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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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frühem Beschlüsse: ,,die Regierung zu ersuchen, in dem zu erbst- tmden Gesetzentwürfe die sub L.e. I.ll. 2. und 6. aufgesührte» und spcciell zu erwährenven Beschwerden zu berücksichtigen," so wie sie Abänderung, daß die Vorlage des Gesetzentwurfs nicht früher als auf künftigem Landtag zu erwarten, re» stillschwei gend uns ausdrücklich genehmigt hat; in Betracht also, daß die Meinungsverschiedenheit nur darinnen liegt, ob, was den Punct I. ü. anlangt, dieses besonders auszuheben, oder durch das, auf künftigem Landtage zu erwartende Gesetz eine Abhilfe mit Zuver sicht zu erwarten, der Gegenstand aber theils nicht von der Dringlichkeit sein möchte, auf dem frühem Beschlüsse schlechter dings zu beharren, endlich es überhaupt wünschenswert-) er scheint, so viel als nur möglich, eine Abweichung in den beider seitigen Beschlüssen zu vermeiden, und das Einverständniß zu heförtern, so glaube die Dcputcmon der Kammer empfehlen zu dmscn: von dem frühem Beschlüsse, den Weschwerdrpunct sub 1.6, sofort an die Regierung zu bringen und dessen Abstellung zu beantragen, wieder avZugeben, und nunmehr, auch was die sen Punct 1.6. betrifft, dem frühem Vorschläge der Unterzeichne rn Deputation, jedoch in der Maße, daß man die Vorlegung des zu beantragenden Gesetzentwurfs erst auf künftigem Landtage erwarte, und der Antrag demgemäß zu stellen sei, beizutretm. Die Kammer beschließt sofort auf die Berathung einzuge hen, und es äußert Referent, Abg. Richter (ausLengenfeld): Diel.Kam mer hat die Aussetzung des fraglichen Punktes bis zu dem künf tigen Gesetz über bas ZUS LMU LLML aus dem gewiß auch erheb lichen Grunde ausgesetzt, daß cs nicht gut sei, einen solchen ein zelnen Punct herauszuheben. Und in der That, es sind die Übri- i gen Puncte, vornehmlich der Punct Io., der die Frage enthalt: ob der apostolische Dicar dem Cultusministerium unterzuordncn, wichtiger und dieser letzte mit dem Puncte Irl. connex, so daß es besser wäre, wenn Alles zusammen zur Erledigung gebracht würde. Abg. Atenstädt: Er müsse nur bemerken, daß wenig stens dis Gründe, welche in der ersten Kammer herausgehoben worden seien, ihm nicht geeignet schienen, diesen Antrag zu besei tigen. Es scheine ihm gar keines Gesetzes zu bedürfen und die Deputation habe sich sehr richtig auf das Mandat von 1631 be zogen, wo allen Behörden aufgegebcn sei, nur im Ramendes Königs zu verfügen, Auch die in Frage stehende Behörde sei d.sr Landesgewalt untergeordnet, sie dürfe sich keim solche Ausschwei fung erlauben, und wenn sie es chue, so stehe es der Staatsge walt zu, es ihr sofort zu untersagen. Er glaube selbst nicht, daß darüber etwas an die Ständeversammlung zu bringen sei, son dern die Staatsreglemng habe selbst darüber zu. verfügen, und Ls schienen ihm die angeführten Gründe nicht hinreichend, um von dem gefaßten Beschlüsse abzugehm. Referent, Abg, Richter (aus Lengenfeld): Es wäre alle mal wirksamer und erfolgreicher, wenn est im Gesetze ausgespro chen würde, als in einer Verordnung, Abg. v. Hartmann: Er könne nm der Ansicht beitreten, welche der Abg. Atenstädt ausgesprochen habe, und glaube, daß von der Staatsregiemng selbst ohne Weitereß ein solcher Befehl ergehen könne» Abg. Haußnsrr Die Ansicht, welche der Abg. Wnstadt ßeWett, Habs ihn sehr angesprochen, und der Gründ, daß man nicht mit der I. Kammer in Differenz gerathe, könne die Kann mcr nicht bestimmen, wenn sie einmal erkannt habe, daß es gut sei, einen solchen Antrag zu stellen. Sei die Meinung auch dif ferent, so schreibe die Verfassung und die Landtagsordnung den Weg vor, welcher in einem solchen Falle zu nehmen sei. Abg. Sachße: Er könne dem angeführten Grunde, daß der Gegenstand nicht so wichtig sei, weil er bloß die Form be träfe, nicht bcitrctcn; denn er halte in einem konstitutionellen Staate nicht für unwichtig, wenn eine Behörde sich einen Titel gebe, der nur dem Staatsoberhaupte zustche, und in dieser Br- Ziehung halte er dm Gegenstand allerdings für erheblich. Da her sei zu wünschen, daß dieses Anstößige sobald als möglich be seitigt werde, was allerdings durch eine Verfügung von Seiten der Negierung bewerkstelligt werden könne, ohne daß es eines Gesetzes dazu bedürfe. Referent, Abg. Richter (aus Lengenfeld): Was soll mm werden, die erste Kammer beharrt bei ihrer Meinung, nachdem sic zwei Mal über diesen Gegenstand verhandelt hatte, eS wird wieder eine Vereinigungsdeputation sich versammeln müssen, und es kommt nicht Zu einer Vereinigung. Abg. Eisenstuck: Er müsse auch dem beipflichten, was der Abg. Sachße erwähnt habe. Er sehe nicht ein, wozu es ei nes Gesetzes bedürfe, da in der Kammer anerkannt worden sei, daß es eine ungebührliche Anmaßung genannt werden müsse. Bon diesem Gesichtspunkte aus sei die Sache angesehen worden, und sei dieß, so bedürfe cs keines Gesetzes; auf das Individuum ! komme es nicht an, und wolle man einen Gesetzentwurf deßwe- gen beantragen, so würde man die Negierung hcruntersetzm. Es liege nicht in der Stellung der Stände, der Regierung einen Zwang anzulegen, wo sie frei verfügen könne-, Der Präsident stellt hierauf die Frage: Tritt dieKanr« mer dem Deputationsgutachtm bei? Sie wird von 48 Stimmen gegen 7 Stimmen durch Namensaufruf mit Nein beantwortet, nachdem die Minister und königl. Commissarien den Saal verlas sen hatten. Verneint hatten die Frage: Viceprasident, Köppe, von Hartmann, Hantzschel aus Königstein, Zimmermann, Hesse, Seidel, Rost, Gruner, Bocke, Hantzschel aus Mitwcida, Rich ter aus Zwickau, Riedel, Schiertz, Puttrich, Schuster, Lindner, Haußner, Flach, Schütze, von Trützschler, Atenstädt, Sachße Hänel auf Elbersdorf, Steiger, Klahre, Löfer, Hanel auf Rauen stein, Lehmann, Bach, von Wculwitz, von Schönberg, Delling, Rentzsch, Wagner, Schnorr, Krause, Graichen, Grimm, Groß, von Carlowitz, Eisenstuck, Kokul, Schaffer, Struve, Hotte- witzsch, Art, von der Pforte. Hierauf wird der Bericht der 4. Deputation über die Peti tion des pmsicmirten Güterbeschaucrs, Johann August Mütter in Dresden, wegen Pensionszulage, in Abwesenheit des Refe renten Zob,yvm Abg. Sachße verlesen. Nachdem die Kammer beschlossen hatte, die Berathung über Liesen Gegenstand sogleich zu eröffnen, niemand aber darüber sprach, wird dem Deputationsgutachten, welches dahin lautet, den Petenten abzuweifen, einstimmig bskgetreten. Nach diesem verliest Wg. SachßeWRsfersnt den
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