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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Dreihundert und dritte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 30. August 1834. Fortsetzung der allgemeinen Berathung des Entwurfes eines Gesetzes über die Volksschulen. Die Sitzung beginnt nach 10 Uhr mit Verlesung des Pro tokolls der vorhergehenden Sitzung, welches nach erfolgter Ge nehmigung von den Abgg. Groß und v. Carlo witz mit un terzeichnet wird. Die Registrande enthalt: 1) Der Abg. v. Arnim bittet um Urlaub vom 6. bis letzten September 1834; bewilligt. 2) Der Abg. Heyn bittet um Urlaub vom 8. September bis 4. Oktober 1834; gleichfalls. 3) Extrakt des Protokolls der 1. Kammer vom 19. rc. August 1834, die Berathung über das Ausgabe-Budjet (Departement des Kriegsministerii) betr.; an die 2. Deputation. Nachdem der Präsident der Kammer die Anzeige ge macht, daß der Hr. Präsident v. Wietersheim an die 2. Kam mer die Einladung habe ergehen lassen, die Gewerbausstellung zu besuchen und hierzu einen Tag zu bestimmen, macht der Er stere noch auf die hohe Wichtigkeit-des Gegenstandes aufmerksam, und wird eine Stunde zu dem gedachten Zwecke festgesetzt. Man geht nun auf die Tagsordnung über, welche die Fort- setzung der allgemeinen Berathung über das Volksfchulgesetz betrifft. Staatsminister v. Müller verlangt zunächst zu sprechen und äußert: Ich glaube, einen Gegenstand heute nachträglich berühren zu müssen, den ich gestern zu übergehen genöthigt war, weil ich in gestriger Sitzung eine so vollständige Erklärung dar auf nicht abgeben konnte, als ich wünschte. Es war nämlich die Besorgniß, welche der geehrte Abg. v. Klien aussprach, als wenn vielleicht in dem Schulgesetze die Richtung genommen wor ben sei, die wendische Sprache möglichst zu unterdrücken. Die Regierung ist weit entfernt davon, ein solches Ziel zu verfolgen.; sie hat sich ganz in demselben Sinne gehalten, welchen er selbst angedeutet hat, immer nur dahin strebend, daß unsere wendi schen Mitbürger nicht ohne ausreichende Kenntmß der deutschen Sprache bleiben, weil dicß zu ihrem eigenen Nachiheil gerei chen würde, sobald sie in andere Orte kommen und dann am Verkehr mit Andern und besonders an Befuchung des Gottes dienstes durch Nichtkenntniß der deutschen Sprache behindert sind. Es hat daher schon die oberlausitzer Schulordnung vom Jahr 1770 dieselbe Rücksicht genommen, welche jetzt vorschwebt. Es war m der mehrmals erwähnten Verordnung ein tz. enthal ten, ' darauf bezog, und ich bin ermächtigt, darauf anzi agen, d- er nunmehr in dieses Gesetz ausgenommen ; vielleicht würde das die Befürchtung des Abg. beseiti ge! Er würde nach meinem Dafürhalten Z. 24 b. werden, um ) lauten: .„In allen Volksschulen wird der Unterricht in deut, ,'er Sprache ertheilt; es ist jedoch den Kindern wendischer Nation sowohl das deutsche als das wendische Lesen zu lehren, -auch so lange der Gottesdienst in einer Gemeinde durchaus wen disch bleibt, zu gestatten, daß nicht nm das Memomen der Hauptstücke des Katechisnius, der biblischen Sprüche und der Lieder oder Licdervcrse, sondern auch die Ertheilung des Neli- gions- und des Consirmanden-Unterrichts mit Anwendung der wendischen Sprache erfolge, so daß diese theils zu deutlicherer Erklärung der Lehrsätze, theils zu Wiederholung des Aufge- gcbenen gebraucht werde." Ich stelle seine Beurtheilung der Kammer, wenn die Diskussion in derselben bis dahin vorgerückt sein wird, anheim und habe mir erlaubt, die Diskussion des halb zu unterbrechen, weil uns der Abgeordnete vielleicht bald verlassen wird, und ich ihm doch diese Beruhigung noch geben möchte. Stellvertretender Secretair v. Klien: Mit dem aufrich tigsten Danke gegen die hohe Staatsregicrung und den Hrn. Cultusminister, den ich hiermit im Namen der Bittsteller, welche die von mir bcvorwortete Petition an die Kammer gelangen lie ßen, so wie der gesummten Staatsangehörigen wendischer Zunge ausspreche, erkenne ich die von dem Hrn. Staatsnn'nistcr so eben abgegebene befriedigende Erklärung an. Auch für die Person dankverbunden, glaube ich, daß durch sie und den zu dem Ge setze vorgeschlagenen Zusatz, dem, wie ich hoffe, auch die Kam mer nicht entgegen sein wird, den Wenden und ihren Seelsorgern vollkommene Beruhigung gewahrt werde- Referent Abg. v. Friesen besteigt nun die Nednerbühne, verliest das königl. Dekret und den Eingang des Deputations berichtes, wie folgt: Der 2. Kammer ist mittelst Dekrets vom 7. Dee. vorigen Jahres der Entwurf zu einem Gesetze über die Volksschulen vor gelegt und die 1. Deputation mit dessen Prüfung und Begutach tung beauftragt worden. — Dieselbe hat sich dieser Aufgabe um so sorgfältiger und gewissenhafter unterziehen zu müssen ge glaubt , je größer die Erwartungen sind, welche man seit langer Zeit von den Volksschulen des Landes hegt, und je dringender daher ein Gesetz von allen Seiten gewünscht wurde, welches die Bildungsanstalten der Jugend auf einen vollkommneren, den Bedürfnissen und Fortschritten der neuern Zeit angemessenen Standpunkt zu bringen geeignet wäre. Die Deputation ist zu innig überzeugt von dem heilsamen Einflüsse eines zweckmäßigen Schulunterrichts auf die Wohlfahrt des Landes, als daß sie nicht die Gerechtigkeit dieses Wunsches km Allgemeinen hatte an erkennen sollen, und sie hat daher mit Freuden die Pflicht über nommen, die Bestrebungen der Negierung, den Wünschen des Landes auch hierin zu genügen, durch ihr Gutachten zu unter stützen- Allein in die sehr allgemein verbreitete, oft, und selbst von Mannern von Fach ausgesprochene Meinung, daß das Volksschulwesen des Landes im Allgemeinen in einem schlechten Zustande, daß hier mit einzelnen Verbesserungen nichts gethan sei, und daß es einer gänzlichen Reform des Schulwesens be dürfe, vermochte sie nicht cinzustimmcn. — In einem Lande, in welchem die christliche Lehre zuerst auf die einzige wahre Duelle ihrer Erkenntnis; — auf die heilige Schrift, — zurückgeführt wurde, in welchem der Volksschulunterricht schon im Jahre l5L9 durch die beiden, zu den symbolischen Büchern gehörigen Katechismen Luthers eine Grundlage erhielt, aus welcher er im Wesentlichen noch heute beruht; in einem Lande, welches Ge setze auszuweisen hat, wie die Kirchenordnung vom 1 Januar 1580, wie die von dem berühmten Johann August Er ne st i entworfenen und im Jahre 1773 publicirten Schulordnungen, und das OlkMLralo vom 4. März 1805; dessen Fürsten endlich vom Anfänge der Reformation an bis in die neuesten Zeiten für
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