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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dem Her!e seiner Seele, zu Himmel und Seligkeit für de» besten hält, Mit welchem Rechte sie, um ihr l c i b li ch e s W o h l, ihre Gesundheit zu erhalten oder herzustellen, an die Apotheker, an ihre vielleicht unreifen oder leichtsinnigen Gehilfen, ja an ihre Lehrlinge gewiesen werden dürfen, wenn sie durch die siwxlivia der Homöopathik, die den einfachen unverbotenen Hausmitteln fast gleich stehen, sich helfen zu können überzeugt sind? Nocheine Bemerkung sei den Unterzeichneten erlaubt, ehe sie mit ihrer ehr erbietigen Kitte schließen. Bereits über 400 Aerzte in Deutsch land, Rußland, Ungarn, Frankreich, Italien und andern Län dern, selbst neuerlich in den Nordamerikanischen Freistaaten üben Hahnemanns Lehre aus. Sie gewinnt mit steigendem Zutrauen immer mehr Terrain und der Druck, der sie hier und da verfolgt, vermehrt — wie zur Zeit der ersten Christen - ihre Anhänger und Priester, Nicht blos junge angehende Aerzte huldigen ihr, sondern gerade sind es altere und erfahrene Allüopathen, die aus Ucberzcugung die breite Bahn verlassen und den weniger betre tenen verschrienen Weg der neuen Lehre rinfchlagcn. Daß sie nicht noch mehr Aufsehen macht, wie es bei Jenners Vaccine der Fall war, siegt zum Theil in der wild bewegten Zeit, in welcher seit 20 Jahren in gebildeten und hohem Eirkeln die Politik und in den nieder» Kreisen die Kannengießerei alle Aufmerksamkeit in.Anspruch nimmt und alle Kopfe beschäftigt — in einer Zeit, wo die Umänderungen in Staats- und Commun-Verfassungen, wo das Steigen und Sinken der Staatspapiere, wo das Geschrei über theilS wahre, theils eingebildete Nahrungslosigkeit und Noch dieBetrachtnng alles andern Wissens- und Bcherzigenswcrchcn verdrängt. Möge die Weisheit der hohen Kammern — erhaben, wie immer, über das ephemere Treiben und Trachten der Menge — nicht verkennen, daß sich die Wünsche und Hoffnungen un zähliger Staatsbürger in dem Gesuche der homöopathischen Aerzte aussprechen, wenn sie bitten: Es mochten die Hohen Kammern bei der Staatsregierung sich verwenden, daß die Hindernisse, welche zur Zeit der freien Ausübung, auch großem Ausbildung und Vervollkommnung der homöopathischen Heilart im Wege stehen, gesetzlich ent fernt und namentlich das Verbot veS Selbst-Dispcnsirens, welches ohnehin auf die einfachen Mittel der Homöopathen nicht anwendbar ist, aufgehoben, und überhaupt die Freiheit der Wissenschaft durch eine künftige Medicinal-Nrdnung mehr befördert als gehemmt werde. Jngleichen, baß die Heilanstalt zu Leipzig von der Allerhöchsten Behörde bestätigt, auch gleich andern heilsamen Landes-Instituten mit angemessenen Geld mitteln unterstützt und dadurch ihr wimfchcnswerches Fortbe stehen gesichert; auch ein Lehrstuhl der Homöopathik in Leipzig begründet und dem Lehrer eine Besoldung emsgemittelt werde. Ein solcher Beschluß wird, außer den homöopathischen Aerzten selbst Tausende der Bewohner unseres theuern Valcrlan- des, welche von der HomvopatyikHeil und Gesundheit erlangten, und noch erlangen wollen, zur freudigsten Dankbarkeit auffordern und im AüÄande den sächsischen Volksvertretern drn Ruhm und Beifall aller Unbefangenen im hohen Grade erwerben. Leipzig, den 7. Junius 1834. v. Scbweikert, d. Z. Vicedirector des Ver eins homöopathischer Aerzte. v. Moritz Müller. 1>- Carl Gott lob Feanz. p. Carl Haubold. v. Franz Hartmann. Al. I. I. W. Lux. Die Deputation sagt über diese Petition Folgendes r Was nun den ersten Punct, die Erlaubniß des Selbstdis- pensircns betrifft, so ist zu bemerken, -aß, wenn darunter die un bedingte Freiheit Arzneien zufamnuuzusetzen und auszugeben verstanden wird, solches nicht bevorwottet werden kann, darum nicht, weil es eine Ausnahme von der bestehenden, alle Aerzte und Wundärzte betreffenden gesetzlichen Anordnung sein, und die be kannten Gründe, welche die Homöopathen für die Nothwendig? keit einer solchen AuZnalM bow Gesetz anführen, letztere noch feinesweges rechtfertigen würde. Wenn sich nun die homöopa thischen Aerzte nur auf das, im Mandat vom 30. September 1827 unter gewissen Bedingungen gestattete Selbstdispensirrn beschränken wollen, so bedürfen sie hierzu keiner besonder» Er laubniß, da die Disposition des nur gedachten Manvars auf die homöopathischen wie auf die Aerzte der alten Schule völlig gleiche Anwendung erleidet. Sie sind auch gn diesem beschränkten Selbstdispensiren von der Staatsregierung nicht behindert wor den. Anlangend den zweiten Gegenstand; Erlassung einer, die Freiheit der Wissenschaft mehr fördern den als sie hemmenden Medicinalordnung, so haben die Bittstel ler nirgend näher bezeichnet, worinn eigentlich die Hindernisse be stehen, welche nach den dermaligen Bestimmungen der Freiheit der Wissenschaft entgegentreten sollen. Die Deputation befindet sich daher außer Stande zu ermessen, in wie fern eine neue Mcdi- cinalordnung nothwendig sei, um jenen angeblichen Hindernissen zu begegnen, und zwar um so mehr, da die freie Ausübung der homöopathischen Heilmethode, abgesehen von dem allgemeinen Verbote des Selbstdispenssrens, irgend einer gesetzlichen Be schränkung, so viel der Deputation besannt, auch in unscrm Va terlands nicht unterworfen ist, Was nun die zweite der gedachten, M vielen Bewoh nern Dresdens unterzeichnete Petition angeht, so besteht ihr wesentlicher Inhalt in Folgendem: „Die Bittsteller berufen sich zuvörderst auf das in der natürlichen Freiheit begründete uird durch keine gesetzliche Vorschrift zu beschrankende Recht derKran- ken, zu Wiederherstellung ihrer Gesundheit, sich des Arztes und des Verfahrens, zu welchem sie Vertrauen haben, zu bedienen. In der Ausübung dieses Rechts finden sie sich aber durch das wiederholt an ihre Aerzte gelangte Strafverbot, sich des Ausgebens ihrer Mittel selbst dann, wenn es auf ausdrück liches Witten des Kranken und uncntgeldlich geschähe, zu enthalten, behindert; ja selbst die im Mandat vom 36. Sept. 1823 ausgcnommcnen Falle, nämlich große Entfernung von der Apotheke, der Fall der Noth und unentgeldliche Reichung an Arme, halten sie für eine völliger Verhinderung gleichkom- mende Erschwerung. Nachdem sie nun das Schwankende des Begriffs der Armuth daxgestellt und darauf aufmerksam gemacht haben, daß unter gewissen Umstanden ein Unvermögender durch diese Beschränkungen harter betroffen werden könne, als ein Almosenpercipient, bitten sier daß die im Mandat vom 30. Sept. 1823 gebrauchte Bezeichnung „Arme" in einem weitern Sinne interpretirt werde, und aus alle- solche Unbemittelte, welche der Arzt gleich beim Beginnen der Cur uncntgeldlich be- . handeln zu wollen erkläre, ausgedehnt werde, Weiter verbrei ten sie sich über den Zwang, welcher ihnen dadurch, daß beim Gebrauche homöopathischer Mittel sie an allyopathischeAsficinen, zu welchen sie aus den bekannten Gründen kein Vertrauen haben könnten, gewiesen seien, angethan werde; m-d mffu sie milde Schonung individueller Ansichten, ja vielleicht rpirüicher Vor- mtheile, welche mrbezweifelt die StäatSregürung bestimme, den Gebrauch z. B. der Halleschen Wmsenhausmedicm und der von den E^Zgebirgern auf Jahrmärkten feilgebotenen Mittel zuzulassen, auch für sich an. Hierauf unterneh men sie cs, darznstellen, welche geringe Gewahr geschrie bene Recepte für das richtige Verfahren des Arztes lei-
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