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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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welcher anzugehvren ich selbst die Ehre habe, einen Vergleich herbeiführen möge! Jedoch die besten Hoffnungen geben keine Sicherheit, so lange die Zustimmung beiderseitiger Kammern mangelt; umsoweniger, als schon die ersten Beschlüsse jensei tiger Kammer über Entschädigung für indirekte Abgaben nicht allenthalben conform mit den Vorschlägen der Deputation sind, sondern vorzugsweise nur einer Classe der Befreiten die im Ver hältnis! zum Ganzen unbedeutende Entschädigung absprachen. Unmöglich kann ein solches Verfahren zu dem Vertrauen berech tigen , daß gänzliche Hingebung des einen LheileS den andern bewegen müsse, in die gemachten Vorschläge zu willigen, und in sofern das Gegentheil doch geschieht, befinden wir uns in ge fangener Hand; ich halte es daher der Vorsicht gemäß, bei einer so wohl begründeten Forderung uns den letzten Anker nicht ent schlüpfen zu lassen. Führen die Vergleichsvorschläge Vereini gung herbei, welche allerdings nur durch Nachgiebigkeit von ei ner wie der andern Seite zu erlangen ist, so hat mein Antrag keine Folge, und Niemand kann dieß mehr wünschen als ich selbst! Was die Statthaftigkeit des Antrags anbelangt, so bin ich überzeugt, daß denen im §. 102. ausgestellten Forderun gen, nach welchen Anknüpfung von Bedingungen erlaubt sein soll, hier völlig Genüge geschieht, denn es betrifft mein Antrag die unmittelbare Verwendung der Steuer. Der Antrag des Sprechers wird hinreichend unter stützt. Prinz Johann: Ich glaube, der Polenzische Antrag stellt sich sowohl alS rechtlich nicht ganz statthaft und zweitens nicht nothwendkg dar. Unter andern Verhältnissen würde ich ihn vielleicht für zulässig erachten, allein im vorliegenden Falle nicht, da von einer Abgabe die Rede ist, welche auf einem stän disch bereits genehmigten Vertrage mit einem auswärtigen Staate beruht. Da nämlich die Kammer jetzt die Bewilligung der Biersteuer nicht mehr verweigern darf, so kann sie derselben auch keine Bedingung beifügen, denn deren Abschlagung würde ja die Kammer nicht zur Ablehnung der Bewilligung berechtigen können. Bürgermeister Wehner: So sehr.ich auch von derNccht- lichkeit der geforderten Entschädigung überzeugt bin, und mich bereits schon früher dafür ausgesprochen habe, so kann ich doch das zur Sicherstellung dieser letztem vorgeschlagene Mittel nicht billigen, theils weil es, wenn die 2. Kammer jede Entschädi gung beharrlich abschlagen sollte, doch nicht zum Zwecke führt, theils weil die l. Kammer schon zugcstandcn hat, die Entschä digung auszusetzen, und weil man letzterer jetzt vorzugreifen scheinen würde. Referent O. Deutrich: Ich will allerdings nicht ver kennen, daß die Verhältnisse ganz so sind, wie sie Herr v. Po len; auseinandergefttzt hat; auch hatte ich die Bestimmung der Verfassungsmkundc l02. ganz klar, daß nämlich die Bewil ligung von Abgaben an Bedingungen geknüpft werden kann, welche das Wesen und die Verwendung derselben unmittelbar betreffen. Demnach würde cs wohl zu rechtfertigen sein, die beantragte Maßregel zur Sicherstellung des dießfallsigen in dem sächsischen Recht begründeten Realrechts zu ergreifen. Auf der andern Seite ist aber doch sehr zu bedenken, daß wir uns jetzt mit der Deputation der 2. Kammer bereits auf dem Wege der Vereinigung über die gesammte Entschädigung wegen der Real befreiung befinden, und daß es daher wohl rathsamer sein wür de , diesem Anträge nicht bcizutreten, um nicht in die Verhand lungen mit der 2. Kammer durch dieses Verfahren vielleicht un angenehme Störungen zu bringen. Dagegen würde vielleicht ein anderer Weg emzuschlagen sein, wodurch dieß vermieden würde. ES ist doch zu erwarten, daß die Erklärung der 2. Kammer Über den Vermittlungsvorschlag bei dem Gesetz über die Entschädigungen wegen der Befreiungen von den indirekten Abgaben in den nächsten Tagen an uns gelangen wird. Tritt die 2. Kammer jenem Vermittelungsvorschlage bei, so wird, nach meiner Ueberzcugung, die ganze Sache sich erledigen, des halb würde ich verschlagen: „Die Bewilligung der Biersteucr für jetzt und so lange auszusetzen, bis die Erklärung der 2. Kam mer wegrn Annahme deö Vcrmittelungsvorschlags über die Ent schädigung der Rittergüter wegen der Lrynksteuerbcfreiung, ein gegangen ist". v. Po lenz nimmt hiergegen seinen Antrag wieder zurück. Staatsminister v. 3 eschau: Ich beklage es in der That, den vom Abg. v. Potenz ausgegangenenAntrag gestellt zu sehen, und zwar um so mehr, weil letzterer selbst Mitglied der Depu tation ist, welche bemüht war, recht bald eine Vereinigung über die gesammte Entschadigungsfrage zu Stande zu bringen. Die. Annahme eines solchen Antrags kann für den Erfolg der wichtigen Verhandlung höchst nachtheilig fein, und ich hätte ge wünscht, der Antrag wäre unterblieben. Letzterer stellt sich aber auch als ganz unzulässig dar, da die Kkerstcuer bereits be willigt worden ist, und zwar über die jetzige Finanz-Periode hin aus. Ferner liegt hier nicht der Gegenstand vor, wo ein sol cher Antrag gestellt werden könnte. Er bezieht sich auf die Ver wendung, und gehört demnach zur Ausgabe, nicht aber - zur Einnahme. Handelt es sich aber um die Mittel zur Befriedi gung der Anforderung der Rittergutsbesitzer, so kann diese durch die von dem Ertrage der indirekten Abgaben für dergleichen Entschädigungen gekürzten 200,000 Thlr. bewerkstelligt werden. Aus diesen Gründen müßte ich mich auch noch mehr gegen den Antrag des Hrn. Stellvertreters erklären, denn daö Aussetzen der Bewilligung halte ich für noch weit bedenklicher. v. Carlowitz: Ich bin zwar bereit, den Deutrichschen An trag zu unterstützen, jedoch für den Fall, daß solcher nicht ange nommen werden sollte, würde ich den des Hrn. von Polenz wie der aufnehmen, falls solcher nicht bloß vielleicht eventuell und na mentlich für den Fall, daß der Deutrichsche Antrag Annahme findet, zurückgenommen ist. Da mein neulich ausgesprochener Wunsch, bei der frühem Erklärung wegen der Lranksteuer ste hen zu bleiben, nicht angenommen worden ist, so wird man sich aller« dings in gefangener Hand befinden, wenn man jetzt unbedingt bewilligt, uud deshalb scheint es mir wichtig, zu prüfen, ob denn die gemachten Einwürfe wirklich so entscheidend sind. Man
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