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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 294. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung: Dresden, Dienstags, den 24. OcLober 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und vier und neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 24. Sept. 1834. (Beschluß.) Beratung des Berichts der 3. Deputation, über die von einigen homöopa thischen Merzten zu Leipzig an die Ständeversammlung gerichtete Petition; und Beralhung des Berichts derselben Deputation, die Petition einer großen Anzahl Bewohner Dresdens, die Aushebung des Verbotes des Sclbftdispen- sircns für homöopathische A'erzte betreffend. v. Heinroth: Ich erlaube mir, über die vorliegenden 4 Anträge, der verehrten Kammer meine Ansichten'mitzutheilen. Dem Anträge des Hm. Seer. Hartz möchte ich noch am ersten dcitretcn, obgleich ich ihn nicht ganz für nothwendig halte, denn es ist noch nicht an der Zeit, den Apothekern eine derartige Ver pflichtung aufzuerlegen. Nicht alles Neue bewahrt sich aus die Dauer, so vieles Aufsehen es auch für den Augenblick errege. Die Hanemannische Heilmethode ist allerdings eine merkwürdige und zugleich sonderbare Erscheinung unserer Zeit. Wem aber die Ge schichte dcr Medicin bekannt ist, weiß sehr wohl, daß sich nicht bloß seit Jahrhunderten, sondern seit Jahrtausenden mitten in den Lauf der erfahrungs- und vernunftgemäßen Entwickelung dieser Wissenschaft und Kunst eine Menge illusorischer Ansichten und Vcrfahrungöweisen eingedrängt haben, welche die Augen der Zeitgenossen blendeten, aber bald als Phantome verschwanden. Ich erwähne hier nur die Meinungen des genialen kllilixxuo ^ureolus 'Illeapllrastns ^arrwvlsus Vombustus slr Ilolwir- lwiw, mit welchem der Erfinder der Homöopathie so viele Aehn- lichkeit hat. Auch jener wirkte betäubend auf seine Zeitgenossen; allein von seiner Lehre hat sich nur weniges als wahr bestätiget. Und so glaube icb, ist auch erst zu erwarten, wie sich dieHahneman- nischc bewähren wird. Was den CarlowitzischcNAntrag betrifft, so kann ich ihm nicht bcistimmen. Die homöopathischen Arzneien einer Controle zu unterwerfen, ist eine rein unmögliche Sache, so bald der Arzt nicht bei der Bereitung derselben selbst gegen wärtig sein kann. Dieses ist ein ausgemachter Satz. Der Antrag Sr. Königl. Hoheit möchte darum nicht annehmbar fein, weil die Regierung das, was er beabsichtigt, bereits verfügt hat. Es ist nämlich schon vor einiger Zeit an die medieinische Facultat die Verordnung ergangen, das Verfahren der Homöopathen zu Leip zig in der von ihnen errichteten Krankenanstalt zu prüfen. Allein es haben sich äußere Hindernisse in den Weg gestellt, die es bis jetzt unmöglich machen, das Verlangte zu leisten. — -Was endlich den Antrag des Hrn. v. Großmann, in Absicht auf Erleich terung der homöopathischen Praxis, betrifft, so ist diese, so weit als möglich, bereits eingetreten; und ich habe mich schon früher dahin erklärt, daß eine gesetzliche Autorisation der Homöopathie nicht weniger als ein Zwang zur Anerkennung derselben sein würde. v. Carlowitz: Ich habe mit meinem Anträge keineswegs beabsichtigt, daß ausschließlich über die Homöopathie eine Con trols verhängt würde, sondern ich wünsche, daß, wenn einmal Neviflonen der Apotheken bestehen, selbige auch in homöopathi scher Hinsicht mitvollzogen werden; ich enthalte mich jedoch jedes Urtheils, in welcher Maße dieß in wissenschaftlicher Beziehung bewirkt werden könne. Bürgermeister Gottschald: Eine Bemerkung muß ich mir zur Entgegnung auf die Aeußerung Sr. köm'gl. Hoheit, daß eine Nechtsungleichhcit hier nicht obwalte, noch erlauben. Wenn ich erwäge, daß die ältere Schule reichliche Unterstützungen aus Staatskassen genießt für Lehrer, für Heilanstalten, die neuere Schule aber dergleichen sich nicht erfreut; wenn ich ferner erwäge, daß noch alle Stellen der Civil- und Militairärzte blos durch Al- löopathen besetzt sind, so dürste schon hierinnen meine Behaup tung von Nechtsunglcichheit ihren Grund finden. Hierbei kann ich zugleich nicht umhin, einen Antrag in Bezug auf die ärztliche Behandlung der Kranken in Militairlazarethen zu stellen. Es befinden sich nämlich jetzt schon viele in den Reihen des Militairs, welche der homöopathischenHcilmethode huldigen u. an diescCur- art gewöhnt sind. Nach Erlassung des neuen Necrutirungsge- sches wird wahrscheinlich dkefeZahl vermehrt werden. Gleichwohl ist den Milirairpersonen noch, keine Gelegenheit gegeben, homöo pathische Hilfe in Krankheitsfällen zu gebrauchen. La cs ist mir ein Fall bekannt, wo sogar einem Bataillonsarzte ausdrücklich untersagt worden ist, kernen Soldaten, selbst wenn cs verlangt werde, homöopathisch zu behandeln. In dieser Beziehung stelle ich daher den Antrag: „die Staatsrcgierung zu ersuchen, Veran staltung zu treffen, daß in Militairlazarethen denjenigen, die sich homöopathisch heilen lassen wollen, dergleichen Hilfe gewahrt werde." . , Dieser Antrag wird ausreichend unterstützt. Staatsmin. v. K p n n eritz: Im Allgemeinen, glaubeich, hat die Regierung in dieser Angelegenheit den Weg eingeschlagen, wel cher yon den meisten der geehrtenSprecherals der richtige erkannt wurde. Sie hat die Homöopathische Heilmethode weder untersagt, noch hat sic sie besonders zu befördern gesucht. — Wende ich mich zu den Anträgen einiger Mitglieder der geehrten Kammer, so fragt es sich, was den Hartzischen Antrag anlangt, gar sehr, ob das, was er beabsichtigt, in allen Apotheken ausführbar sein dürfte. — Die vom Herrn v. Carlowitz erwähnte Cvmmination läßt sich darum nicht anwenden, weil das Selbstdispensiren den Aerzten nicht der Apotheken, sondernder Controle wegen untersagt ist; Gegenden Antrag selbst aber muß ich erinnern, daß bei den LstviswnM Nicht
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