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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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550Z Abg. v. Mayer: Ich bin doch in Zweifel, ob der Antrag Alle die Betrachtungen, welche derselbe sm sich selbst spricht. Es genügt mir, wenn ich durch meinen Antrag die Aufmerksamkeit der Negierung auf diesen Gegenstand gelenkt haben sollte, und dieser Erwartung gebe ich mich um so verlrauuttgsvoller hin, je mehr ich im Laufe dieser Zeit die Will fährigkeit habe kennen lernen, womit unsere hohe Staatsregie- rung den ihr bekannt gewordenen Gebrechen in der Verwaltung . In dieser Voraussetzung finde ich bration unter solchen Verhältnissen bedrohet; wenn der geäng stete Familienvater murrt, der um die Concesfron eines Haus baues auf einem solchen Trennstück bittet Und die Summe, die chc-r sonach die Entscheidung zustehen dürfte. Uebrigens handelt es sich hier nicht um einen Antrag des Abg. Runde allein, sondern auch noch um zwei andere Anträge. Besser wäre er mit samrem Schweiß für diesen Zweck erspart oder von Freun- es gewesen, wenn der Abgeordnete seine Zurücknahme früher den erborgt hat, nun für die Kosten einer Localbefichtigung auf- bewerkstelligt hatte. 7" si I . / si wenden muß, die hier so umständlich,, wie dort, stattfmdtt t hMe angcstellt hat, um seinen Antrag auf chle Fälle wenigstens und deren Resultat doch lediglich die Policeifrage betrifft: „ob j überflüssig zu finden, hätte er allerdings schon vor vielen Mo- puch der Bauplatz angemessen und paffend sei ?" Eine Frage, die k netten machen können. Gerade das in die Negierung zu setzende füglich der Ortsvorstand unter Hinweisung aüfseine Verantwort- Vertrauen war der hauptsächlichste Grund, warum die Aepu- lichkeit beglaubigen konnte. Willman dieQuellen derKlage über I tation ihr Gutachten in der mitgetheilten Weise abgegeben hat. zu vieles Negieren ausfinden, so suche man sie in diesen Verhalt- ' Abg. Roux: Nach §. 116. der Landtagsordnung wäre nisten. Will man helfen, so helfe man hier. Der so laut gewordene ^ohl die Kammer zu fragen, ob sie die Zurücknahme des An- Wunsch nach Eaumcipation des Gemcmdewestns entstehet ledig- - trags für zulässig erachte oder nickt? lieh aus der Erwartung, daß sich damit die jetzt fast auf alle Der Präsident stellt demnächst die Frage: Will die Beziehungen des Lebens ausgedehnte Einmischung der Behör- » Kammer den jetzt zurückgenommcnen Antrag auf sich beruhen den vermindern und namentlich den Gemeinden die eigene Wer- lassen? waltung der Wohlfahrtspolicei überlassen werde, welche aminei- . Diese Frage wird von 36 Stimmen bejaht; von 22 aber sten Veranlassung zu jenem Einschreiten gewährt. Der Ent- verneint und somit ist diese Angelegenheit als beseitigt zu rpurf der Landgcmeindeordnung hat.leider diese Hoffnung und betrachten. damit zugleich die frühere rege Theilnahme daran niedcrgcschla- Man geht nunmehr zum zweiten Gegenstände der heuti gen. Um so mehr hätte unter diesen Umständen mein Antrag !! gen Tagesordnung über, nämlich zu dem mündlichen Vor auf Erleichterung der Dismembrationen bei der geehrten Depu- ! trage der noch unerledigten Differenzpuncte hknsichtlich-deö Ober- tation einige Berücksichtigung erwarten lassen, da in seiner ?lausitzer Particular-Vertrags. (Die hier einschlagenden Tendenz wenigstens die .Abstellung eines Lheiles jener Klagen jüngsten Verhandlungen der ersten Kammer s. in Nr. 492. d. Bl. liegt. Allein die geehrte 3. Deputation hat eine solche eben, S. 5410. flg.) picht sehr dringlich erachtet. Sie erhielt von der Kammer den H Referent, Abg. Sachß e übernahm diesen mündlichen Vor-. Auftrag zu dessen Prüfung schon am 18. Februar 1833. Heute, i Hag, machte zuvörderst im Allgemeinen bemerklich , daß die wo sie darüber Bericht erstattet, zählen wir den 30. September zwischen beiden Kammern noch.obwaltenden Differenzen, wor- 1834. Sie hat also die Sache volle 1 si Jahre auf sich schon ! über die beiderseitigen Deputationen zum Behuf einer Vereini- beruhen lassen und räch nun der Kummer, dieß auch noch ftr- gung neuerlich Berathung gepflogen hätten, auf die ZZ. 54.55. ner zu thun. Mir selbst erspart sie durch dieses Verfahren we- ! 57. und 58. des Vertrags sich bezögen, und theilte dann bei je- nigstens die Verbindlichkeit, ii'r für einen besonder« Eifer in dem einzelnen Puncte das, was darüber in den Vereiniguagsde- dieser Angelegenheit auch einen desondcni Dank s>,gen zu wnssn. 8 vutationen verhandelt worden, in Folgendem mit: Cie wird mir vagem« die Bemerkung AU gute batte«, daß ich j . 1) Bei Z. 54. hat die erste Kammer (s. Nr.492. d. Bl. S. jetzt — wo ,bre Kamkinn lanust übrr.wgchVrumon fmo, die k 5410. und 11.) beschlossen, dem von der zweiten Kammer vorge- Regiemng btt r-i.Km Landtag rttü t w,r-, mü » auf Vor- schlagenen Anträge und Wunsche in der Schrift, jedoch mit der legung neun G-sitz.' M behelkkgrn, iuna Modisication beizutreten: „ daß man die Vorlegung des Provm- aufihreUtt!ung in einer Sacke' ; > < > '- s'ho.., zialstatuts-bloß zum Behuf der Kenntnißnahmeder Ständever- decten, Codex Augusteus und in den sibyllinischen Büchern selbst eingrweihet sein sollen? Ist es , frage ich, wohl angemes sen, diese ihren Amtsstuben und Expeditionen zu entreißen und zu Geschäften zu gebrauchen, wo die Fähigkeit einer Landgc- tichtsperson ausrcicht, um einen Würderungsschein auszustellen Und wo die einfache Eingabe dieses Würderungsscheines an jene Behörden der Interessenten eine Menge Aufwand für Fortkom-! d-s Landes gern abhilst. ss men und Auslösung so kostbarer Personen ersparen würde? Fast aber zugleich eine Veranlassung, meinen Antrag nunmehro der möchte man versucht werden, zu glauben, daß selbst mancheder weiteren Discnfsion zu entziehen, und zu erklären, daß ich ihn letzteren ihre persönliche Zuziehung nicht für so unbedingt erfor- für sitzt zurücknehme. derlich halten, da selten der Rembeamte — welcher nach einer Abg. v. Mayer: Ich bin doch m Zweifel, ob der Antrag neuern Bestimmung keine Auslösung liquidiren darf — bei je- von dem Abgeordneten zurückgenommen werden kann, mit dem nm Localexpeditionen bemerkt .werden soll. Jedenfalls ävcr Erfolge, daß die Sache ohne Weiteres erledigt ist. Der An kann man sich nicht wundern, wenn der Grundbesitzer nur mit trag ist an eine Deputation gewiesen und von derselben begut- Schrecken an die Liquidationen denkt, womit ihn eine Dismem- achtet worden; er ist Eig-nthum der Kammer geworden, wel-
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