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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S479 Der Prä sidcnt stellt hierauf die Frage: Tritt dieKammer dem Dcputativnsgutachten bei, daß der Antrag des Petenten nicht berücksichtigt werden könne? Sie wird einstimmig bejaht. In Folge der Tagesordnung kam nun der Bericht der drit ten Deputation zum Vortrag über die Eingabe des Abg. v. Haase, welche die Gchalrsrückstande der in cem hohen Decrete vom 22. Juni 1833 erwähnten resp. ehemaligen Conferenzminister und Appellations-Gerichtspräsidenten zum Gegenstände hatte. Der Referent, Abg. Richter (aus Lengefeld) über nahm den ZFortrag. In dem Berichte hatte die Deputation er- Die Kammer beschließt die sofortige Berathung, und es bemerkt Abg. Haußner: Er stimme dem Deputationsgutachtcn vollkommen bei; denn ein Mann, der Jugendlehrer sei, entwür dige sich schon dadurch, wenn er sich betrinke. Dann glaube er auch, daß in früherer Zeit bei der Maxime, welche man damals befolgt habe, wirklich die Autorität der Behörden dadurch be- nachtheklkgct habe, daß man Leute kn öffentlichem Dienste gelas sen habe, welche derartige Verbrechen begangen hatten. Diese Zeit sei aber nun vorüber, und man werde künftig solche Men schen nicht mehr in einer öffentlichen Anstellung lassen. Hin sichtlich des Princips habe übrigens der Hr. Staatsminister von Lindcnau sich einmal dahin ausgesprochen, daß die, welche durch die Strafe des Zuchthauses herabgesetzt seien, in die menschliche Gesellschaft dadurch wieder eingeführt würden, daß man suche, schmachte. - Gesuch ist also auf Feststellung eines allgemeinen"Prmcips und nur mittelbar auf seine WiederansteKMggeri'chtet. Nun ist der aufgestellt,' von der öffentlichen Meinung jedoch nicht in vollem ! stände, die bereits früher bis Mitte des Jahres 1818 ihre Besol- Maße anerkannt. Wenn aber auch die Strafe nicht, sondern düng mit dieser Zulage bezogen, v) 7,533 Lhlr. 8 Gr. Rückstände das Verbrechen, mit Uriehre behaftet, so folgt daraus doch kei- solchen Staatsdienern zuständig, die erst nach dem Jahre 1818 richt der nämlichen Deputation, über die Petition des ehemaligen Schullehrers Johann Georg Korber um Wiederanstellung. Der Bericht lautet: Petent führt an, im Jahre 1799 habe er den Schullehrer dienst zu Ossa erhalten. Im Jahre 1819 habe der damalige Su perintendent zu Rochlitz, v. Dienemann, feine Schule eine Mu- irerfchule genannt. Wegen unglücklicher Ehe mit einem treulo sen boshaften Weibe habe er sich den Trunk angewöhnt. Als er auf Ehescheidung gedrungen, habe ihn sein Weib des am Jahre 1819 mit seiner 15jährigen Tochter stattgefundenen verbotenen Umgangs beschuldigt. Die Tochter Habs bei der Untersuchung in ihrer Unschuld die Bezüchtigung mit Ja beantwortet. Er selbst habe der Wahrheit gemäß gestanden: „daß er im Trünke den Schein zu dem angeblichen Verbrechen könne gegeben haben," die That aber, welche nicht geschehen sei, verneinen müssen. Der Schöppenstuhl zu Leipzig habe ihm eine zehnjährige, von der Kä sigen Juristenfaeultat auf 4 Jahre gemilderte Zuchthausstrafe zu erkannt. Erst nach deren Verbüßung habe seine Tochter seine S,^1 wieder Erwcrbszweigs zu verschaffen, damit sie sich auf Unschuld freiwillig und unter Erbietung zur eidlichen Bestärkung ^che Weise wieder Achtung erwerben könnten. erklärt, nach Revision der Untersuchung habe ihm aber der i... Schöppenstuhl und die Juristcnfacultät zu Leipzig alle Absolution i und Genugthuung abgesprochen. Er habe nachher mehrmals das hohe -Ministerium des Cultus um Wiederanstellung gebeten, sek aber jedesmal, was auch die urschriftlich beigebrachte Resolu tion vom 15. Febr. 1834 beweise., abgewiesen worden. „Soll denn ein Mensch," ruft er nun aus, „der, obwohl > zuerst durch eigne Verschuldung, aber noch mehr durch Bosheit, List und Rache seiner Umgebenden zum Fall, Untersuchung und Strafe kommt, der sich aber zur Ehre der Strafanstalt gebessert hat, und lebenslang einen bessern Zweck verfolgen will; soll der im Gesammtrciche vernünftiger Wesen von jedem Richterstühle ohne Erbarmung, ohne Gnade, ohne Rücksicht verlassen blei- i . — . «. ben!" und fahrt fort: „Ich gestehe es frei, daß ich mich rüb-k ^lart: daß, nach rhrer Ansicht, der Staat keine vollkommene me, in einer Künigl. An statt gewesen zu sein, weil Zwangsverbindlichkeit (vbli§at!o xorkeota) auf sich habe, ver- ich in der Jugend in keiner derselben war. Ich habe x möge deren cr rechtlich gcuöthigt werden konnte, die rückstärzdi- da gehört, gesehen, geprüft und das Beste behalten; ich habest Gehaltszulagen jener jEonferenzminlster und Appellatkons- stlt 9 Jahren authentische Zeugnisse einer bessern Aufführung, Klnaabe daß in christlichen Staaten eine Komgl. Anstalt Niemanden f 7V/ Irajidenten zu befahlen, alv worauf m der Eingabe schänden darf, vielwenigcr unglücklich machen kann, daß ein sol- des I). Haase eingetragen worden war. jedoch hatte ein Theil cher, der darinnen (im Zuchthause) geübt und die zweckmä- der Deputation in eben diesem Berichte sich daneben dahin aus- ßi^e Bildung annahm, auf einem Posten in Ehrlichkeit und Ge-«gesprochen, daß Gründe der Billigkeit und Rücksicht aufNatio- wlffenhaftigkeit entsprechender aushält, dieser Zuversicht lebe ich." nallehre die Ständcversammlung dahin vermögen dürfte, die Aus- L» -1'7- 7»°n N-d-, er wieder eine Anstellung erlange, dem Staate ehrlich nütze und den bereitesten Fonds des Staates zu bewilligen. Diese nicht in Dürftigkeit, Hunger und Unthätigkeit endlich ver- Rückstände sind im Berichte angegeben mit a) 1,800 Lhlr. für - I die bis zum Jahre 1818 fungirenden 3 Conferenzminister und für Das formell rücksichtlich obgedachter Beibringung statthafte damaligen Appellations-Gerichts-Präsidenten auf das letzte Gesuch ist also auf Feststellung eines allgemeinen Princips und 14 09, -xglr ',g ^r nach dem Jabre 1818 nur mittelbar auf seine Wiederanstellung gerichtet. Nun ist der Halb ahr l>) Gr. nach oem^ahw E« Grundsatz, daß Verbrechen, nicht die Strafe, schände, längst aufgelauscne und solchen Staatsdienern zugehörige Gehaltsruck aufgestellt, von der öffentlichen Meinung jedoch nicht in vollem stände, die bereits früher bis Mitte des Jahres 1818 ihre Besol- Maße anerkannt. Wenn aber auch die Strafe nicht, sondern düng mit dieser Zulage bezogen, v) 7,533 Lhlr. 8 Gr. Rückstände das Verbrechen, mit Uriehre behaftet, so folgt daraus doch kei- solchen Staatsdienern zuständig, die erst nach dem Jahre 1818 neswegs, daß die Verbußung der Strafe den Makel des Verbre- . ... g . dotirten Aemter einaerückt sind chens abstreife. Eine des hier in Frage stehenden Verbrechens Zulage dotuten Lemrer emgerum sind, überführte oder so weit geständige Person, daß sie mit 4 Jahren s Die Kammer beschloß auf Befragen des Präsidiums, Zuchthaus bestraft worden, eignet sich unter allen Umständen oft v über diesen Bericht sofort zu berathen. fenbar nicht zu einer öffentlichen Anstellung als Schullehrer, i Zuerstnahm der Vicepräsident v. Haase das Wort: Wenn daher die Kammer sich nicht in dem Fall befindet, auf sein Ich habe bei meinem Antrags auf die Auszahlung dieser Gehalts- Mittclbares Verwendungs-Gesuch emgehen zu können, weniger bmmtsäcklick das strenae Reckt vor Auaen aebabtund dem Gesuche um Aufstellung jenes Princips Folge zu geben, so Stande hauptsächlich das strenge Recht vor Äugen geyaot und schlägt die Deputation vor: i m der Ueberzeugung, daß dieses dre Berichtigung rener Ruck- Körbers Gesuch als ungeeignet abzuweisen. k stände erheische, dieselbe beamragtz wenn ich daher in so weit als
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