Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ZE kdmr/^llch- diese 2 zu üczätzlm/ weil.Mcau§-einon-ZcrtlMne Heu «fi»^>eN»hlthat?'- . /. >n.^..'!j'. :.'-> u- .!-ch k-' '/Präsident: Ich, schließe.mich 'ganz. den Ansichten: an, wüchesoeben geäußeyt'wurden, und namentlich denen, welche der Abg. Eisenstuck ausgesprochen hat , da sie mir ganz den Ver-. hältm'ssen, aks Stände, angemessen., erscheinen. - Schpn -o.ftist der Grundsatz angeregt worden, daß das, was von den Staats-- regiexung nicht postulirt worden ist,. auch nicht von den .Sünden postulirt werden könne. Wenn wir nicht die.Staatslasten noch wehr erhöhen wollen, können wir uns nur aus,ein'absolutes ^Fxcht, aber unmöglich auf Gründe der Billigkeit beziehend Vicepräsident: Ich wollte wir nur noch eine Bemer- Ang erlauben. Im Jahre 1830 ist von der Regierung/- aus drücklich die Rechtlichkeit des Anspruchs anerkannt und? nur ge sägt worden, daß man sich die Nachzahlung Vorbehalte. Also bis dahin hat die Negierung den Rechtsanspruch noch Anerkannt, ustd cs ist auch bis jetzt keine bestimmte Erklärung den Standen darüber mitgetheilt worden, daß die Regierung dieses Recht nicht MEnne. Ucbrigens war quch darüber nie ein Streit,' ob ein Rscht vochandcn sei, sondern es war nur streitig,'wer die Ver- LssHlichkeft zu zahlen habe, ob der Fiscus oder, die Steuerkasse. Dsr,.-abcr -jetzt beide Kassen vereinigt sind, so sehe ich nicht ein, wl>t man noch einen Grund daher leiten könne, die Zahlung zu verweigern. Ich halte dafür, daß wir selbst nach deutschem Rechte einen Grundsatz haben, welcher gelten muß, und das ist t^rr „ein Mann, ein Wort.." Wir haben das rönüsche Recht yschtso rrcipirt, daß wir jederzeit schriftliche Contracte machen müßten, und ich fühle mich durch das alles ,'was bisher gesagt wurde, noch nicht überzeugt. ' Präsident; Ich erinnere nur an den Fall, der gleich nach dem Kriege cintrat, wo die Erhalte der Obersten herabge setzt wurden, so daß sie statt 300st Lhlr.'üur 2500 Lhlr. beka men, und von einer Nachzahlung war da gar nicht die Rede. 'Staalsminister v. Kon ne ritz llenierkt: daß den hier Be- theiligte'n der Rechtsweg offen stehe, mithin , da ihnen dieser nicht u.bgeschnitlcn worden,, von eincrRechtsungleichheit nicht die 'R'ede. sein könne, ferner, daß ihry von einer Verwendung der gedachten 300,000 Lhlr., oder eines Lheils.derselben, zu einem ar,Vern, als dem ihnen bestimmt gewesenen ZweK, nichts Mannt worden.H, und daß die Wctheistgten, indem die Ne gierung die Zulage nur in Erwartung und Hoffnung ständischer BepMigungs zugesagt habe, nux aüf'so lange .und in so weit sege Zulage, anzusprechcn berechtigt, gewesen sein dürften, als ich Pewiliigii.ng geschehen und,z«gereicht habr.- Vche l> Präsident: Rach dieser Echläsung,würde ich meinen Antrag modisicirtn, und ihn,dahin stellen, daß die Regierung ersucht-w'.roe., wcgen^ diefer.Posten. sine nähererErörterung an- Zustellcn, und das Ergcbm'ß den Standen mitzutheilen, und zwar,, wenn die Ze'tt-dazu in diesem Landtage zu kurz ist, im nächsten Lgpdtage. . Abg. Haußn er: Dieser Antrag ist Mneuer,,er müßte also,wieder an die 3. Deputation zur Bcnchterstattung,, ob die Sgche .zur.ständischen Bevorwortung. sich eigne, abgegeben werden. Mg. Roux: Auch'ich ürüß mich gegen.emVÄbändttM des Antrags, erklären, undübdrdieß muß ich aüf-.eiUen «NW führten Grund, auf welche« vorzügliches Gewicht gelegt Würde/ etwas erwiedern, Es- war 'nämlich der der RechtsgleichhiD Es wurde behauptet, wenn einmal die Regierung, gleichviel,- ob die Staatskasse verbunden gewesm-.sei, die. Aahlung zu lci' sten oder nicht , an einige Beamte diese Rückstände bezahlt habe/ so würde es eine Rechtsungleichheit sein, wenn die andern nicht? bezahlt werden soll ent DeMGru'M kann 'ich nicht beitrrtcn; denn ist kein Recht vorhalldkn - so' wap es eine landessürstlM Liberalität, diese Summe Mchozahltn'/ und es erlangen dal-' durch andere kern Rechr datauft daß eine solche Liberalität alD ihnen gewährt werde.' B^'eiM solchen wird gewöhulichMsi die Verhältnisse Rücksicht''gmömmen, und man kann daraus keine Confrguenzen ziehen; wenigstens kann man nicht von einer« Rechtsungleichheit sprechen. Was'aber die Bemerkung betriD daß keim Zweifel über das Recht vorhanden sei, somußichbH» merken, daß'schon das, was der Hr. Staatsminister erklärt hat, und daß 4-Mitglieder in der Deputation der Ansicht nW beigctrcten sind, mich veranlaßt, die Sache für zweifelhaft zu erklären. Sämmtliche Mitglieder der Deputation stutz von der Kammer gewählt, einige haben die, andere'jene Ansicht aus« gesprochen, und dazu, welche Ansicht die richtige sei, zu crÄ- te-rn, halte ich die Kammer/nicht fähig, da es zu schwierig ist,' das eigentliche Rechtsverhältniß in Klarheit zu setzen. ' ' Abg. Richter (aus Zwickau) bemerkt, daß der Antrags steller'durch die Abänderung seines Antrags selbst erkeMerä'zÜ geben scheine, daß er keinen Werth mehr auf seinen Antrag leg^, und das sei Grund genug , das Präsidium zu bitten, über die Sache abstimmen zu lassen. ' ' ' Da indessen Abg. v."Maher noch das Wort verlangt, so stellt der Präsident zunächst die Frage: Ob die Kammer wolle, daß über den in Frage stehenden Gegenstand abgestimmt werde? Sie wird mit Ausschluß von 4Stimmen mit Ja beant wortet, und es enlstcht nun eine Debatte über die Art und Weise, wie die Abstimmung erfolgen soll, . Abg. Roux, null die.Frage gestellt wissen, ob der. Antrag- an die Regierung zu bringen sei. . . - . Abg. Gruner verlangt die-Frage auf das DeputatiöNS« Machten gestellt; v - - " i Abg. v. Maycr, ob' die Sache i zür nähern - Erwägung' an die Regierung abgegeben werden soll; Abg. Haußner, daß man über das Petitum selbst ab stimme. - Da letzterer Ansicht auch der Präsident und Secr. Berg mann beistimmen, und auch die Kammer damit einverstanden ist, so stellt Der Präsident die Frage: Tritt die Kammer dem An träge bei, in Vereinigung mit der 1. Kammer die hohe Staats regierung zu ersuchen, daß auch die in der Petition erwähnten 1800 Lhlr., 14,391 Lhlr. 16 Gr. und 7533 Lhlr. 8 Gr, als bald an die Behelligten und Berechtigten aus der Hauptstaats-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder