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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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legenhcrt zu verschaffen, sich dazu auszubilden, damit nicht seine Bürger, unter den Händen unausgebildeter Aerzte, als Opfer fallen und sich dazu hcrgeben mässen, Proben an sich machen zu lassen. Ich glaube ferner, daß das Vorurtheil der homöopathischen Aerzte. gegen die Apotheken kein ganz unbe gründetes ist, -da es nur zu sehr Meuchlet, daß diese neue 'Schule, wenn sie obsiegt und sich bewahrt, Las Grab der jetzt bestehenden Apotheken sein würde, und es erscheint mir daher die Befürchtung, daß letztere Alles dazu beitragen würden, um die neue Schule nicht aufkommen zu lassen, um selbst ihre Mit tel ohne Erfolg bleiben zu lassen, als nicht ganz aus der Luft gegriffen, halte daher den Staat, wenn er cs nicht für gut be findet, die neue Heilmethode ganz zu unterdrücken, für ver pflichtet, auch die etwanigen Hindernisse zu entfernen, umso mehr, da, wie das Beispiel Rußlands zeigt, eine Controls der homöopathischen Aerzte wohl möglich ist. v. Carlowitz: Was ich sagen, beantragen wollte, ist bereits gesagt, bereits beantragt worden. Der vorliegende Ge genstand ist gewiß von nicht geringer Wichtigkeit., Ich habe das Schicksal der Homöopathie in allen Staaten Europas mit Aufmerksamkeit verfolgt, und an dem Bekämpfen d.er über diese Lehre unter den Aerzten herrschenden Meinungsverschiedenheiten ein hohes Interesse genommen, ein Interesse, von dem ich mir selbst nicht eigentliche Rechenschaft zu geben vermag. Lch glaube im Allgemeinen, die Homöopathie ist noch nicht auf den S/Mbpmet gelangt, wo man ihr aus Staatsmitteln Unter stützung könnte zufließen lassen. Der Staat hat jetzt nur dafür zu sorgen, daß ihrem Aufkommen kem Hinderniß in den Weg gelegt werde , und daß nicht etwa unter ihrer Aegide Quacksal ber auftrcten. Kurz, der Staat muß eins gewisse Neutralität beobachten. — Die Homöopathie hat bereits in mehreren Staa ten Aufnahme gefunden, in Sachsen-Meiningen aber nur auf die Weise, daß man es namentlich den Apothekern zur Pflicht gemacht hat, sich für ihre Ofsicinen homöopathische Arzneisioffe aüzuschaffen, unter der Verwarnung, daß außerdem den homöo pathischen Aerzten das Sclbstdispensirm gestattet sein solle. Diese Maßregel halte ich für höchst zweckmäßig, denn ich möchte cs sehr bezweifeln, daß ohne eine solche Commination sich hie Apotheker geneigt fühlen würden, sich homöopathische Arznei stoffe anzuschaffen. Insbesondere aber verdient Beachtung eine neuere Ukase Rußlands, wornach allen zur Praxis befähigten Aerzten die Ausübung der homöopathischen Heilmethode nach gelassen ist, jedoch so, daß sowohl sie selbst als auch die Apo theken , in welchen homöopathische Arzneien bereitet werden, einer strengen Controls Seiten der Mcdicinalbchörden unterwor fen sind. Dich billige ich im höchsten Grabe, und wünsche daher dem Anträge des geehrten Herrn Seer. Hartz — dessen Ansichten ich vollkommen beitrcte — noch foig-noen Zusatz bei gefügt zu sehen: „daß bei Revision des Lyeius der Apotheken, welcher homöopathischer Natur ist, ein homöopathischer Arzt zugezogen werden möge". Auch dieser Antrag findet hinreichende MtorMtzung. Bürgermeister Hübler: Der geehrte Referent hat bereits den Bericht der 3. Deputation gegen die harten Vorwürfe des Hm. Bürgermeisters Gottschald mit kurzen Worten so treffend vertherdigt, daß mir, als Mitglieds der 3. Deputation nur We niges zu deren Rechtfertigung zu sagen übrig bleibt. Die Depu tation ist, wie auch der Inhalt des Berichts unwidersprechlich Zeigen dürfte, weit entfernt gewesen, der hoMöspathischenHeilme- . thode in irgend einer Beziehung das Urtheil zu sprachen. Zm Gegenthcil waren alle Mitglieder der Deputation, darüber einig, daß sie, als ein wissenschaftliches Streben, welches sich im Lauft der letzten dreißig Jahre Bahn gebrochen und künftig entweder die alte Schule verdrängen oder gleich manchen andern wissenschaft lichen Systemen selbst untergehen wird, zu ehren, und daß es Pflicht des Staates sei, ihrer freien Entwickelung nirgends hin- te.nd entgegen zu treten.. Eben so sehr aber war die Deputation überzeugt, daß alle bis jetzt gemachte Erfahrungen noch zu neu seien, um die Negierung zu veranlassen, entschiedene Partei für die neue Heilmethode zu ergreifen und daß nur die Zukunft über die Rathlichkeit einer solchen Maßregel entscheiden könne. Auch darüber war die Deputation einverstanden, daß cs vielleicht kei ner Apotheken bedurft haben würde, wenn die homöopathische Heilmethode, statt der älteren Schule, auf uns vererbt worden wäre. So aber ist derFall freilich ein umgekehrter. Die allüopaich. Heilmethode bestand Jahrhunderte und machte die jetzt bestehen den medicinalpoliceilichen Einrichtungen notbwendig. Und da glaubte dis Deputation allerdings, daß auch die neuere Schule den gesetzlichen Vorschriften zu folgen habe, welche im Allgemeinen für die Ausübung der ärztlichen Praxis, namentlich in Hinsicht auf das Recht des Selbstdispensireus in Sachsen bestehen. Sie konnte sich nicht überzeugen, daß der Homöopathie ein Anspruch aufAusnahme vom Gesetze zustehe, so lange sie nicht nachgewicsen, daß die Ausübung ihrer Heilmethode an das Recht des Selbst- dispensirens, als unerläßliche Bedingung geknüpft fei: ein Be weis, den die Bekenner der neuen Heilmethode bisher schuldig geblieben, und der kn dem faktisch Bestehenden schon gnüglichs Widerlegung finden dürfte. Die Deputation vermochte daher nicht, in der dcrmaligcn Gesetzgebung, insonderheit in der Dispo- sitionj des Mandates von 1827 ein mit der freiem Entwickelung des neuen Systems collidircndes Hinderniß zu finden und darum noch weniger die Anträge der Petenten Zu unterstützen. -- Aus diesen Ansichten ist der Dcputationsbericht kn Beziehung auf den Hauptpunct hervorgcgangen, um den sich beide Petitionen dre hen : den Punct des Selbstdispensirms. Gestützt auf eben diese Ansichten konnte die Deputation aber auch die ferneren Anträge auf Unterstützung der homöopathischen Heilmethode aus Staats kassen, nicht bevorworten, obwohl sie überzeugt war, daß ohne Beansprechung einer solchen Unterstützung Seiten der Staatsre- gkcrung der Errichtung eines Lehrstuhls der Homöopathie in Leip zig gewiß kein Hinderniß kn den Weg gelegt werden dürfte. — Noch weniger endlich waren die Anträge der zweiten Petition zu irgend einer Bevorwvrtung geeignet, da sie mehr oder minder aus eine bloße Umgehung der bestehenden gesetzlichen Bestimmun gen hinaus laufen. — Unter diesen Umständen muß die Depu-
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