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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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diesen Antrag als erledigt, und empfiehlt die Annahme diese- Etats. Prinz Johann fragt an , ob auch ferner eine Floßober- aufsicht im Meißner Kreise unerläßlich sein werde, da doch in andern Kreisen selbige nicht statt finde. Staatöminister v. Zesch au ertheilt hierüber folgende Aus kunft: Eine besondere Stelle Behufs der Oberaufsicht exlstirt nicht mehr, denn sie ist nach ihrer letzten Erledigung unbesetzt geblieben, und diese Geschäfte werden jetzt von einemjFloßver- walter gegen eine jährliche Remuneration von 360 Thlrn. mit besorgt. Ob etwas Aehnliches bei der Elsterflöße eintreten wird, bleibt noch fernerer Erwägung anheimgestellt. Es wird hierauf die Position mit 63,800 Thlr. jährlich zur Aufnahme in das Budjet e i n st i m m i g a n g e n o m m e n; und für den Antrag der 2. Kammer erklärt man sich mit 28 gegen I Stimme. 17) Etat der Chausseegelder. 200,000Thlr. (s. Nr. 401 d. Bl. S. 4167.) Nach den ministeriellen Mittheilungen wird sich die Einnahme in Folge der Minderung des Chausseeqel- des durch Annahme des Zollvertrags auf 170,000 Thlr. für 1834, 172,000 Thlr. für 1835, 174,000 Thlr. für 1836 vermindern. Die Deputation pflichtet der in der 2. Kammer gemachten Be merkung des Herrn Finanz-Ministers bei, daß eine Verpachtung der Chausseegelder-Einnahmcn (bei denen sehr viele, sonst zu pen- sionirende Individuen angestellt werden,) nicht als zweckmäßig sich darstelle, indem eine Verpachtung nur bei solchen Gegenstän den von Nutzen sei, wo die eigene Industrie des Pachters auf den vermehrten Ertrag eittwirken könne, der Chauffeegelder-Einneh- mer aber hierzu keine Gelegenheit habe; eine Verpachtung dieses Gegenstandes würde eher Gelegenheit zu Bedrückungen geben öder bewirken, daß der Pachter die stipunrte Summe nicht bezah len könne; es bleibe demnach bei diesem Gegenstände nichts übrig, als strenge Cvntrole, worüber man jetzt einige veränderte Ein richtungen getroffen habe. Da die Deputation in Beziehung auf eine ministerielle Aeußerung in der 2. Kammer es rathsam fin det, daß nicht durch zu niedrige Besoldungen der Chaussee-Ein nehmer vielleicht Veranlassung zu Unterschleifen gegeben würde, vorzüglich jetzt, wo das Einkommen der Chaussee-Gelder-Ein nehmer fast um * vermindert worden, so ist ihr die Mittheilung gemacht worden, daß die in Folge des neuen Chausseegelder-La- rifs etwa entstehenden Verluste an Einnehmergebühren sich derma len noch nicht genau übersehen ließen, und es habe sich sogar bei mehreren Einnahmen in Folge vermehrten Verkehrs und der son stigen Bestimmungen des neuen Tarifs eine Mehreinnahme her ausgestellt, und würden deshalb noch fernere Erfahrungen abzu warten sein ; es werde jedoch das Finanzministerium in einzelnen Fällen und wo die bis jetzt sich herausstellenden Verluste sehr er heblich sind, und das Eitikömmen der Einnehmer auf eine für den Staat und die Individuen bedenkliche Weise herabdrückcn, gern sofort die geeignete Hilfe gewähren. Die Deputation em pfiehlt diesen Erat in abgeänderter Maße zur Annahme.. Secr. Hartz: Es ist mir hier ein Zweifel beigegangen, ob nicht, da rS sich doch von einer Abgabe handelt — welche zwar schon nach der bei Gelegenheit der Zollvereinigung abgegebenen Erklärung zugestanden werden muß — eine aus drückliche Bewilligung nöthig sein wird; in der 2. Kam mer aber hat man diesen Etat nur wie alle übrigen angenommen. Diese Bemerkung erstrecke ich nicht blos auf die Chausseegelder, sondern auch auf die Brückengelder und den Elbzoll sub Nr. 18. und 19. . Referent v. Deutrkch: Zwar liegt!« der Genehmigung einer Einnahmeposition auch eine Zustimmung zur Erhebung und zu Verwendung der dabei berechneten Ausgaben, worauf wir be reits in unserm Vorberichte hingewiesen haben; soll indessen eine . besondere Bewilligung noch ausgesprochen werden, so würde hinzuzufügen sein: „nach den jetzt bestehenden Tarifsätzen und Bestimmungen". Prinz Johann tritt diesen Bemerkungen bei, und hält überhaupt die Einnahme für die Chaufsiegelder für Revenuen angelegter Capitale, wo doch eine Bewilligung nicht gerade nothwendig erscheine. Der vom Secr. Hartz angeregte Zweifel veranlaßt den Prä sidenten, die Frage an die Kammer zu richten: Genehmiget die Kammer den vorliegenden Etat, und bewilliget sie sonach die Erhebung der Chausseegclder im Allgemeinen nach dem einge- führtenFuße? Dieß wird einstimmig bejahet, und eS werden sonach die im Berichte genannten 3 Posten auf daö Budjet gebracht. 18) Etat der Brückengelder. 10,800 Thlr. (s. Nr. 441. d. Bl. S. 4168.) empfiehlt die Deputation gleichfalls zur Annahme. Die Art der bei der vorhergehenden Position gestellten Frage veranlaßt den StaatSministrr v. Ze sch au zu der Bemerkung: Es liege hier nicht, so wie bei den Chauffeegcldern und dem Elbzolle, ein Gesetz vor, sondern die Erhebung müsse nach speciellen, für jede Brücke besonders auSgearbeiteten Rollen er folgen. Er müsse indeß voraussetzen, daß, trotz der in Form einer Bewilligung abzugebenden Erklärung, es der Regierung unbenommen bleibe, sofern es ihr nöthig erscheine, eine Ände rung der Tarife zu treffen, ja sogar, wie der Fall wohl vor kommen könne, bei neuen, hiezu geeigneten Brücken ein neues Brückengeld eintreten zu lassen. Insofern Niemand widerspreche, werde er dieß als ausdrücklich zugestandcn ansehen. Niemand begehrt das Wort, und man genehmigt ein stimmig den Etat des Brückengeldes an 18,800 Thlr. und ist auch mit der Erhebung der Abgabe in der vom Hrn. Finanzmi nister auseinander gesetzten Weise einverstanden. 19) Etat der Gleitsgelder.91,747Thlr.3Gr.2Pf. (s. Nr. 401. d. Bl. S. 4169.) fallen in Gemäßheit des Zollver- trags hier aus, und es rücken die nachfolgenden Positionen um eine Ziffer höher hinauf. 19sonst20) Etatdes Elbzolls60,000Thlr.(s.Nr.401. d. Bl. a. a. O.) In Folge der Verminderungen, welche durch den Zollvereinigungsvertrag eintreten, ist der Reinertrag nur 20,000 Thlr. jährlich zu veranschlagen und mit dieser Summe anzunehmen. Man genehmigt einstimmig den Etat von 20,000 Thalern jährlich. - 20) Etat der Zinsen von Activ-Capitalien 230,197 Thlr. 4 Gr. 4 Pf. (s. Nr. 401. a. a. O.) Bei dieser Po sition hat die 2. Kammer beschlossen, darauf anzutragen, daß die ! bei den Straf- und Versorgungs-Anstalten vorhandenen Capita- lien von da entnommen und an die Haupt-Staatskasse bis zum Ablauf der gegenwärtigen Finanzperiode abgegeben werben möch- i ten. Da die Deputation diesen Antrag bereits bei dem Bericht über den Etat des Ministerium des Innern S. 33. mit Aus-
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