsminister v. 3 ez sch witz: Ich habe hierbei nm zu be merken, daß bereits bei den Verhandlungen der diesseitigen Kam mer das Kriegsministerium selbst erklärt hat, daß, wenn die Mik- telbehörden organisirt sein werden, eine genaue Prüfung und möglichste Verminderung des Personals werde vorgenommen und das Resultat hierüber an die nächste Ständeversammlung gelangen werden Ich gebe daher anheim, ob noch ein besonderer Antrag nöthig sei. Auf die Frage des P ra si d en t en: Ob sich die Kammer mit dem Anträge unter 10. einverstehe? wird einstimmig mit Ja ge antwortet. Mit den Anträgen unter 11.12. und 13. erklärt sich die Kammer sofort einstimmig einverstanden. Das Gutachten hierüber lautet: 11) Die 1. Kammer hat den Antrag beschlossen: daß die Negierung bei Ertheilung höherer militairischer Grade, als die Function fordere, nur möglichst selten persönliche Zulagen bewil ligen möge. — Die Deputation ist für den Beitritt. 12) Die 1. Kammer hat den Antrag beschlossen: daß beim- nächsten Budjet ein Etat des Kricgsministerii und dessen Kanz lei vorgelegt werden möge. — Die Deputation empfiehlt den Beitritt. 13) Die erste Kammer will die Staatsregierung um die Zusicherung ersuchen, daß die jetzt bestehenden Bestimmungen, nach welchen nicht nur alle Befehle des Königes und des Prinzen Mitregenten in Militairangelegenheiten nur durch den Kriegsmi nister ausgefertigt werden können, sondern auch glle an den Kö nig und an den Prinzen Mitregenten zu erstattenden Vorträge in obgedachten Angelegenheiten durch den Kriegsminister zut al lerhöchsten Kenntniß und Entscheidung gebracht werden müssen, ohne ständische Zustimmung keine Abänderung erleiden sollen. — Die Deputation empfiehlt den Beitritt. Unter 14. bemerkt die Deputation: 14) Die erste Kammer hat den Antrag beschlossen: daß bei eintretenver Veränderung mit der Person des Gouverneurs von Dresden eine Ersparniß des Gehalts, bewirkt werden möge. Die Deputation schlägt vor, bekzütretem Referent, Abg. v. Kiesenwetter: Es ist dieß um so mehr zu empfehlen, als in gestriger Sitzung schon in Rücksicht auf die sen Antrag Beschluß gefaßt worden. Abg. Axt: So viel ich mich erinnere, ist bei der früheren Dlscussion beschlossen worden, daß die Stelle des Gouverneurs ganz aufhören soll, wenn der jetzige Gouverneur abgeht. Staatsminister v. Zez schwitz: Dagegen muß ich bemer ken, daß dieser Beschluß nicht gefaßt wurde, und würde er jetzt gefaßt, so ginge er weiter, als der Beschluß der ersten Kammer und der frühere Beschluß der 2. Kammer, und ich glaube nicht, daß man jetzt weiter gehen könne, als man damals beschlossen hat, in sofern dürfte wohl der Beschluß gefaßt werben, der er sten Kammer beizutreten. Der Präsident stellt also die Frage: Erklärt sich die Kam mer mit dem Anträge der ersten Kammer einverstanden? Man antwortet gegen 2 Stimmen bejahend. 15) Ferner will die erste Kammer einen Antrag auf Vereini- n'igung der leichten Infanterie in ein Regiment. — Die Deputa tion ist der Ansicht, daß diesem Anträge nicht beizutreten sei, da die .zweckmäßige Organisation der Truppen darunter leiden möchte. Referent, Abg. v. Kiesenwetter: Es könnte allerdings den Schein gewinnen, als wenn dadurch eine bedeutende Erspar ruß bewirkt würde;, es. würde nämlich ein Chef, zwei Wirth- schaftsofsicicre und ein Fourier wegfallen, und es könnten 1800 Thlr. erspart werden. Da nun das Ministerium nicht der- An sicht ist,,- daß eine Organisation, wie die hier in Frage kommende, nützlich sei, und .auch die Deputation sich keinen besondern Nu tzen dabei verspricht, so hat die Deputation dem Anträge nicht beitrctcn können. Staatsminister v. Zezschwltzr Es hat die Regierung bei Entwerfung der Etats gewiß die vorzüglichste Rücksicht auf Er sparnisse verwendet,- es Muß aber die Organisation der Armee in Friedenszeiten immer so beschaffen sein, daß die Armee ohne große Schwierigkeit in das Feld abgehen kann. Da nun nach der deut schen Kriegsverfassung die Regimenter in der Linie in Bataillons eingetheilt werden und wir 4 Regimenter haben, die leichte In fanterie aber nicht anders als in Bataillons gebraucht werden kann, wenn nicht so viel vorhanden ist, daß sie als ganzes Re giment zugctheilt werden kann, so wird man leicht einseheu, daß cs nicht anders zu machen ist; die Ersparniß würde im Ganzen 140 Thlr. betragen. Es sind der verehrten Kammer in ähnlicher Beziehung Vorschläge gemacht worden, der Hauptgrund aber, welcher dagegen aufgeführt wurde, war der, daß cs bedenklich sei, in der Organisation der Armee von den» jetzigen abzugehen. Da Sie nun die weit wichtigem Anträge nicht angenommen ha ben) so müßte ich darauf antragen ', daß Sie bei einer Waffengat-' tung, welche im Kriege wie im Frieden auf so eine ausgezeichnete sWeise sich gezeigt hat, nicht wieder Ersparnisse eintreten lassen möchten, und ich muß auch bemerken, daß eine eigentliche Er- sparniß gar nicht dabei stattsinden würde. Za, es würde viel leicht noch mehr aufgewendet werden müssen, und wie ich mir nochmals zu bemerken erlaube, in die Organisation einer Truppe seingegriffen werdens welche in ihrem jetzigen Zustande'aus das vor- theilhäfteste sich auszeichnet/ Es ist bereits der Beweis geliefert worden, daß namentlich in wkrthschaftlicher Beziehung eine solche Organisation etwas äußerst nachtheiliges hat- Ist ein Wirth- schaftschef vorhanden, so kann er dafür verantwortlich gemacht werden , daß die Rechnungen in Ordnüng sind, wenn marschirt wird. Dieß ist aber nicht der Fall/ wenn ein Wirthschaftschef nicht vorhanden, und daher wird sich die Kammer überzeugen, daß ein solcher Vorschlag nicht gut ist. Die Frage des Präsiden te n r Stimmt die Kammer da für, daß dem Anträge unter 15. nicht beigetreten werde? wird gegen 6 Stimmen mit Za beantwortet»
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