Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
letztvorhmgen vom Secr. Richter verlesen, genehmigt, und dnrch die Abgg. Löser und Hänel (auf Rauenstcin) mit un terzeichnet. Die Registrande enthält: I) Das hohe Gesammtministerium übersendet unterm 29. Sept. 1834 ein allerhöchstes Decret vom 28. Sept., den Ent wurf zu einem Heimathsgesetze betr.; wird verlesen und an die 1. Deputation abgegeben. 2) Ebendasselbe übersendet unterm 2. Sept. 1834 ein allerhöchstes Decret von demselben Lage, die Staatsschuldenkasse betr.; wird ebenfalls verlesen und ge langt an die 2. Deputation. 3) Der Abg. Schweinitz bittet unterm 25. Sept. 1834 um Verlängerung seines Urlaubes bis zum 14. Oct.; bewilligt. 4) Bericht der 1. Deputation der 2. Kammer vom 29, Sept. 1834, über den Gesetzentwurf, einige Bestimmungen über das Grwcrbswefen betr.; zum Druck und auf die Tagesordnung. 5) Der Abg. Meisel bittet unterm 28, Sept. 1834 um Urlaubsverlängerung bis 5. Oct. 1834; wird bewilligt. 6) Urlaubsgesuch des Abg. Runde auf 3 Ta ge; wird bewilligt. Es wird nunmehr zum 1. Gegenstände der heutigen Tages ordnung übergegangcn. Er betrifft das Verlesen des Berichts der 3. Deputation über den vom Abg. Runde gestellten Antrag auf ein Gesetz, rücksichtlich der Dismembration der Gemeinde grundstücke. Abg. v. Mayer ist Referent in dieser Sache und er trägt den Bericht vor, dessen Endgutachten dahin geht: „Die von dem Abg. Runde und andern Mitgliedern in Bezug auf den vorlie genden Gegenstand gestellten Anträge auf sich beruhen zu lassen." Die Deputation hatte solches durch die vorausgeschickten Gründe naher entwickelt und zu rechtfertigen gesucht. Abg. Runde: Der Deputationsbericht, welchen wir so eben angehört haben, spricht sein Gutachten über den früher von mir zur Erleichterung von Dismembrationen gestellten Antrag dahin aus, daß man die Sache auf sich beruhen lassen möge. Ich bin weit entfernt, die Kammer nochmals durch die natio- nalwirthsch aftlichen und ökonomischen Beziehungen zu ermüden, welche mein Antrag darbietet und womit ich denselben molivirte, als solcher zum erstenmal zur Sprache kam. Indessen bin ich mir selbst schuldig, noch eine Seite desselben zu berühren, welche barthun dürfte, daß dieser Gegenstand im Interesse des Landes doch etwas mehr Aufmerksamkeit zu verdienen scheint, als ihm von Seiten unserer Deputation zu Lheil geworben ist. Die Thatsache, daß die meisten größern und kleinern Güter unseres Landes sehr verschuldet sind, bedarf leider keiner nähern Beweise. Eben so bekannt ist die Vorsicht aller Capitalisten, bevor sie Geld auf Grundbesitz ausleihcn. Dieses Mißtrauen steigert sich besonders da, wo schon mehrere Hypotheken auf einem Gute hasten und wird selten durch den Beweis beschwich tigt, daß ein Lheil jener Schulden auf wirkliche Verbesserun gen des Grundstückes verwandt wurde. Nur der Schein leitet Lei Verhandlungen dieser Art das Urtheil und bestimmt den Ca pitalisten, entweder ein Capital zu kündigen oder dasselbe zu ver ¬ sagen, wenn die Reihe und Priorität anderer Hypotheken irgend ein Bedenken einflößt. Dieser Gang der Dinge liegt in den Verhältnissen der Zeit und laßt sich nicht andern. Indessen ist diese Beschaffenheit der Zeitumstande wohl zu beachten, wenn ihr Einfluß sich durch die unausbleiblichen Folgen mancher neueren Gesetze zu verstärken drohet. Das sonst so wohlthä- tige Ablösungsgesetz gewahrt in dieser Beziehung jener Möglich keit «inen besorglichen Spielraum. Indem cs auf der einen Seite ganz unstreitig zu der Verbesserung und Erhöhung des innern Werthes der von Frohnden und Servituten befreiten Güter beiträgt, giebt es auf der andern den bisherigen Natural leistungen, welche der Gläubiger unbeachtet ließ, nunmehro nach deren Ablösung einen Capitalwerth, der zugleich als eine ebenfalls auf dem Gute haftende Schuld in die Hypothekenbü- cher eingetragen wird, und als eine früher unbekannte Größe alle andern Gläubiger um so mehr erschreckt, je unbedingter jene Schuld die erste Stelle einnimmt und die Rechte aller übri gen Hypothekarien zurückdrängt. Nur zu sehr rechtfertigt sich die Besorgniß, daß unter Umstanden dieser Art manches Capi tal gekündigt und mancher Grundbesitzer in die bittersten Verle genheiten gestürzt werden dürste. Trotz des unverkennbaren höheren Werthes seines Eigenthumcs nach Wegfall jener Cul- turfesseln wird er Noth haben, ein anderes Capital aufzuteci- ben, um das gekündigte zu decken, oder die Mittel zu erlangen, um die nothwendigen Veränderungen seiner Wirthschaft nach der Ablösung zu begründen. Welche sehr, sehr traurigen Fol gen aus dieser Verkettung der Umstande hervorgehen können, sollte hier nur angedeutet werden, um das Bedürfniß einer Aus hilfe desto fühlbarer zu machen, die sich durch Erleichterung der Dismembrationen eröffnen würde, indem dadurch der Grund besitzer Gelegenheit erhalt, einen Lheil seines vielleicht wenig nutzbaren Außenfeldes zu veräußern, und mit dem Kaufschil ling theils den drängenden Gläubiger zu beschwichtigen, theils seine neuen Wirthschaftseinrichtungen zu bestreiten. Auf mei nen Antrag, der namentlich diese Aushilft bezweckt, hat man zunächst rrwiedert, daß schon jetzt den Dismembrationen keine Hindernisse entgcgenständen, daß das Verfahren einfach, ohne Weitläuftigknten und sonderlichen Kostenaufwand zu bewerkstel ligen sei. Eine solche Behauptung muß bei allen denen, die als Grundbesitzer in dieser Beziehung eigene Erfahrungen machten, das nämliche Gefühl, wie ein herber Spott erregen. Auch unsere Deputation scheint von jener Täuschung befangen zu sein und nimmt von dem Mangel entsprechender Unterlagen Veranlassung, jene Meinung als Axiom fest zu halten. Zufäl ligerweise befinde ich mich im Stande, diese Lücke zu ergänzen. Sin Grundbesitzer aus einem dcr Aemter, welche mein Wahl bezirkumfaßt, hat mir eine specielle Rechnung der Unkosten übersendet, welche demselben eine Dismembration zuzog. Dieser umsichtige Landwirth erkannte schon vor .mehreren Jahren die Voltheile, welche ihm der Ausbau seines Hofes auf den grö ßern Lheil seiner weit von dem Docfe entlegenen Felder gewäh ren würde. Er trug auf Erlaubniß dazu und zur Dismembra tion seines Gutes überhaupt an, um sich zugleich der in der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder