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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5514 haben. Sie zögerten bisher mit ihrer Petition. weil sie abwar- Hahnemanns zum fünften Mal aufgelegtes und in das Frag ten wollten, was sich zum Vortheil der Praxis ihrer Wissenschaft s fische, Englische, Dänische, Russische übersetzte Organon stehet, von dem in Leipzig durch Privatkräfte errichteten, am 22.! und unter welchen nebst Andern die „Briefe eines homöopathisch Januar 1833 eröffneten homöopathischen Klinikum würde sagen i Geheilten an die zünftigen Widersacher" glanzen. gen erfahren, oder MS den hierüber Nachricht gebenden Druck schriften vernommen haben. — Die Petenten erlauben sich außer den beiden homöopathischen Zeitungen und dem Archiv für die homöopathische Heilkunst auf eine bedmünde Bibliothek homöo pathischer Schriften aufmerksam zu machen, an deren Spitze .an'E. hohes Geheimes Cabinet 3. ü. 10. Mai 1830, inglei chen in einer ' - - - 3) Supplik achtbarer Privaten und Familien an E. hohe Lan- - desdircction ll. ll. Leipzig den 18. November 1833 enthalten und werden der weisen Prüfung der hohen Kammer hiermit bescheiden submittirt. Da die Bittsteller von Nr. 1. und Nr. 2. und 3. bei den ho- henBehördcn ab fälli g beschiedm worden, so wird diese Abwei sung es rechtfertigen, wenn die Unterzeichneten sich nunmehr an die hohen Kammern wenden, auf welche die befangene Stimme der Ober.-MedicinalbeHörden und die Gegenpartei zahlloser Mit- ? die neue Wissenschaft, ohne sie zu kennen und zu prüfen, tapfer «zu schmähen und wo möglich lächerlich zu machen. Laste- I rer dieses Schlages haben nicht daran gedacht und ignorircn ab« ! sichtlich, daß die Entdeckung eines Galilei, eines Faust, eines Franklin, eines Zenner, u. a. eine geraume Zeit hindurch, ehe ihre s Entdeckungen durch Erfahrung bestätiget erschienen, ebenfalls verlacht- verspottet, angcfeindet und r-cnir. verfolgt wurden, — ja, daß es selbst Christus und Luther nicht besser erging. Sel ten hat aher auch der Egoismus, der Eigennutz, die Furcht vor Verlusten an Nus und Einkommen so viel Anthcil an der Anfein dung einer neuen Entdeckung gehabt, als dieses bei der neuen HMchre der Fall ist, durch welche die Partei der Aerzte alter Schule sich für beeinträchtigt, und die ganze.Zunft der Apotheker sich für verloren hält. Die Furcht der Letzteren ist nicht ganz ohne Grund. Aber darf sich der Staat abhalten lassen, die Aus übung einer Kunst in Schutz zu nehmen, weil durch sie eine ein zelne Claffe von Äetischen in ihrem seitherigen enormen Einkom- . men geschmälert wird, während durch dieselbe tausend und aber tausend Nnbemiftslke.— wahrend Militair- utrd andere Hospi täler, würde sie in dieselben eingeführt, unbedeutend wcnig für Nedicm auszugeben haben, mithin doch ersparen, sollen, und dennoch der Zweck des Cürirens — Heilung und Gesundheitsbe- festigung eben so sicher, ja gewöhnlich schneller und ohne Nachwe hen erreicht wird. Ein aufgeklärter weiser Staat beschrankt seine Bürger und Angehörige nicht, sich zu einer oder der andern Kirche zu bekennen und A'ch also den Weg zu wählen, den er zu und unter welchen nebst Ändern die „Briefe eines homöopathisch Auch Juristen: Limnann, die Homöopathie in Staatspoli- ceilicher Hinsicht. Meißen 1829. Aid recht, ttnrg, lwinämmLiue» Der hohen Slandeversammlung ist, wie die Erfahrung vom 16 Monaten gelehrt hat, nichts fremd, was die heiligsten - Interessen der Menschheit und zunächst des theuren Vaterlands! angeht, dessen Wohlfahrt in ihren Händen ruht. Davon über-! zeugt und ermuthigt wenden sich an Dieselbe die unterzeichneten i Aerzte, welche sich zu der unter dem Namen „der Homöypathik" bekannten, von v. Hahnemann entdeckten und seit 30 Jahren mit glücklichem Erfolge von ihm und andern Aerzten angewende ten Heilmethode bekennen. — Sie thun es nicht für sich allein^ sondern auch für ihre — wenn schon hier nicht unterzeichneten — > im Vaterlandeexistirenden zahlreichen College«; denn es ist nicht des Eigennutzes Sucht nach pecuniaren Vortheilen, welche sie zu i gl'iedcr der alten Schule keinen CIaM und in deren diesem Schritte veranlaßt, sondern es rst der Wunsch, dieWissen- Mitte Manner sich befinden werden, welche das heilfame Wicken schäft und ihr durch Hahnemann erweitertes, auch fort und fort! der Homvopathik, wenn auch nicht an sich selbst und in ihren nach Erweiterung strebendes Gebiet Staatswegen geschützt- Familien, doch gewiß an ihren Freunden und sonstigen Umgebun- und befördert zu sehen. Sie thun diesen Schritt für die Ehre "" - - und den Rühm ihres aufgeklärten Vaterlandes, von dem schon eine religiöse Reform über die Welt ausging und welches nicht das letzte sein soll, die neue Lehre zu schützen und zu befördern, nachdem andere Regierungen damit schon einen Anfang gemacht von dem in Leipzig durch Privatkräfte errichteten, am22. lassen. — Da nun diese Anstalt nach sünfviertcljahriger Erfah rung den davon gehegten Erwartungen entspricht, wie die bisher , , erschienenen drei Hefte der Jahrbücher der homöopathischen Heil- M-uoMQ «aksrcs re. Dresden uns Leipzig 18LÜ (Auch in deut- und Lehranstalt, welche wir hier beisügm, zur Genüge nachwci- scher U-bersttzung: „die Homöopathie, von dem Standpuncte sen, so glauben die Unterzeichneten, daß es an der Zeit sei, ihr z des Rechts und der Medicmal-Police! dcleuchtet." Dresden und Anliegen den hoh. Kammern vorzutragen und ihrem Ermessen an- > Leipzig 1829). Gundheim über die Maßregeln gegen die Aus heim zu geben, ob sie dasselbe sofort oder bei den etwa zu crwar- sibuüg des Hom. Heilverfahrens. Gießen 1833. Desselben Be tenden Verhandlungen über das gesammte Medicinalwescn ihrer g merkungcn zu der Schrift: Abwehr Hom. Angriff rc. Gießen 1833, Beachtung werth finden wollen. —Die Petenten unternehmenDie Homöopathik, der gesunden Vernunft, so wie dem Staats- es mit Vertrauen zu ihrer guten Sache, überzeugt, daß sie als und Privatrechte gegenüber. 2 Lheile, Quedlinburg l 834. Ver- Sprecher der Menschheit vor helldenkenden vorurtheilfreien Man-I thcidigung der Siaatswissenschäften gegen Eingriffe der Medi- nern stehen, welche die Sache und ihren Zweck zu würdigen wis-z einer bei der Sache dcrHomöopachik v. e. Hom. Geheilten. Mag- scn werden. — Sie dürfen voraussetzen, daß die Geschichte der S deburg 1834. — und andere mehr, haben sich der Sache der Ho- Homöopathik — welche leider! zugleich die Geschichte ihrer Ver- möopathie kräftig angenommen.. Dagegen sind nur wenig a cht- folgung enthalt — genugsam bekannt ist. Dasselbe dürfen sie ^ gare Gegner aufgestanden, indem Andre sich begnügt haben, von ihrem naturgemäßen Hauptprincip und dessen erprobten heil- - ----- — « °" samen Wirkungen voraussetzen. Aber weniger bekannt und für- viele minder einleuchtend dürfte sein: „daß diese Wissenschaft-von der alten Lehre ganz verschieden, ihr nie bei- oder unter geordnet werden kann, und sich eine Vereinigung oder Verschmel zung beider Systeme nie denken läßt." — Diese Wahrheit ist bemerklich zu machen, um der Hoffnung zu begegnen, es könne mit der Zeit eine solche Verschmelzung und mit ihr dis Erledigung der Klagen der Homöopathiker erntreten, eine Hoffnung, w.lche manchen braven Mann wohl abhalten könnte,-sich ver guten Sache bald und mit Eifer anzunehmen.—, Eine andere woyl zu beherzigende Wahrheit ist die : „daß die einfachen Mittel der Homöopathik von den Kranken nur dann mit Zuversicht gebraucht werden, wenn deren Zubereitung von dem Arzte oder nach seiner Instruction von dem Kranken selbst erfolgt, und daß mithin das sogenannte Sclbst-Dispensiren, da es ganz zuverlässige Apoche- kenffür die Homöopathik nicht giebt, und bei der gewöhnlichen Beschaffenheit der Ofsicinen nicht geben kann, in der Regel uner--. läßlich ist, dessen unbedingtes unmodificirtes Verbieten aber dem Verbot der homöopathischen Praxis ziemlich gleich kommt." — Diese Wahrheiten und die sonstigen Gründe, welche das An liegen der Unterzeichneten au sfühiclr ch unterstützen, sind in den abschriftlichen Beilagen 1) Supplik achtbarer Privaten und Familien an E. hohe Lan desregierung- ü. 6. Dresden den 15. JuljUWO. w - 2) Supplik Her Dresdner und Leipziger homöopathischen Aerzte
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