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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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wegen der Zr'nsreste ausgestellten Beschwerden, oder um Benen nung derjenigen Behörden, an welche sie sich wegen dieser An gelegenheit zu wenden haben, bitten; an die 4. Deputation. 4) Der Abgeordnete Gruner bittet um Urlaub vom 27. Septbr. bis 6. Oetbr. d. I.; bewilligt. 5) Das hohe Gesammtministe- rium übersendet die von der 2. Kammer unterm S. Septbr. erbe tene Auskunft, die Beschwerde Les Raths und der Communre- prasentanten zu Schöneck betr.; an die 4. Deputation. 6) Der Abgeordnete Adler bittet um Verlängerung seines Urlaubs bis zum 28. Septbr.; bewilligt. 7) Der Abgeordnete Domsch bittet um fernem Urlaub vom 1. Octbr. bis ult. Novbr. d. Z.; bewilligt. 8) Extract des Protocolls der ersten Kammer vom IS. Septbr. 1834, die wiederholte Berathung dieser Kammer wegen des Gesetzentwurfs über die Befreiung von indirecten Ab gaben und der anstatt derselben zu gewahrenden Entschädigun gen betr.; an die I. Deputation. 9) Extract des Protocolls derselben Kammer vom 20. Septbr. 1834, den Vortrag der Re sultate des Vereinigungsverfahrens über das Gesetz wegen der privilegirten Gerichtsstände betr.; ist bereits darüber Beschluß gefaßt. Auf der Tagesordnung befindet sich das Verlesen mehrerer Berichte der 3. Deputation. Zuerst erfolgt die Verlesung des anderweiten Berichtes der 3. Deputation, die Vorstellung der evangelischen Geistlichkeit in Dresden, die Gleichheitsverhaltnisse der evangelischen und ka tholischen Kirche in den Krcislanden betreffend. Referent, Abg. Richter (aus Lengenfeld) verliest den Be richt, wie folgt: Die Petenten hatten in ihrer nurgedachten Vorstellung laut Bericht der 3. Deputation der 1. Kammer nebst andern Be schwerden über Gleichhcitsverletzung unter 1. s. mit angeführt: die eigne Machtvollkommenheit der katholischen Kirchenbchörde trete auch in dem Umstande hervor, daß sie in ihren Ausfertigun gen weder im Prädicate noch im Siegel der vaterländischen Re- Zenten Autorität folge, daß der oberste katholische Geistliche gleich einem gekrönten Haupte decretire und rescribire, im Ge gensatz der evangelischen Kirche. — Die letztgedachte Deputation harte hierauf in Bezug auf diesen und die mit ausgestellten Be-> schwerdepuncte 12. und 6. ihrer Kammer vorgeschlagen, bei der Staatsregierung zu beantragen: „daß selbige das Ergebniß derjenigen Erörterungen, welche in Folge der früherhin stän discher Seits in Beziehung auf das Mandat vom 19. Fe bruar 1827 gemachten Erinnerungen zu Feststellung angemes sener Normen für die Ausübung des, dem Staate über die katholische Kirche Zustehenden Huris vü-oa saera, nach der in der Thronrede ertheilten Zusicherung, bereits stattgefunden, der Ständeversammlung mit thunlichster Beschleunigung im Laufe des gegenwärtigen Landtags zur Begutachtung vorlegen zu las sen, geruhen lassen wolle. — Die 1. Kammer war in ihrer Sitzung vom 24. October 1833 diesem Vorschläge beigetretcn. — Die 3. Deputation der 2. Kammer hatte in ihrem Berichte vom 10. Februar 1834 sich gutachtlich dabin geäußert: wegen der Punkte l.v., 1. <l-, 2. und 6. der 1. Kammer beizutreten, und die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in dem zu erbittenden Ge setzentwurf, wegen Ausübung des, dem Staate über die kathol. Kirche zustchenden Huris circa sacra die sud 1. c. 1. ä., 2. u. 6. auf geführten und specieü zu erwähnenden Beschwerden, insofern die zweite sich nicht bei Berathung des Schulgesetzes erledigen sollte, zu berücksichtigen, auch den dießfallsigen Entwurf selbst dm Stan den zur Begutachtung vorzulegen. — In der Sitzung den 14. März 1834 war zwar die 2. Kammer bei den Punkten 1. c. 2. und 6. jedoch unter der Bemerkung, daß der zu erbittende Ge setzentwurf nicht früher, als auf künftigem Landtage zu erwarten sei, diesem Gutachten beigetreten. — Dagegen hatte sie, was den Punct 1. ä. betrifft, den Vorschlag eines Mitgliedes, dem die sofortige Abstellung dieser Beschwerde deswegen um so noth- wendiger erschien, als die Vorschrift des Mandats vom 19. Febr. 1827 tz. 2. nach welcher der apostolische Vicar den Unterthanen- und Diensteid in die Hande des Königs abzuleisten habe, und die Vorschriften des Mandats vom 21. März 1831 über den Gc- schäsksftyl, den Gebrauch eines Titels und Siegels Seiten des apostolischen Vicars, wie es nur dem Landesherren zukomme, als unzulässig erscheinen ließe, die Beschwerde sub 1. 6. sofort an die Negierung zu bringen, und in Verein mit der 1. Kammer, deren Abstellung zu beantragen, angenommen und allgemein ge nehmigt. — Die Deputation hält für nöthig, hierbei zu bemer ken, daß nach Z. 2. des Mandats vom 19. Februar 1827 der apostolische Vicar allerdings verbunden ist, den Unterthanen- und Diensteid in die Hände des Monarchen abzuleisten, und dabei zu Beobachtung der Landesgesetze bei der ihm aufgetragenm Ver waltung sich zu verpflichten. - Und in dem Mandat vom 21. März 1831Z. 2. ist verordnet, daß die Ausfertigungen der Be hörden unter deren Namen, in der diesen angemessenen Form er gehen und von demVorstanoe unterzeichnet, auch mit dem Amts siegel versehen werden sollen. — Nun hat aber die 1. Kammer in der Sitzung am 2. August 1834 laut mitgetheilten Protocollex- tracts, den Antrag ihrer 3. Deputation, auf dem frühem Be schlüsse dieser Kammer auch wegen des Punctes unter 1. ä. zu be harren, hierbei also der 2. Kammer, man möge sich die Abstel lung der Beschwerde durch ein Gesetz oder durch Verordnung, ge dacht haben, nicht beizutreten, angenommen. Als Grund dieses Beschlusses ist angeführt worden, daß man zwar mit der Sache selbst, und der Nothwendigkeit einer Abstellung einverstanden wäre, daß aber dagegen, diesen Gegen stand jetzt auszuheben, sowohl materielle als formelle Gründe sprachen. Was erstere anlange, so habe man mehrere andere und wichtigere Punkte zu dem Gesetze über die Ausübung des Huris circa sacra ausgesetzt und es müßte deshalb auffallen, wenn man mit einer, eigentlich doch bloß die Form angehenden Be schwerde nicht bis dahin ebenfalls warten wolle. Ueberdieß sei es niemals gut, wenn inanem das Ganzeumfassendes Gesetz erwarte, vorher einzelncPuncte auszuheben, indem dieß leichtderC'inhekr und Consequenz schade.— Formell aber finde man den Beschluß der 2. Kammer deshalb unzulässig, weil es demjenigen widerspreche, was man bei den Berathungen über die Abkürzung des Landtags einmüthig und mit Zustimmung der Negierung decretirt habe. Von einem Mitgliede ist hierbei noch bemerkt worden, daß durch die Form der Ausfertigungen der höchsten katholischen Behörde doch eigentlich nur ein Recht des Königs betroffen werde, und daher es von diesem abhänge, wie lange er solches dulden wolle. — Uebrigens ist dem von einem andern Mitgliede geäußerten Bedenken , daß die Anträge beiderseitiger Deputationen zu den Punkten 1. c. 1.6.2. und 8. mindestens in der Wortstellung nicht ganz copform zu sein schienen, indem die Deputation der 2. Kam mer obige Puncte schon bestimmt als Beschwerde aufstelle und die Abstellung zu beantragen rathe, die Versicherung entgegen gehalten worden, daß die Verschiedenheit in dem Worte liege, materiell aber Einverstandniß bestehe- Gutachten der 3. Deputation. Obwohl die.De putation nicht allen den, in der l. Kammer.vorgebrachten Grün den ihren Beifall zu geben vermag, so glaubt sie doch, da die 1. Kammer auch was den Punct 1. ä. betrifft, die Abstellung des gerügten Uebelstandes für nothwendig anerkennt und den von der Deputation der 2. Kammer vorgeschlagenen Zusatz zu ihrem
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