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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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. seines Vermögens, Schulden und Oblasten abziehen müsse, für zweckmäßiger erachtet, diesen Abzug ausdrücklich in dem Gesetze zu erwähnen, und die beiden Paragraphen unverändert zu las sen. Zugleich hat aber die I. Kammer beschlossen, dem Z. 8. einen Zusatz beizufügcn, in folgender Fassung: „Uebrigens be wendet es dabei, daß in den H. 7. und 8. erwähnrcn Fällen keine förmliche Darlegung des schuldenfreien Bermögcnsdestandes und Einkommens nothwendig ist, sondern in Gemäßheit Z. 56. des Wahlgesetzes schon das Einverständniß des Stadtrath es und der Stadtverordneten genügt." — Da nun dieser Zusatz vollständig das erreicht, was die 2. Kammer durch Hinweglassung der in den Paragraphen enthaltenen Worte zu erreichen strebte, so empfiehlt die Deputation, dem Beschlüsse der I. Kammer beizutreten, und somit sowohl diese beiden Paragraphen unverändert, als auch den Zusatz anzunehmen. Auch hier nimmt Niemand das Won, und die Fragen: Erklärt sich die Kammer bcistimmend, daß der von der 1. Kam mer beschlossene Zusatz zu §. 8. angenommen werde? Und: Geht die Kammer diesem Beschlüsse zu Folge von ihrem frühem Beschlüsse bei tz. 8. zurück? werden einstimmig bejaht. Somit war die Berathung über diesen Gegenstand ge schlossen. («Beschluß folgt.) Zweihundert u. vier u. neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 24. Sept. 1834. Berathung dcä Berichts der 3. Dcput. über die von einigen homöopathischen Aerzten zu Leipzig an die Ständcvcrsammlung gerichtete Petition; Und,Bc- rathung des Berichts ders. Deputat., die Petition einer großen Anzahl Be wohner Dresdens, die Aufhebung des Verbotes des Selbstdispensircns für homöopathische-Aerzte Setr. - Die Sitzung nimmt halb 12 Uhr ihren Anfang. Auf der Registrande befindet sich: Eine Beschwerde des v. Pohland, als Actor der verwitt- weten Frau v. Carlowitz und Eons., die vom Finanzministerio verweigerte Actenvorlegung betr. v. Posern: Ich kenne diese Angelegenheit sehr wohl, ja ich bin sogar selbst, wenn auch nur in geringer Maße, dabei betheiligt. Sie betrifft im Allgemeinen eine Forderung der Werthern - Maxenschen Nachkommenschaft an die Staatskasse. Die Forderung selbst entstand besonders durch Ausrüstung meh rerer Regimenter für den Chmfürst Johann Georg, wozu ein Herr v. Werthern die Geldmittel vorschoß. Der Ehurfürst be zahlte später diese Gelder theils baar zurück, theils überwies er zur Tilgung dieser Schuld seinem Creditor mehrere landesherr liche Gefälle und die Nutzungen mehrerer Aemter, fand es aber endlich, zur völligen Tilgung der immer noch sehr bedeutenden Schuld, für gut, besagtem Herrn v. Wertstem für sich und seine Nachkommen die Dörfer Lichtenberg und Meißnisch-Frie- dersdorf bei Pulsnitz, erb- und eigcnthümlich für ewige Zeiten zu überlassen. Unter einer später» Regierung wurden jedoch diese Güter mit militairischer Gewalt wieder weggenommen. Die Familie unterließ nicht, ihre Bitten wiederholt an den Thron gelangen zu lassen, die frühem Stände verwanden sich eben so oft und kräftig für die gerechte Sache, allein das frühere geheime Finanzcollegium verlangte stets, wie billig, diePeten- ten möchten vor Allem durch die Originaldocumente ihren An spruch beweisen und sich hierzu legitimsten, da diese aber fehlten Und aller Mühe ungeachtet nicht aufzusinden waren, so konnte in der Sache unter solchen Verhältnissen etwas weiter nicht ge schehen, und der Anspruch würde fallen zu lassen gewesen sein, wenn nicht in neuerer Zeit alle jene Originaldocumente mit der eigenhändigen Unterschrift des Churfürsten Georg durch einen ^Zufall wieder aufgssünden worden waren. — Zur weitern Aus führung des Anspruchs bedarf es nun zunächst, um Kosten und Weitläustigkeiten zu vermeiden, der Einsicht einiger im Archiv des Finanzministerii liegenden Aktenstück«, es wurde vergebens darum gebeten und zunächst handelt es sich jetzt nur darum, und das Petitum ist allein darauf gerichtet: „daß die hohen Kam mern sich für Mittheilung jener. Acten hochgeneigt bei der Staatsregierung verwenden möchten". Bin ich nun, wie von ! der Gerechtigkeit der Sache überhaupt, so auch von der Billig keit dieses Verlangens überzeugt, eines Ansinnens, welchem wohl auch gesetzliche Bestimmungen zur Seite stehen, so kann ich nicht umhin, diesen Antrag zu dem meinigen zu machen, und richte sonach an die hohe Kammer dir Bitte, diese Eingabe an die 3. Deputation zur Begutachtung zu verweisen, wohin sie nun , als von einem Mitglieds der Kammer bcvorwortet, der Landtagsordnung gemäß, gehört. ! Es entsteht hierauf darüber eine Meinungsverschiedenheit, ob ein Mitglied der Ständevcrsammlung eine Beschwerde, bei welcher cs selbst betheiligt ist / zu seiner Sache machen könne? und es findet endlich diese Frage durch die Erklärung des Abg. v. Hepni tz, die Sache zu der fekmgen machen zu wollen, seine Erledigung. . Man gelangt nunmehr zur Tagesordnung, auf welcher sich der Bericht der 3. Deputation über die von einigen Homöo pat h i sch e n Ä e r z ie n z u L e i p z i g an die Ständeversamm lung gerichtete Petition, und V. der Bericht derselben Deputation, die -Petition einer großen Anzahl.der Bewohner Dresdens, die Aufhebung des Verbotes des Selbstdrspensmns für Homöo pathische Aerzle betr. , . > Da beide Gegenstände in Verbindung zur Berathung kom men solley, fragt v. Milt ih, .als Referent in der Sache, vor läufig an, ob cs die Kammer wünsche, daß er auch die Masse der unter der Petition der BewohnerDresdens befindlichen N a- Men mit verlesen solle? Bürgermeister Göttschsld Halt Letzteres für rathsam;. v. Heinroth aber verneint dieß. Ein Mitglied der Kammer wünscht die Jünger der Homöo pathie kennen zu lernen; v. Carlowitz halt dafür, dem Referenten wenigstens das Vorlesen der B o r name n zu erlassen; Amtshauptmann v. Welch aber besteht zugleich mit auf dem Vorlesen der Letzteren, womit endlich auch die Kammer ein verstanden ist. -- - - Referent trägt nun beide Petitionen sawmt den dazu erstat teten Berichten vor.;,! . Die erste Petition mehrerer Leipziger Aerzte lautet:
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