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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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genaue Anweisung an den Archivar ergehn, werde, oder schon ergangen sei, wie dieser bei dem Werke verfahren soll. Ich glaube also nicht, daß es noch nöthig sei, den Hm. Finanzmi nister noch besonders darauf hinzuweisen. Abg. aus dem Winkel: Es scheint mir dieser Antrag durchaus nicht bedenklich; er scheint mir vielmehr wünfchens- werth; denn er ist darauf gerichtet, die Rechte von Privatpersonen oder von Communen zu schützen. Ich bin zwar ganz der Mei nung, und habe die festeUeberzeugung, daß von Seiten der Regie rung dieses von selbst geschehen wird; allein die Erfahrung hat bewiesen, daß an manchen Orten, wo Revisionen der Acten vorgenommen worden sind, nicht ganz zweckmäßig und genau bei diesem Werke verfahren wurde, und daß zum Theil an manchen Orten, namentlich in der angrenzenden Provinz Acten verloren gegangen sind, woraus Nachtheile für Privaten entstan den, weil man zu schnell die Acten aufräumte. Vorgegriffen wird der Negierung mit diesem Anträge nicht, eS ist auch kein Eingriff kn die Administration und also könnte ich nur dafür stimmen, daß man dem Anträge beitrete, der nur als ein bescheidener Wunsch anzusehen ist, Abg. Roux; Ich muß mich auch gegen die Meinung der Deputation erklären; denn wo geht der Antrag hin? Nur dar auf, daß man darauf Bedacht nehme, dasjenige zu afferviren, was seiner Zeit von Einfluß für daß Interesse von Privaten sein könnte. Wir aber sinh hier versammelt, um das Interesse der Staatsunterthanen, das Interesse unserer Mitbürger wahrzu nehmen, und nun ist eine solche Empfehlung nicht außer dem Kreise der ständischen Wirksamkeit; selbst wenn wir auch zu hoffen haben, daß das, was im Anträge liegt, gewährt werde, so sehe ich doch nickt ein, warum der Antrag nicht gestellt werden soll. Läge ein Bedenken dabei vor, so würde es uns eröffnet worden sein, das ist aber nicht geschehen, und ich sehe auch kein Bedenken. Präsident: Ich kann mich »ach den Bemerkungen der Deputation und nach der Erklärung des Hrn. Finanzministers in einer frühem Sitzung und in der 1. Kammer nur für die An sicht der Deputation aussprechen. Referent, Abg. Secr. Richter: Ich habe nur auf das, waS dcr Abg. Roux äußerte, zu erwiedern, daß mir doch bedenk lich erscheint, auf den Antrag einzugehen. Wenn geäußert wird, wir feien dazu da, das Interesse der Unterthanen, das Interesse der Privaten zu wahren, und daß es um so wünfchcns- wcrthct sei, dem Anträge beizutrctens so könnte daraus die Fol gerung gezogen werden, als sei der betreffende Wnisterialovr- stand für daß Interesse der Privaten nicht so besorgt, und ich kann mich nicht von der Ueberzeugung trennen, daß es ein An trag fei, der genau besehen, nicht gestellt werden sollte, da man ohnehin schon von den jetzt.an her Spitze der Verwaltung ste henden Männern dieses erwarten kann, und da diese Zusicherung auch erfolgt ist, so weiß ich nicht, wie die Deputation den An trag empfehlen kann, wenn sie den Grundsatz festhalten soll, den die Hammer selbst anerkannt hat, daß nicht unnöthige An träge zu stellen seien. DerPräsident fragt hie Kammer, ob sie mit dem Dk putationSgutachten einverstanden sei? Und eß wird bkess gegen 10 Stimmen bejaht. Unter 3., 4. und 5. bemerkt die Deputation: 3) Bei der allgemeinen Ausgabe für die Ainanzverwaltung (Position XXXVM.) hat die zweite Kammer die für die Eameral- Vermessungsanstalt postulirten 5,797 Thlr. 8 Gr. voll verwilligt, und davon die im Durchschnitt zu 1,547 Thlr. 8 Gr. berechnete Loo- sung für lithographische Blätter, welche auf Privatbestellung gefer tigt werden, nicht in Abzug gebracht. Von der ersten Kammer ist, nach dem Vorschläge ihrer Deputation, jener Abzug bewirkt und da her nur die verbleibende Summe von 4,250 Thlr. bewilligt worden. Es stellt sich dieses Verfahren als richtig dar, und schlägt daher die- Deputation vor: der 1, Kammer beizutreken. 4) Zu derselben Position hat die 2. Kammer dcnAntrag gestellt: Es möchten ferner für Rechnung Les Staats keine Lithographen an gestellt werden. Die 1. Kammer ist in der Hauptsache mit der 2. einverstanden, und hat nur ncch die Worte beigefügt: „mit fixem Gehalte." Der Antrag würde daher so lauten: daß ferner keine Li-, thographen mehr mit fixem Gehalte für Rechnung des Staats ange stellt werden möchten. Beiden Anträgen liegt dieselbe Absicht zum Grunde, sie ist nur in dem der I. Kammer den Worten nach deutli cher ausgesprochen, und deshalb empfiehlt die Deputation der Kam mer: letzterem beizutreten. - 5) Die von der 2. Kammer zu erbländischen Steuerbedürfnissen (Position XXXVlll. Nr. 7.) für den Normal-Etat bewilligten 5,817 Thlr. 21 Gr. hat die 1. Kammer nur transitorisch bewilligt, weil sie künftig in so fern ganz in Wegfall kommen, al« davon 3,273 Thlr. 18 Gr. für Papier zur Stcmpelfactorie und Versen- dungskosten des Stempelpapiers als Special-Verwaltungskosten bei der Einnahme der Stempelsteuer abzuziehen sind, die für die'Spor- telkasse des Appellationsgerichts angefetzten 25 Thlr. durch die Fixi- rung ganz Wegfällen, alle übrigen Posten aber auf den Etat d-» Fi nanzministerium übergehen, oder auf den Pensionö-Etat zu bringen sind. Unter Anerkennung der Richtigkeit dieser Gründe empfiehlt, die Deputation der Kammer den Beitritt. Di« Kammer erklärt sich ohne weite« DiScussion auf die Frage des Präsidenten mit der Deputation einstimmig im Einklänge. Uw. r 6. lautet das DeputaüonSgutachtcn: 6) Gegen den bei der Position XXXlX. (die Meißner Porcel-. lain-Manusactur betreffend) von der 2. Kammer gestellten Antrag: daß man die Porcellainvorräthe möglichst bald und auf geeignete Weise ins Geld fetzen, den Erlös aber der Manufactur, so weit nö- thig,a!sBetriebscapital überlassen möge, hatdie jenseitige Deputation aus dem Grunde sich erklärt, weil bereits öffentliche Versteigerungen stattgefunden, und dieselben, vorzüglich was den sogenannten Aus schuß betreffe, auch künftig nach der Erklärung des Ministerium fort gesetzt werden sollten, obschön dabei nur niedrige Preise erlangt werden, überhaupt aber dieß ein Gegenstand sei, welcher lediglich der Verwaltung zu überlassen sein möchte. D>e 1. Kammer hat sich darüber gar nicht erklärt, es wird daher diesseits bei dem Anträge zu beharren sein. Die Deputation hat desselben hier nur in der Absicht gedacht, um die Aufmerksamkeit der 1. Kammer darauf zu lenken. , , Referent, Abg. Secr. Richter: Ich habe hierbei noch zu bemerken , daß ich spater in den Protokollen der 1. Kammer ge funden habe, daß man daselbst die Ansicht festhält, daß, wo die Deputation den Beschlüssen der diesseitigen Kammer sich ab fällig erklärt hat, pnd Niemand in der Kammer selbst das Wort nimmt, man anmmmt, daß man dem Deputationsgutachten beistimme. Wäre das hier so zu nehmen, so würde daraus zu- schließen sein, daß die 1. Kammer dem Anträge der 2, Kammer,
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